Infoseite // kann DVD nicht abspielen, kopieren, usw.



Frage von Martin Brunner:


Habe alle möglichen Programme installiert, Aspi Treiber, DirectX usw.
aber nach wie vor ist es mir nicht möglich am Computer die DVD
abzuspielen.

Laufwerk: Hitachi DVD-ROM GD-7000
DVD: Asterix - Mission Kleopatra
Ländercode ist richtig eingestellt.

Windows sagt beim einlegen der DVD daß kein Decoder installiert ist,
in Newsgruppen habe ich nachgelesen daß es ein Player tun sollte.
Maximus DVD 1.2 weigert sich leider die DVD abzuspielen so wie sich
sämtliche DVD-Ripper weigern diese auf die Festplatte zu kopieren um
es dort zu probieren.

Auch beim Datei-Explorer im Windows läßt sich nichts kopieren. "Die
maximale Anzahl der Kennwörter, die in einem einzelnen System
gespeichert werden können, wurde überschritten" heißt es.

Was ist da faul?


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Antwort von Oliver Warzecha:

Hans Schlager wrote:
>Einfach rüberkopieren geht bei kopiergeschützten DVD's nicht. Dazu
>braucht es einen sogenannten Ripper, der eben jene Verschlüsselung
>aushebelt.

Was allerdings illegal ist...


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Antwort von Wolfgang Hauser:

Martin Brunner schrieb:

>Windows sagt beim einlegen der DVD daß kein Decoder installiert ist,
>in Newsgruppen habe ich nachgelesen daß es ein Player tun sollte.

Vielleicht klappt es, wenn Du den dusseligen Autostart abstellst und
die Scheibe nur von entsprechenden Programmen aus ansprichst.



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Antwort von Marc Fehrenbacher:

Oliver Warzecha schrieb:

>Hans Schlager wrote:
>>Einfach rüberkopieren geht bei kopiergeschützten DVD's nicht. Dazu
>>braucht es einen sogenannten Ripper, der eben jene Verschlüsselung
>>aushebelt.
>
>Was allerdings illegal ist...

Was strittig ist. Es gibt noch keine Gerichtsentscheidung, ob CSS
überhaupt ein Kopierschutz ist, da jedes Kind ihn knacken kann.

Die Bank von neben an könnte auch sagen, Perlenschnüre an der Tür zum
Tresor und ein Schild "Zutritt verboten" wären ein Diebstahlschutz.

Gruß

Marc
--
Früher sind die Menschen in die Kirche gegangen, heute wird gezappt. Ich
find' beides sche*ße. Tim van de Bovenkamp in dard.


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Antwort von Lutz Bojasch:

Marc Fehrenbacher schrieb:

> Was strittig ist. Es gibt noch keine Gerichtsentscheidung, ob CSS
> überhaupt ein Kopierschutz ist, da jedes Kind ihn knacken kann.

Hallo
Dummfug! Weil man über einen niedrigen Gartenzaun drüberwegsteigen
kann und kein Eisentor aufschweißen muss ist es kein Einbruch (;wenn es
nicht der eigene Garten ist)
Jedes Umgehen von Kopierschutzverfahren bedeutet automatisch, dass man
sich strafbar macht! Wenn es tatsächlich noch keine Urteile geben
sollte, streng Dich mal weiter öffentlich an, dann klappt das auch noch.
Gruß Lutz

UrhG-Fragen siehe auch:
http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm



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Antwort von Heiko Nocon:

Lutz Bojasch wrote:

>> Was strittig ist. Es gibt noch keine Gerichtsentscheidung, ob CSS
>> überhaupt ein Kopierschutz ist, da jedes Kind ihn knacken kann.

> Dummfug!

Nein. Das ist eine Tatsache. Es gibt noch kein letztinstanzliches
Urteil, welches definiert, welche technischen Maßnahmen als Kopierschutz
anzusehen ist. Und der Gesetzgeber hat sich gleich von vonherein (;aus
mehreren guten Gründen) davor gedrückt, das klar zu definieren.

