Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Geschäftliche Aspekte der Filmproduktion-Forum

Infoseite // Werksvertrag oder Dienstleistung?



Frage von Dr.Matzinger:


Moin! Muß jetzt doch mal einen gerichtlichen Mahnantrag schreiben, da der Kunde dauerhaft nicht zahlt. Ist es denn ein Werksvertrag oder eine Dienstleistung, wenn ich auf eigenem Equipment und selbständig nach Drehbuch für eine Agentur einen Imagefilm drehe, den die Agentur schneidet?

Danke im Voraus! Matze

Space


Antwort von pixelschubser2006:

Das ist in der Tat eine kniffelige Frage. Was hast Du denn im entsprechenden Auftrag / Vertrag geschrieben? Für das gerichtliche Mahnverfahren ist das auch nicht sonderlich relevant, da zählt nur die Beauftragung an sich.

Theoretisch günstiger könnte es für Dich sein, wenn Du es als Dienstleistung darstellst, denn manch ein Beklagter fängt auf einmal vor Gericht an zu heulen ob irgendwelcher Reklamationen, die der Kläger ja erstmal abarbeiten soll, bevor Geld fließt (und klar, der Beklagte hat Dich ja auch jedesmal versucht zigmal anzurufen, nachdem er eine von den zehn Mahnungen im Briefkasten hatte... die übliche Lügerei halt...)

Jedenfalls schuldest Du im Werkvertrag das Ergebnis, das ist bei künstlerischen Sachen immer so eine Sache. Mit dem Dienstvertrag bist Du fein raus, vor allem wenn Du ein augenscheinlich brauchbares Produkt abgeliefert hast. Drücke Dir jedenfalls die Daumen, daß das gut klappt.

Was ich übrigens auch empfehlen kann, ist ein Anwalt mit einem Online-Inkasso-Portal. Die Gebühren und der Aufwand sind sehr gering. Wenn es allerdings zum Prozess kommt, brauchst Du noch einen Anwalt vor Ort. Befürchte ja, das der Streitwert so hoch ist, daß es gleich vor das Landgericht geht, ergo Anwaltszwang. Da musst Du halt mal schauen, was der richtig Weg ist.

Space


Antwort von Dr.Matzinger:

Super! Danke Dir!

Matze

Space


Antwort von TomStg:

Das Charakteristische eines Werkvertrags besteht in einem vereinbarten Endergebnis, im Gegensatz zum Dienstvertrag, der Art und Umfang einer bestimmten Tätigkeit regelt.
Es kommt in diesem Fall darauf an, was vereinbart wurde - schriftlich oder mündlich. Wesentlich dürfte hier aber nur sein, welche Vergütung und welche Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden.

Space


Antwort von Dr.Matzinger:

Vereinbart wurde, daß ich nach Drehbuch auf eigenem Equipment diverse Einstellungen drehe und zum Schneiden abliefere. Dafür gibts ein Festhonorar zuzüglich Anfahrt und evtl. Überstunden.

Space


Antwort von pixelschubser2006:

Ich glaube, das kann man guten Gewissens als Dienstleistung deklarieren. Solange das Ergebnis nicht in bestimmten Eigenschaften als Ziel definiert wurde, ist es eine klassische Dienstleistung. Ich glaube aber auch ehrlich gesagt nicht, daß von dieser Frage im Gerichtsverfahren jemand groß Notiz nimmt.

Für mich in meinem Hauptbroterwerb ist das schwierig, da ich Handwerker bin. Das ist so gut wie immer Werkvertrag. Allerdings gibt es Fälle, wo man einfach kein Ergebnis garantieren kann. In meiner Branche z.b. beim Beseitigen von Computerviren. Die einzige Chance, die ich da habe, ist, die genaue Tätigkeit zu definieren und nicht das Ergebnis. Allerdings muss ich auch sagen, das ich noch nie auf diesem Niveau Stress hatte. Hatte nur mal Streit mit einem Kunden, der mich um eine gebrauchte Fritzbox erpressen wollte. Die WLAN-Reichweite sei zu gering, fiel ihm nach der dritten Mahnung ein. Von den ca. 1m dicken Wänden hat er nix geschrieben. War eine teure Fritzbox für ihn am Ende. Aus 60 Euro wurden 360. Schade nur, daß es keine mündliche Verhandlung gab...

