Hallo,
ich hab auch mal eine Frage zur GEMA.
Ich bin von einem Chorleiter gebeten worden, ein öffentliches Konzert seines Chores mitzuschneiden. Die Aufnahmen, DVD, VHS und Audio CD sollen für die Mitglieder des Chores gemacht werden, als Andenken an das besagte Konzert.
Wie sieht es denn jetzt mit den GEMA Rechten aus? Die A/V-Aufnahmen werden ja nicht öffentlich aufgeführt, sie sind lediglich für die Mitglieder des Chores bestimmt. Für die öffentliche Aufführung des Chor-Konzerts müsste doch der Chorleiter verantwortlich sein; oder stehe ich auch in irgendeiner Verantwortung? Ist die Vervielfältigung bereits ein Problem? Bin ich in der Verantwortung, wenn die Mitglieder des Chores ihre jeweiligen Bild- und Tonträger verschenken bzw. aufführen? Fragen über Fragen! Hab ich was vergessen?
Allen, die Antworten haben, bin ich sehr dankbar.
Benny