Einer dieser Gründe dürfte die Lehre aus der Geschichte des
"Kopierschutzes" sein: Es gibt de facto keinen, höchstens temporär
(;Stunden bis maximal Monate) wirksame Kopiererschwernisse.

>Jedes Umgehen von Kopierschutzverfahren bedeutet automatisch, dass man
>sich strafbar macht!

Ja, so steht es im Gesetz.

Das ist aber huppse, solange nicht geklärt ist, was eigentlich ein
Kopierschutz ist, welche Kriterien ihn zu einem solchen machen.
Diese Definition ist nämlich ähnlich schwierig wie viele andere Sachen
im Urheberrecht, wie z.B. die "schöpferische Höhe" eines Werkes.

Die Semantik des Begriffes "Kopierschutz" impliziert, das er den Content
davor schützt, kopiert zu werden. Wenn es Möglichkeiten gibt, den
Kopierschutz zu umgehen, ist er ja keiner, denn er schützt nicht davor,
daß das Material kopiert wird.
Man umgeht also keinen Kopierschutz, sondern nur irgendwelche
technischen Probleme, vergleichbar vielleicht mit der Problematik, ein
AV-Kabel mit unpassender Anschlußbelegung für's Überspielen erwischt zu
haben.

Ist ein falsches Kabel schon ein Kopierschutz im Sinne des Gesetzgebers?
Ist das richtige Kabel ein Produkt, was nur zur Umgehung eines
Kopierschutzes geschaffen wurde? Ist ein des Lötens Kundiger automatisch
ein Straftäter, wenn er das Kabel für seine Bedürfnisse umbaut?

Da werden sich noch Generationen von Juristen und Sachverständigen die
Köpfe drüber zerbrechen müssen. Ein Lutz Bojasch kann das sicher nicht
endgültig klären. Wenn du was anderes glaubst, hast du nicht alle Latten
am Zaun und jede weitere Diskussion erübrigt sich...



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Antwort von Peter Koerber:

Lutz,
> Jedes Umgehen von Kopierschutzverfahren bedeutet automatisch, dass man
> sich strafbar macht! Wenn es tatsächlich noch keine Urteile geben
De bekannte Prof. Holznagel ist aber nicht Deiner Meinung. Du solltest mal
auf www.copyisright.de ein bisschen rumstöbern (;und dort kannst Du dann auch
das Rechtsgutachten von Prof. Holznagel runterladen).
Peter



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Antwort von Lutz Bojasch:

Peter Koerber schrieb:

> Lutz,
>> Jedes Umgehen von Kopierschutzverfahren bedeutet automatisch, dass man
>> sich strafbar macht! Wenn es tatsächlich noch keine Urteile geben
> De bekannte Prof. Holznagel ist aber nicht Deiner Meinung. Du solltest mal
> auf www.copyisright.de ein bisschen rumstöbern (;und dort kannst Du dann auch
> das Rechtsgutachten von Prof. Holznagel runterladen).

Hallo
wer da was meint ist in dem Fall egal wenn eine konkrete Person eine
ebenso konkrete Anzeige kassiert hat. Ich würde nur raten mit dem Thema
vorsichtig umzugehen, nichts weiter. Keiner kann hier jemand anderen
"freisprechen". Wer für sich persönlich bereit ist, ein gewisses Risiko
einzugehen, so sollte er es tun, aber bitte nicht andere zu irgendwas
überreden.
Gruß Lutz



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Antwort von Martin Brunner:

Heiko Nocon schrieb:

>Das ist aber huppse, solange nicht geklärt ist, was eigentlich ein
>Kopierschutz ist, welche Kriterien ihn zu einem solchen machen.

Eben. Ich sehe schon wie viele Leute im RAW-Modus die CDs kopieren und
gar nicht wissen daß sie eventuell einen Kopierschutz dabei umgehen.
Abgesehen davon daß die dann oft noch ds CD-Logo aufgedruckt haben, =
also
sollte man auch Annehmen können daß sie keinen Kopierschutz hat.

