Frage von Benny:Hallo,
ich hab auch mal eine Frage zur GEMA.
Ich bin von einem Chorleiter gebeten worden, ein öffentliches Konzert seines Chores mitzuschneiden. Die Aufnahmen, DVD, VHS und Audio CD sollen für die Mitglieder des Chores gemacht werden, als Andenken an das besagte Konzert.
Wie sieht es denn jetzt mit den GEMA Rechten aus? Die A/V-Aufnahmen werden ja nicht öffentlich aufgeführt, sie sind lediglich für die Mitglieder des Chores bestimmt. Für die öffentliche Aufführung des Chor-Konzerts müsste doch der Chorleiter verantwortlich sein; oder stehe ich auch in irgendeiner Verantwortung? Ist die Vervielfältigung bereits ein Problem? Bin ich in der Verantwortung, wenn die Mitglieder des Chores ihre jeweiligen Bild- und Tonträger verschenken bzw. aufführen? Fragen über Fragen! Hab ich was vergessen?
Allen, die Antworten haben, bin ich sehr dankbar.
Benny
Antwort von Stefan:
Auch für die interne Verwendung von vervielfältigtem, GEMA-pflichtigem Material möchte die GEMA Geld abzwacken. Es gibt da bestimmte Pauschaltarife für die Anzahl der Aufnahmegeräte, Art des Aufnahmegeräts (Nur Ton, Bild+Ton)... Findet man eher schlecht wie recht auf den Seiten
http://www.gema.de"
Es kann gut sein, dass der Chor bereits die eine oder andere Nutzung abgeschlossen hat. Ich kann mir z.B. vorstellen, dass Tonaufnahmen regelmässig mitgeschnitten werden. Ich denke Du musst mit dem Chorleiter reden. Er weiss, ob seine Liederliste GEMA Material enthält, welche Verträge bestehen und ggfs. noch abzuschliessen sind. Und ob das überhaupt Dein Bier werden soll, oder ob Du nur im Auftrag des verantwortlichen Chorleiters als Techniker handeln sollst.
Zur Verantwortung bei Weitergabe... Mehr als einen Hinweis auf dem Produkt kannst Du schlecht anbringen, oder? Kannst ja nicht jedem hinterherrennen.
Viel Glück
Der dicke Stefan
Antwort von Benny:
: Wenn man da zu genau nachfragt, kommt man übrigens vom Hundersten ins Tausendste...
: wie sind z.B. Einnahmen beim Finanzamt zu versteuern, wenn Du selbstständig
: Rechnungen für die "Gerätemiete" schreibst... Welche Vor- und Nachteile
: hast Du, wenn das Finanzamt Deinen Nebenjob kennt?
:
: Viel Glück
: Der dicke Stefan
Vielen Dank, hast mir sehr geholfen. Mal sehen, was wir daraus machen können.
Das mit dem Nebenjob kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Ich betrachte es eher als ehrenamtliches Engagement. Wie gesagt, verdiene ich nichts. Die Einnahmen verstehe ich nicht als Verdienst, sondern nur eine Aufwandsentschädigung. Ich muß doch im Vorfeld die Bild- und Tonträger (auf denen übrigens auch eine GEMA Gebühr lastet) auf meine Kosten einkaufen. Die Mitglieder des Chores gleichen dann sozusagen lediglich meinen Verlust aus. Gleiches trifft für den Verschleiß an meinen (auf private Kosten erworbenen) Geräten zu. Einen Job ohne Verdienst gibt"s das?
freundliche Grüße Benny
Antwort von Stefan:
"Kopien" kommt bei der GEMA eigentlich nicht vor. Verwendung und/oder Vervielfältigung von GEMA-Material sind die Zauberworte. Verwendung macht der Chor durch das blosse Absingen der schmutzigen Lieder ;-) Vervielfältigung machst Du (bzw. der Chor) durch Aufnahme und Erstellung weiterer Bildtonträger und/oder Tonträger. Die Gebühren hierfür richten sich nach Art der Vorführung und Verbreitung der "Kopien".
Ich habe keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht, aber ich würde versuchen mich als Helfer des Chorleiters einzusetzen. Er ist und bleibt Produzent des Konzerts bzw. des Mitschnitts mit rechtlicher Verantwortung und ich wäre nur der ausführende Techniker. So wie sich der einzelne Sänger im Chor und der Tontechniker am Mixer ja auch nicht um den GEMA Kram kümmern müssen, wenn sie loslegen. Materialien etc. kann der Chorleiter ja auch kaufen (lassen). Und wenn das Restmaterial und/oder das lange gewünschte Zusatzteil an Dich verschenkt wird, kommt auch was für den Verschleiss und die Zeit raus.
PS: Wenn man da zu genau nachfragt, kommt man übrigens vom Hundersten ins Tausendste... wie sind z.B. Einnahmen beim Finanzamt zu versteuern, wenn Du selbstständig Rechnungen für die "Gerätemiete" schreibst... Welche Vor- und Nachteile hast Du, wenn das Finanzamt Deinen Nebenjob kennt?
Viel Glück
Der dicke Stefan
Antwort von Benny:
: Auch für die interne Verwendung von vervielfältigtem, GEMA-pflichtigem Material möchte
: die GEMA Geld abzwacken. Es gibt da bestimmte Pauschaltarife für die Anzahl der
: Aufnahmegeräte, Art des Aufnahmegeräts (Nur Ton, Bild+Ton)... Findet man eher
: schlecht wie recht auf den Seiten
http://www.gema.de"
:
: Es kann gut sein, dass der Chor bereits die eine oder andere Nutzung abgeschlossen hat.
: Ich kann mir z.B. vorstellen, dass Tonaufnahmen regelmässig mitgeschnitten werden.
: Ich denke Du musst mit dem Chorleiter reden. Er weiss, ob seine Liederliste GEMA
: Material enthält, welche Verträge bestehen und ggfs. noch abzuschliessen sind. Und
: ob das überhaupt Dein Bier werden soll, oder ob Du nur im Auftrag des
: verantwortlichen Chorleiters als Techniker handeln sollst.
:
: Zur Verantwortung bei Weitergabe... Mehr als einen Hinweis auf dem Produkt kannst Du
: schlecht anbringen, oder? Kannst ja nicht jedem hinterherrennen.
:
: Viel Glück
: Der dicke Stefan
Vielen Dank, Stefan. Am liebsten wär mir natürlich, ich könnte die ganze GEMA Geschichte auf den Chorleiter abwälzen. Gibt es dazu vielleicht eine Möglichkeit? Noch eine Anmerkung: Ich möchte an den "Kopien" kein Geld verdienen, wobei ich nicht wirklich sicher bin, ob hier von Kopien gesprochen werden kann, da ich ja nichts kopiere. Allerdings möchte ich schon die mir entstandenen Kosten zurück haben, d.h. für Rohlinge, Druckmaterial und auch eine kleine Pauschale für den Verschleiß an meinen Geräten. Gibts damit evtl. auch Probleme hinsichtlich der GEMA?
Nochmals Danke und Gruß Benny