Wer auf der deutschen Produktseite von Sony nach Unterschieden zwischen den neuen AVCHD-Modellen HDR-UX3 und HDR-UX7 sucht, muss schon genau hinsehen, um überhaupt eine Abweichung zwischen den technischen Daten festzustellen: So bringt nur das große Modell UX7 einen USB-Input/Output mit, der UX3 hat ausschließlich USB-Output!
Wenn dieser Mist tatsächlich auf deutschem Zollrecht gewachsen ist, dann müsste ja theoretisch jeder USB-Stick jetzt mit Einfuhrzoll belegt werden. Was lernen wir daraus? Alles was eine unverkrüppelte USB-Schnittstelle und Speicher hat, könnte bald als Videorecorder zu verzollen sein. Ziemlich uncoole Entwicklung.


