Außerdem finde ich den Vergleich mit der Bank blöd, denn wenn man =
Geld
nimmt das einem nicht gehört weiß man daß man Unrecht tut. Ganz im
Gegensatz dazu wenn man eine CD kopiert (;was ja erlaubt ist), allerdings
nicht wissend daß dabei im konkreten Fall ein Kopierschutz umgangen
wird.


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Antwort von Lutz Bojasch:

Martin Brunner schrieb:

> Eben. Ich sehe schon wie viele Leute im RAW-Modus die CDs kopieren und
> gar nicht wissen daß sie eventuell einen Kopierschutz dabei umgehen.

Hallo
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", ein eherner Grundsatz der
Rechtsprechung der alle Rechtfertigungsversuche in der Richtung
aushebelt. Ach liebe Politesse, ich habe garnicht gewusst, dass ich
hier nicht parken darf ;)
Gruß Lutz



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Antwort von Ralf Fontana:

Martin Brunner schrieb:

>Ganz im Gegensatz dazu wenn man eine CD kopiert (;was ja erlaubt ist), allerdings
>nicht wissend dass dabei im konkreten Fall ein Kopierschutz umgangen
>wird.

Hartes Schicksal! Da macht man sich monatelang kundig welches Programm
nun welchen Kopierschutz knackt und welche Einstellungen es dafür
braucht - und dann kopiert man ganz aus Versehen diesen Kopierschutzt.

Nun fehlt nur noch der Richter der bekifft genug ist eine diese faule
Ausrede abzunehmen.

--
Nun habe ich schon 43 Hilfsprogramme installiert
- und Windows läuft immer noch nicht stabil


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Antwort von Martin Brunner:

Ralf Fontana schrieb:

>Nun fehlt nur noch der Richter der bekifft genug ist eine diese faule
>Ausrede abzunehmen.

Ich kenne tatsächlich einige Leute die kopieren im RAW-Modus ohne zu
wissen warum.

Außerdem ist das ja im Gesetz irgendwie als "wirksamer Kopierschutz"
oder so ähnlich definiert, aber sowas ist weder ein Kopierschutz noch
wirksam.


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Antwort von Martin Brunner:

Lutz Bojasch schrieb:

>Ach liebe Politesse, ich habe garnicht gewusst, dass ich
>hier nicht parken darf ;)

Das ist was anderes, da stehen ja ganz eindeutig Parkverbotsschilder und
außerdem ist das im Gesetz eindeutig geregelt. Was man bei dem =
komischen
Paragraphen mit dem effektiven Kopierschutz nicht sagen kann. Außerdem
haben die meisten CDs dann auch noch das CD-Logo drauf, wonach man ja
automatisch davon ausgehen kann daß es sich hier um eine
standard-konforme ungeschützte CD handelt.


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Antwort von Alan Tiedemann:

Martin Brunner schrieb:
> Außerdem
> haben die meisten CDs dann auch noch das CD-Logo drauf, wonach man ja
> automatisch davon ausgehen kann daß es sich hier um eine
> standard-konforme ungeschützte CD handelt.

Mir ist seit gut einem Jahr keine (;!) "geschützte" CD mehr begegnet, die
noch das CDDA-Logo hat. Weder im JewelCase, noch auf der CD selbst.

Gruß,
Alan

--
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Antwort von Martin Brunner:

Alan Tiedemann schrieb:

>Mir ist seit gut einem Jahr keine (;!) "geschützte" CD mehr begegnet, =
die
>noch das CDDA-Logo hat. Weder im JewelCase, noch auf der CD selbst.

Also ich habe gerade eben wieder eine solche in der Hand gehabt.


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Antwort von Alan Tiedemann:

Martin Brunner schrieb:
> Alan Tiedemann schrieb:
>> Mir ist seit gut einem Jahr keine (;!) "geschützte" CD mehr begegnet, die
>> noch das CDDA-Logo hat. Weder im JewelCase, noch auf der CD selbst.
>
> Also ich habe gerade eben wieder eine solche in der Hand gehabt.

