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Infoseite // Wie geht ihr mit Änderungswünschen eines Kunden um?



Frage von Elsalvador:


Hallo,

ich würde gerne von den gewerblich "filmenden" unter euch wissen,
wie ihr mit Änderungswünschen eines Kunden nach Präsentation des fertigen Films umgeht. (Speziell Werbebranche)

Klärt ihr das vertraglich ab, wie vielen Nachbearbeitungwünschen (Schnitt/Colorgrading/usw) ihr mindestens/maximal nachkommen müsst?


VG
Matthias

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Antwort von domain:

In einem Produktionshaus in Colombo habe ich miterlebt, wie der Auftraggeber zeitweise beim Schnitt und beim Grading anwesend war und Änderungswünsche äußerte, die auch zu ziemlichen Diskussionen führten.
Aber nach Fertigstellung gab es diesbezüglich nur mehr folgenden Kommentar: never ever.

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Antwort von robbie:

Eine Änderung inkludiert, der Rest nach Aufwand, mindestens 1/2 Tag Schnittplatz.
Das steht schon ganz fett im Angebot. ;)...

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Antwort von didah:

well, im idealfall hat man halt vorher ein drehbuch und storyboard, dass der kunde absegnet. so fallen dann, zumindest theorethisch, nur wenig änderungswünsche an....

genug geträumt ;) am besten vertraglich eine änderung (damit mein ich einmal über dan ganzen film drübergehn und versuschen, alle wünsche des kunden umzusetzen), alles was darüber hinausgeht ist dann zum stundensatz von ...€ zu vergelten...

lg
didah

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Antwort von Jalue:

So isses: 1 Umschnitt, alles darüberhinaus darf und sollte teuer werden - schriftlich im Angebot klarstellen, dito im Produktionsvertrag, bzw. den AGB'S und weil man so nett ist, auch noch mal mündlich darauf hinweisen. Wer's vergisst, hat ein echtes Problem. Dann mutiert auch der unbedarfteste Kleinkunde ratz-fatz zur "Hollywood-Zicke" mit 50 Änderungswünschen. Alle schön nacheinander, versteht sich.

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Antwort von rkunstmann:

Ja! Abnahmen vorher im Vertrag festhalten und auch nett ansprechen. Und vor allem keine Rechte abtreten vor erfolgter Abnahme und Bezahlung.

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Antwort von Elsalvador:

Danke für die Rückmeldungen. Hat mir schon a bisserl weitergeholfen =)

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Antwort von ceveto:

Hi Matthias,

wir machen das in etwa so:

Konzeptentwicklung auf Grundlage eines Briefings: 1 Änderungsdurchgang inklusive
Drehbuch / Storyboard: 1 Änderungsdurchgang inklusive
Lookentwicklung: 1 Änderungsdurchgang inklusive
Rohschnitt: 1 Änderungsdurchgang inklusive
Endabnahme: 1 Änderungsdurchgang inklusive

Das Änderungsfenster wird dabei immer kleiner. Das bedeutet, dass beim Änderungsdurchgang "Storyboard" nichts mehr am grundsätzlichen Konzept geändert werden kann. Wenn doch geändert werden soll, handelt es sich um eine Autorenkorrektur, die wird neu kalkuliert und berechnet.
Die anderen Änderungsdurchgänge sind im Angebotspreis einkalkuliert, wenn man den Kunden nicht kennt lieber mit größeren Änderungen planen und kalkulieren. Wenn zwischen Kunde und Dir noch eine Agentur hängt, verdoppelt sich die Anzahl der Änderungen gerne.
Der Anzahl an Änderungsdurchgängen stimmt der Kunde mit Unterzeichnung des Angebots zu.
Den Änderungsvorgang sprechen wir bei unbekannten Kunden vor dem Projektbeginn mit dem Kunden gemeinsam durch, so weiß jede Partei was sie erwarten kann.

Alle Änderungswünsche werden protokolliert und abgenommen.

Viele Grüße,
ceveto

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