Kenne deine Finanzen

In der Regel ist die eigene Verwaltung seiner Steuern weitaus unkomplizierter als man glaubt. Die größte Hürde liegt in unseren Augen darin, sich einmal grundsätzlich mit der Materie zu beschäftigen und sich daraufhin eine gewisse Routine und Ordnung anzugewöhnen. Im Gegenzug erhält man einen guten Überblick über seine Finanzen und kann Investitionen viel solider planen.



Ein kleines Beispiel (mit den "normalen" Vor-Corona Steuersätzen) kann dies verdeutlichen:



Angenommen man hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro und will in einen neuen Laptop investieren. Wenn dieser im Laden 899 Euro kostet, zahlt man effektiv nur 462 Euro für dieses Modell. Warum?



Zuerst bekommt man bei korrekter Verbuchung die enthaltenen 19% Umsatzsteuer zurück (143,54 Euro). Und da man bei 50.000 Euro Euro zwar durchschnittlich 24,28 Prozent steuern bezahlt, aber der Grenzsteuersatz schon bei 39,67 Prozent liegt, zahlt man durch die sofortige Abschreibung 309 Euro weniger Steuern + Soli(daritätsbeitrag).



Aus der eigenen Tasche bezahlt man für diesen Laptop daher nur effektiv (755 -309 =) 446 Euro. Also nur knapp die Hälfte von dem, was auf dem Preisschild stand. Wenn man in diesem Jahr dagegen nur 20.000 Euro vor Steuern verdient hat, kostet einen der Laptop dagegen 528 Euro. Wer dagegen noch weniger verdient, bekommt paradoxerweise den Laptop wieder günstiger: Sollte derjenige nur 15.000 Euro nach Steuern eingenommen haben, "stößt" ihn der Kauf eines Laptops aus der Pflicht den Solidaritätsbeitrag zu zahlen, was den Laptop effektiv wieder auf 514 Euro "vergünstigt".



Wirkliche Effekte zeigen solche Rechenspiele natürlich vor allem bei größeren Anschaffungen, die man über mehrere Jahre abschreibt. Jedoch verdeutlicht unser einfaches Beispiel, dass eine Kenntnis der Abschreibungsmöglichkeiten sich signifikant auf die Investitionsspielräume auswirkt.



Foto von Markus Spiske auf Unsplash
Foto von Markus Spiske auf Unsplash





Umsatzsteuer und Soli

Der Solidaritätsbeitrag ist eine Sondersteuer, die zur Finanzierung der Wiedervereinigung dienen soll und wird nach Ermittlung der fälligen Einkommenssteuer noch "on-top" erhoben.


Der Soli hat einen festen Satz von 5,5 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer. Allerdings nur, wenn der Betrag mehr als 972 Euro im Jahr beträgt. Wenn der errechnete Solidaritätszuschlag geringer ausfällt, zahlt man gar keinen. Das ist ergo der Fall, wenn man weniger als 1767 Euro Einkommensteuer zahlen muss. Und mit Erscheinen dieses Artikels ist der Soli wahrschlich schon für die meisten Fälle wieder komplett gekappt worden. Denn 2021 zahlen nur noch Einkommen über 73.000 Euro den Solidaritätszuschlag, wobei es noch zusätzliche Freibeträge für Kinder gibt.



Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt) ist für Investitionen besonders interessant. Denn diese wird wie ein "durchlaufender Posten" verbucht. Der Selbständige/Freiberufler schlägt die Umsatzsteuer auf sein Honorar auf und leitet diese direkt an das Finanzamt weiter. Das Interessante ist jedoch, dass er die Umsatzsteuer seiner Ausgaben mit der eingenommen Umsatzsteuer verrechnen kann. Die Umsatzsteuer eines gekauften Laptops kann er also direkt von der eingenommen Umsatzsteuer abziehen, bevor er den Rest der Differenz an das Finanzamt überweist. Er bekommt folglich die Umsatzsteuer seiner Investitionen immer "geschenkt", solange er mehr Umsatzsteuer einnimmt als ausgibt.



Man kann sich als Freiberufler/Selbständiger bei geringem Einkommen von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreien lassen (sog. Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung). In diesem Fall kann man Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen (aber diese auch nicht mit der Umsatzsteuer der Ausgaben verrechnen). Dies lohnt sich nur in sehr speziellen Fällen, wenn die eigenen Kunden hauptsächlich Privatleute sind, die selber auch nicht die Umsatzsteuer verrechnen können, oder wenn man selber sehr wenig Ausgaben mit Umsatzsteuer geltend machen kann. Verlockend ist dabei für manche auch noch, dass man durch die Kleinunternehmerregelung nicht monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuererklärung erstellen und abgeben muss. Um die jährliche Steuererklärung inklusive Gewinn und Verlustrechnung kommt man allerdings auch hier nicht herum.



Eigentlich sollte dies nur ein kurzer Text werden, jedoch ist er schon jetzt mächtig angeschwollen, obwohl dies wirklich nur die wichtigsten Grundbegriffe waren, die man als freiberuflicher Filmer unserer Meinung nach kennen sollte. Wer sich näher mit der Materie befasst, findet im Detail meistens noch viel mehr konkrete Steuergestaltungsmöglichkeiten für das eigene Business. Vielleicht hat ja auch der eine oder andere Leser auch noch konkrete Hinweise, die er gerne an dieser Stelle im Forum zur Diskussion stellen kann...



Ähnliche Artikel //
Umfrage
    Meine nächste Kamera wird eine










    Ergebnis ansehen

slashCAM nutzt Cookies zur Optimierung des Angebots, auch Cookies Dritter. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen unterbunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr Infos Verstanden!
RSS Suche YouTube Facebook Twitter slashCAM-Slash