Ein Entwurf des Verkehrsministers zur Neuregelung des Drohnenflugverkehrs sieht einige neue Gebote für die Besitzer/Piloten von Drohnen vor. Es kommt z.B. die schon von der deutschen Flugsicherung - welche die Zahl der Drohnen in Deutschland auf rund 400.000 schätzt - geforderte Kennzeichungspflicht für Drohnen in Form einer Plakette mit Name und Adresse des Besitzers, welche für Drohnen mit einem Gewicht von über 250g gelten soll.
Noch strenger sollen laut der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" über 5kg schwere Drohnen reglementiert werden. Für diese - egal ob privat oder gewerblich genutzt - soll eine von den zuständigen Landesbehörden ausgestellte Betriebserlaubnis, sowie ein für 10 Jahre gültiger Extra Drohnen-Führerschein ("Kenntnisnachweis") samt (Online-) Prüfung eingeführt werden - für den Führerschein ist ein Mindestalter von 16 Jahre vorgesehen.
Allgemein gelten für alle Drohnen-Flüge in Wohngebieten besondere Regeln, um die Privatsphäre der Bewohner zu schützen: Drohnen die Videos (oder auch nur Audio) aufzeichnen können oder schwerer als 250g sind, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen dort nicht fliegen. Ebenso gilt für Drohnen unter 5kg, daß sie in ständiger Sichtweite des Piloten geflogen werden müssen.
// Top-News auf einen Blick:
- ByteDance Vidi2 produziert selbstständig fertige Videos aus Rohmaterial
- Blackmagic DaVinci Resolve 20.3 bringt Support für 32K-Workflows und mehr
- Bis zu 1.000 Euro sparen: Cashbacks auf Kameras von Sony, Nikon, Canon und Panasonic
- Sony und slashCam verlosen eine FX2 Cinema Line Kamera
- DJI Neo 2: Verbesserte Mini-Drohne für Solo-Creator und Einsteiger
- Blackmagic PYXIS 12K - Sensor-Test - Rolling Shutter und Dynamik
mehr Bilder zur News:




















