USA: Keine Paket-Lieferungen per Drohne

// 16:35 Do, 23. Jun 2016von

Die amerikanische Luftaufsichtsbehörde FAA hat die Regeln für kommerzielle Drohnenflüge bekanntgegeben, die auch für professionelle Drohnenflüge mit Kamera gelten. Die von vielen erwartete automatisierte Paketlieferung per Drohne wird es vorerst nicht geben, da die FAA darauf besteht, daß Drohnen nur in Sichtweite ihrer Piloten fliegen dürfen. Die weiters festgelegten Beschränkungen: das Gesamtgewicht einer Drohne samt Nutzlast darf bei bis zu 25 kg liegen und die maximale Flughöhe liegt bei bis zu 122 Metern.


Als Höchstgeschwindigkeit sind 160 km/h vorgegeben. Geflogen werden dürfen registrierte Drohnen von Personen mit Drohnenführerschein ab einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Ausdrücklich verboten sind Flüge ohne Aufsicht, die Drohne muß stets von einem Piloten in Sichtweite gesteuert (oder zumindest muss ein Pilot anwesend sein) werden. Für Drohnenfilmer interessant: eine Drohne darf nicht von einem anderen Flugzeug aus gesteuert werden, wohl aber - in dünn besiedelten Gebieten - von einem anderen Fahrzeug aus.


Damit müssen Konzerne wie Google oder Amazon bis auf weiteres ihre Pläne hinten-anstellen, Waren per autonomer Drohnen auszuliefern. Damit hat die FAA die Sicherheit an die erste Stelle gesetzt und hat entgegen anderer Erwartungen kommerzielle Forderungen nach autonomen Paketcopterflügen eine Absage erteilt. Die FAA gibt aber an, an weiteren Regelungen zu arbeiten.



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