Wie Golem berichtet, hat das Oberste schwedische Verwaltungsgericht Kameradrohnen als Überwachungskameras klassifiziert -- somit benötigt man für sie eine zusätzliche Genehmigung, die in den meisten Fällen nicht gegeben werden dürfte. Denn Überwachungskameras wiederum dürfen nur zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden. Somit ist es in Schweden quasi verboten, Flugaufnahmen mit kamerabestückten Multikoptern zu erstellen.
Grundlage des Urteils ist ein Kameraüberwachungsgesetz, welches seit 1977 wie es scheint mehr oder weniger unverändert besteht. Demnach ist jede Kamera, welche fest montiert ist, von einem anderen Ort betrieben wird und öffentlich zugängliches Gelände abdeckt, eine genehmigungspflichtige Überwachungskamera. Den Einwand, daß die Kamera an der Drohne nicht fest verbaut ist, sondern zwischen den Flügen abmontiert wird, ließ das Gericht nicht gelten, da sie wiederkehrend für jeden Flug wieder angebracht wird. Dashcams dagegen oder auch Actioncams, die man am Fahrradlenker oder Helm montiert, fallen explizit nicht unter die Regelung, da sie nicht aus der Ferne betrieben werden.
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