Und welche war das?

Gruß,
Alan

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Antwort von Martin Brunner:

Alan Tiedemann schrieb:

>> Also ich habe gerade eben wieder eine solche in der Hand gehabt.
>
>Und welche war das?

Siddharta, Rh-. In Marburg (;Slowenien) gekauft, weswegen ich sie
ausnahmsweise nicht im Geschäft zurückgeben werde.


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Antwort von Alan Tiedemann:

Martin Brunner schrieb:
> Alan Tiedemann schrieb:
>>> Also ich habe gerade eben wieder eine solche in der Hand gehabt.
>>
>> Und welche war das?
>
> Siddharta, Rh-. In Marburg (;Slowenien) gekauft, weswegen ich sie
> ausnahmsweise nicht im Geschäft zurückgeben werde.

Aha. Was für ein "Kopierschutz" war denn drauf?

Gruß,
Alan

--
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Antwort von Martin Brunner:

Alan Tiedemann schrieb:

>> Siddharta, Rh-. In Marburg (;Slowenien) gekauft, weswegen ich sie
>> ausnahmsweise nicht im Geschäft zurückgeben werde.
>
>Aha. Was für ein "Kopierschutz" war denn drauf?

Dieser eine den man ganz einfach mit einem Filzstift oder einem Pickerl
deaktivieren kann.


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Antwort von Alan Tiedemann:

Martin Brunner schrieb:
> Alan Tiedemann schrieb:
>>> Siddharta, Rh-. In Marburg (;Slowenien) gekauft, weswegen ich sie
>>> ausnahmsweise nicht im Geschäft zurückgeben werde.
>>
>> Aha. Was für ein "Kopierschutz" war denn drauf?
>
> Dieser eine den man ganz einfach mit einem Filzstift oder einem Pickerl
> deaktivieren kann.

CDS200? Da war schon auf den ersten Exemplaren (;"D" von den Prinzen und
das eine von "Right Said Fred") kein CDDA-Logo mehr drauf. Naja,
vielleicht lügen sie jetzt ja doch wieder rum. Immerhin kann man Un-CDs
*mit* CDDA-Logo auch nach zwei Jahren noch auf Sachmängelhaftung
umtauschen, ist doch nicht schlecht ;-)

Gruß,
Alan

--
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Antwort von Ralf Fontana:

Alan Tiedemann schrieb:

>Immerhin kann man Un-CDs
>*mit* CDDA-Logo auch nach zwei Jahren noch auf Sachmängelhaftung
>umtauschen, ist doch nicht schlecht ;-)

Korrigiere mich ruhig wenn ich falsch liege.

Ich meine mich zu erinnern, das ein Autor der ct in einem Artikel
darauf hingewiesen hat das die Sachmängelhaftung weiter greift.
Die Argumentation:
Die Kopie einer CD ist legal solange diese nicht kopiergeschützt ist,
daher stellt es einen Sachmangel dar wenn ein Kopierschutz vorhanden
ist auf den ich vor dem Kauf nicht hingewiesen wurde.
Ergo muß nicht nur das CDDA-Logo fehlen sondern es muß ein Hinweis auf
den Kopierschutz vorhanden sein um eine solche Un-CD zu kennzeichnen.

--
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Antwort von Alan Tiedemann:

Ralf Fontana schrieb:
> Alan Tiedemann schrieb:
>> Immerhin kann man Un-CDs
>> *mit* CDDA-Logo auch nach zwei Jahren noch auf Sachmängelhaftung
>> umtauschen, ist doch nicht schlecht ;-)
>
> Korrigiere mich ruhig wenn ich falsch liege.
>
> Ich meine mich zu erinnern, das ein Autor der ct in einem Artikel
> darauf hingewiesen hat das die Sachmängelhaftung weiter greift.
> Die Argumentation:
> Die Kopie einer CD ist legal solange diese nicht kopiergeschützt ist,
> daher stellt es einen Sachmangel dar wenn ein Kopierschutz vorhanden
> ist auf den ich vor dem Kauf nicht hingewiesen wurde.
> Ergo muß nicht nur das CDDA-Logo fehlen sondern es muß ein Hinweis auf
> den Kopierschutz vorhanden sein um eine solche Un-CD zu kennzeichnen.

