Sollte eine vorgeschlagene Erweiterung des sog. ITA Vertrages (Information Technology Agreement) der WTO (World Trade Organization) angenommen werden, könnte die Limitierung der Aufnahmedauer von digitalen Kameras auf derzeit 29 Minuten und 59 Sekunden wegfallen. Derzeit werden Kameras, deren Videoaufnahmedauer 30 Minuten und mehr beträgt als Videokameras klassifiziert, wodurch eine höhere Zollabgabe bei deren Einfuhr fällig wird. Sollten die derzeit diskutierten Erweiterungen des ITA Abkommens ratifiziert werden, würden die Zollabgaben wegfallen und die Hersteller hätten keinen Grund mehr, die von Vielen als willkürlich empfundene Reduzierung auf 29 Minuten und 59 Sekunden Aufnahmedauer weiter zu implementieren – oder vielleicht doch?
Gerade bei Video-DSLRs könnte ein längerer Aufnahmebetrieb von Video schnell zur Überhitzung des Sensors führen. Auch Filesizelimits die beispielsweise durch FAT32 Formatierungen vorgegeben sind (4GB-Limit) würden hiervon natürlich nicht beeinflusst werden. Bei einer Videodatenrate von 30 Mbit/s wäre trotzdem bei ca 17 Minuten unter FAT32 Schluss – allerdings finden sich bereits Technologien implementiert, die für das Neuanlegen einer Videodatei sorgen, sobald das 4GB-Limit erreicht wurde, ohne dass Frames ausgelassen werden.
// Top-News auf einen Blick:
Es wird also spannend werden, ob wir in der nächsten Zeit ein nochmals beschleunigtes Zusammenwachsen von Camcordern und Fotoapparaten sehen werden – in Sachen Zoll könnten hier bald die Weichen dafür gestellt werden ...