Space


Antwort von srone:

mal so als ganz andere idee, bluffen, "ich weisse sie hiermit darauf hin, dass meine aufnahmen mit einem unsichtbaren digitalen wasserzeichen versehen sind, sollten sie selbige verwenden ohne sie zu bezahlen machen sie sich einer urheberrechtsverletzung nach § "so und so" schuldig." ;-)

lg

srone

Space


Antwort von pixelschubser2006:

Ich befürchte, mit einem Bluff kommst Du nicht weit. In Deutschland gelten "Einigung und Übergabe", nicht aber Bezahlung, um Eigentum erlangen. Ähnlich sieht es bei Dienstleistungen aus, auch bei kreativen. Trotz erweitertem und verlängerten Eigentumsvorbehalt ist es quasi immer erlaubt, Produkte im Rahmen der regulären Lieferkette weiterzugeben.

Was allerdings ein Aspekt sein kann, der sich zu prüfen lohnt: Wende Dich an den Endkunden oder drohe das zumindest an. Drohe damit, Deine Forderung direkt dort einzutreiben. Für eine Blamage Deines Auftraggebers reicht es immer, und die könnte man ja noch zeitig durch Zahlung verhindern. Durchaus auch mal prüfen, ob Du nicht sowieso einen entsprechenden Anspruch hast.

Ansonsten ist auch die KSK immer ein schönes Druckmittel. Kannst ja mal höflich nachfragen, ob für Dich KSK-Beiträge abgeführt, denn Deine Leistungen waren mit Sicherheit beitragspflichtig (auch wenn das in keinem Zusammenhang mit der Frage steht, ob Du selbst von der KSK profitierst, aber dieses kranke Thema wurde schon oft genug hier mit einhelliger Frustration und Resignation durchgekaut...).

Es gibt immer ein paar schöne Druckmittel, die i.d.R. gratis sind, nichts mit Nötigung zutun haben (da bitte immer vorsichtig sein!) und auch recht schnell wirken. Einfach nur auf den Busch klopfen!

Space


Antwort von Jott:

Wenn die Agentur wirklich aus Prinzip nicht zahlen will, sind sie A...löcher, und das Petzen beim Endkunden ist daher eine überlegenswerte Idee. Nett darauf hinweisen, dass das Urheberrecht bei dir liegt und Nutzungsrechte die Bezahlung voraussetzen. Das Rohmaterial hast du hoffentlich in Kopie behalten?

Space



Space


Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Geschäftliche Aspekte der Filmproduktion-Forum

Antworten zu ähnlichen Fragen //


Briefing Raw Cam 4k60p mit AF S5+ Ninja oder R5 oder? Format für Resolve
Schnittrechner oder -Laptop oder beides?
Elgato Cam Link oder Atem Mini oder etwas anderes?
Gopro Direktvertrieb - Fluch oder Segen?
FS5 LCD Display reparieren oder Alternative
Apple Macbook Pro, Final Cut oder Resolve
Z-CAM S6 oder Panasonic S Series
32 oder 34 Zoll - Suche Bildschirm Empfehlung
SIRUI Traveler 7C oder Rollei C6i?
Klassische VJ-Kamera (Sony) oder Blackmagic Pocket Cinema Camera 4k?
Monster Hunter - oder wie eine Dialogzeile einen Film crasht
Besser dran mit einem 4K Camcorder über eine 4K DSLR oder spiegellos?
Effekt-Kette: Compressor =>Sprache oder Musik => Limiter
PPro Audiospur lässt sich nicht anwählen oder bearbeiten.
Mikrofon für Sprachaufnahmen an den Laptop oder H2N Audiorecorder?
Premiere Export auf IOS oder gewisse Androids Handy Fehler
Drehorte im Fokus: wo wurde ein Film oder eine Serie gedreht?
Anfrage Avid Media Composer 5.3 oder 5.5




slashCAM nutzt Cookies zur Optimierung des Angebots, auch Cookies Dritter. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen unterbunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr Infos Verstanden!
RSS Suche YouTube Facebook Twitter slashCAM-Slash