Nein, da ist nichts zu korrigieren, IIRC liegst Du da vollkommen richtig.

Eine "Un-CD", die als "CDDA" gekennzeichnet ist und keinen Hinweis auf
einen "Kopierschutz" enthält, ist defekt. Außerdem wurde dieser Defekt
vorsätzlich aufgebracht - wie lange die Verjährungsfrist bei Vorsatz
anhält, weiß ich allerdings nicht.

Lustig auch die Mischung aus "CDDA" "Kopierschutzhinweis" - da darf
man dann getrost davon ausgehen, daß der Hersteller wirklich gar keine
Ahnung hat ;-)

Gruß,
Alan

--
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Antwort von Martin Brunner:

Alan Tiedemann schrieb:

>Eine "Un-CD", die als "CDDA" gekennzeichnet ist und keinen Hinweis auf
>einen "Kopierschutz" enthält, ist defekt.

Eine mit CDDA-Logo und Hinweis doch auch, oder?

>Lustig auch die Mischung aus "CDDA" "Kopierschutzhinweis" - da darf
>man dann getrost davon ausgehen, daß der Hersteller wirklich gar keine=

>Ahnung hat ;-)

Hinweis war sogar einer oben, allerdings klein und in slowenisch. Aber
abgesehen davon hätte ich ihn sowieso nicht lesen können da die CD =
mit
einer Papierhülle außenrum war und der hinweis aber auf der =
Rückseite
von der CD war die ja dürch die Papierumhüllung nicht sichtbar ist.

Also eigentlich eine ziemliche Frechheit.


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Antwort von Alan Tiedemann:

Martin Brunner schrieb:
> Alan Tiedemann schrieb:
>> Eine "Un-CD", die als "CDDA" gekennzeichnet ist und keinen Hinweis auf
>> einen "Kopierschutz" enthält, ist defekt.
>
> Eine mit CDDA-Logo und Hinweis doch auch, oder?

Jein. Immerhin gibt der Hersteller ja zu, daß ein "Schutz" drauf ist,
macht also vollkommen widersprüchliche Aussagen.

>> Lustig auch die Mischung aus "CDDA" "Kopierschutzhinweis" - da darf
>> man dann getrost davon ausgehen, daß der Hersteller wirklich gar keine
>> Ahnung hat ;-)
>
> Hinweis war sogar einer oben, allerdings klein und in slowenisch.

Ist irrelevant - kurz: dieser Hinweis existiert dann für Dich nicht.

> Aber
> abgesehen davon hätte ich ihn sowieso nicht lesen können da die CD mit
> einer Papierhülle außenrum war und der hinweis aber auf der Rückseite
> von der CD war die ja dürch die Papierumhüllung nicht sichtbar ist.
>
> Also eigentlich eine ziemliche Frechheit.

Ack. Fragt sich nur, ob diese slowenische CD überhaupt für den EU-Markt
gedacht war. Wenn nicht, sind alle Meckereien natürlich überflüssig, da
der Hersteller von hier aus nicht greifbar ist und dann nur der Händler
für Dich der Ansprechpartner ist. Da Du das Ding allerdings auch noch im
Außer-EU-Ausland gekauft hast, ist das dann sowieso egal ;-)

Gruß,
Alan

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Antwort von Ralf Fontana:

Alan Tiedemann schrieb:

>Nein, da ist nichts zu korrigieren, IIRC liegst Du da vollkommen richtig.

hm.

>Eine "Un-CD", die als "CDDA" gekennzeichnet ist und keinen Hinweis auf
>einen "Kopierschutz" enthält, ist defekt.

Das war ja schon geklärt.

Mir ging es darum darzulegen das selbst wenn das CDDA-Logo fehlt ein
Mangel vorliegt wenn nicht explizit auf den Kopierschutz hingewiesen
wird.

>Lustig auch die Mischung aus "CDDA" "Kopierschutzhinweis" - da darf
>man dann getrost davon ausgehen, daß der Hersteller wirklich gar keine
>Ahnung hat ;-)

Man könnte auch eine Anzeige wegen Betrug oder Arglistiger Täuschung
in Erwägung ziehen.

--
Nun habe ich schon 43 Hilfsprogramme installiert
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Antwort von Martin Brunner:

Ralf Fontana schrieb:

>>Lustig auch die Mischung aus "CDDA" "Kopierschutzhinweis" - da darf
>>man dann getrost davon ausgehen, daß der Hersteller wirklich gar =
keine
>>Ahnung hat ;-)
>
>Man könnte auch eine Anzeige wegen Betrug oder Arglistiger Täuschung
>in Erwägung ziehen.

Hat das denn noch keiner probiert?


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Antwort von clanwan@gmx.de n00b@w0rk:

oHH mann,, ich lese hier lauter sachen über kopierschutz und was man
darf und nicht darf.. nur hilft das unserM martin auch nicht weiter!

also martin ich denke das ich dir helfen kann wenn du dein problem
noch nicht in den griF bekommen hast!

sag mir erstmal was du für proogZ ausprobiert hast um die dvd zum
laufen zu kriegen, und welche windows version du hast...
ich bin zwar schon vor jahren auf linux umgestiegen kenne aber das
windowZZ system ganz gut denke ich ;)


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Antwort von Alan Tiedemann:

Ralf Fontana schrieb:
> Alan Tiedemann schrieb:
>> [...]
> Mir ging es darum darzulegen das selbst wenn das CDDA-Logo fehlt ein
> Mangel vorliegt wenn nicht explizit auf den Kopierschutz hingewiesen
> wird.

Achso. Keine Ahnung - es ist ja zunächst mal offenbar nicht zugesichert,
daß es eine CDDA ist. Könnte auch ein Bierdeckel drin sein.

Sorry, ich bin kein Jurist ;-)

>> Lustig auch die Mischung aus "CDDA" "Kopierschutzhinweis" - da darf
>> man dann getrost davon ausgehen, daß der Hersteller wirklich gar keine
>> Ahnung hat ;-)
>
> Man könnte auch eine Anzeige wegen Betrug oder Arglistiger Täuschung
> in Erwägung ziehen.

Oder wegen Dummheit *g*
Beides zusammen geht nämlich in der Regel nicht (;CDDA "Kopier"schutz).

Gruß,
Alan

--
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Antwort von Ralf Fontana:

clanwan@kindergarten.de schrieb:

>also martin ich denke das ich dir helfen kann wenn du dein problem
>noch nicht in den griF bekommen hast!

Du kriegst ja noch nicht einmal das Benutzen der Shift-Taste in den
Griff. Vermutlich weil das erst in der dritten Klasse der Grundschule
drankommen wird.

@Martin: Vorsicht vor solchen Kandidaten. Die Programme die die
anbieten würde ich nicht mal mit der Kneifzange anfassen.

--
Nun habe ich schon 43 Hilfsprogramme installiert
- und Windows läuft immer noch nicht stabil


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Antwort von Lutz Bojasch:

n00b@w0rk schrieb:

snip

Dont drink and write!



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Antwort von Wolfgang Hauser:

Lutz Bojasch schrieb:

> Jedes Umgehen von Kopierschutzverfahren bedeutet automatisch, dass man
>sich strafbar macht!

Es ist nicht strafbar, nur verboten.



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Antwort von Wolfgang Hauser:

clanwan@gmx.de (;n00b@w0rk) schrieb:

>griF
>proogZ
>windowZZ

Soll das Deutsch sein?


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