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Frage von Wong:


Ich hab da eine kurze Frage. Ich habe vor einiger Zeit eine Theatercrew bei ihrem Proben gefilmt. Daraus soll (irgenwann) mal ein Präsentationsfilm über die Truppe werden, der (wenn Interesse seitens TV-Sender da ist) auch mal in Fernsehen laufen könnte.

Jeder wußte das er gefilmt wurde, und jeder wußte das es für eine Dokumentation war.
Wir haben auch Interviews gemacht, etc.
Und natürlich hat uns der Veranstalter es ermöglicht zu filmen (mit Backstage-Pass, etc.)
Gedreht haben wir mit unseren Kameras.

Jetzt die Frage: Das Filmmaterial IST DOCH UNSERES, rechtlich gesehen, oder?
Also, ich weiß das jetzt nicht der Veranstalter kommen kann, und sagt "Her mit dem Film, wir wollen das jetzt haben!" So was war nicht vereinbart. Es ist also unser Eigentum.

Was aber nun wenn ich es veröffentlichen will? Ich wollte etwas davon ins Internet als Stream stellen. Wenn es so ist, das alle gefilmten Personen einverstanden waren, und nur ich der Urheber des Materials bin, dann müßte ich das doch machen dürfen, oder?

Danke



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Antwort von Marc Schneider:

: Ich hab da eine kurze Frage. Ich habe vor einiger Zeit eine Theatercrew bei ihrem
: Proben gefilmt. Daraus soll (irgenwann) mal ein Präsentationsfilm über die Truppe
: werden, der (wenn Interesse seitens TV-Sender da ist) auch mal in Fernsehen laufen
: könnte.
:
: Jeder wußte das er gefilmt wurde, und jeder wußte das es für eine Dokumentation war.
: Wir haben auch Interviews gemacht, etc.
: Und natürlich hat uns der Veranstalter es ermöglicht zu filmen (mit Backstage-Pass,
: etc.)
: Gedreht haben wir mit unseren Kameras.
:
: Jetzt die Frage: Das Filmmaterial IST DOCH UNSERES, rechtlich gesehen, oder?
: Also, ich weiß das jetzt nicht der Veranstalter kommen kann, und sagt "Her mit dem
: Film, wir wollen das jetzt haben!" So was war nicht vereinbart. Es ist also
: unser Eigentum.
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: Was aber nun wenn ich es veröffentlichen will? Ich wollte etwas davon ins Internet als
: Stream stellen. Wenn es so ist, das alle gefilmten Personen einverstanden waren, und
: nur ich der Urheber des Materials bin, dann müßte ich das doch machen dürfen, oder?
:
: Danke

Hallo,

überspitzt ausgedrück: sobald Du eine Kamera anmachst kannst Du immer von irgendwo Ärger bekommen.

Ein paar Punkte:

1) Musik: Wurden irgendwelche Musikpassagen aufgezeichnet, egal ob jemand gesungen hat oder ein Playback lief. Wen ja liegen irgendwo Urheberrechte bei irgendeinem Komponisten. Auch wenn jemand "Alle meine Entchen" singt liegen musikalische Urheberrechte vor, nicht als Komponist, aber für die bearbeitung. Improvisation gilt bei der GEMA übrigens auch als Werkschaffung.

2) Hast Du eine schriftliche Drehgenehmigung? Am besten von: Schauspielern, Musikern, Theaterleiter und ganz wichtig: Von den Personen welche Hausrecht hatten.

3) Ich habe von einer Theaterproduktion eine Freundes gehört, bei der nach Produktionsende (der Film war fertig) auf einmal der Mensch, der das Hintergrundbild für das Theater gemalt hat, gegen die Produktionsfirma geklagt hat (sein Werk - das Bühnenbild wurde gesendet) - und er hat gewonnen. Hierbei ging es um einen vierstelligen Betrag.

In der Regel passiert nichts, aber wenn irgendjemand sich in seinen Rechten verletzt fühlen könnte, oder auch nur "Kohle" riecht, dann sollte man besser einen kleinen Betrag gegen eine schriftliche Dreherlaubnis (Aufzeichnungsrecht, Vervielfälltigungsrecht, evtl. Senderecht etc.) mitrechnen.
Bei TV Produktionen hat meist der Redakteur sogenanntes "Handgeld" und einen Quittungsblock dabei.

Also, am besten mit allen beteiligten mal in die Kneipe gehen und alles durchsprechen. Das kann Wunder wirken.

Gruß, Marc




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Antwort von dirk:

Die Rechtelage sieht so aus:
Der Kameramann bzw. die Produktionsfirma ist Inhaber der Bildrechte. Da kann dir keiner etwas streitig machen. Beim Theater spielt dann das Urheberrecht bzw. Rechte an dem Stück eine Rolle. Wie vielleicht aufgefallen, liegen an keinem Theater Videocassetten oder DVDs der gezeigten Stücke - mit deshalb, weil sie dann diese Rechte erwerben müssten.
Für Musik etc. wurde ja schon erläutert.
Als Demo für die Gruppe würde ich mir keine Gedanken machen, da es das Stück ist, das sie spielen etc., für eine TV-Ausstrahlung ist es was anderes, aber ehrlich gesagt braucht man sich darüber keine Gedanken zu machen, da es a) extrem schwierig ist (außer bei Lokalsendern) so etwas zu platzieren oder überhaupt etwas ohne Auftrag etc. zu verkaufen und da b) der Sender die Rechte erwerben würde, falls er es wirklich senden möchte.



http://www.brand-xfilms.de


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Antwort von Marc Schneider:

:Hi,

in dem Moment wo gemapflichtige Musik verwendet wird will die Gema Geld sehen. Bei einer Bereitstellung im Internet auf jeden Fall, egal ob gewerblich oder privat. Ebenso verhält es sich bei einem offenen Kanal. Auch hier müssen Gema Abgaben gezahlt werden. Für offene Kanäle liegt das nicht all zu hoch. Du kannst von einem Betrag von deutlich unter 100 Euro für ca. 5 Minuten Musikmaterial ausgehen. Am besten mal bei der Gema nachfragen, bzw. bei dem OK ob es dort Rahmenverträge gibt.
Noch was: Die Gema hat eine Rechtsumkehr. Das heißt, wenn Du nicht gemapflichtiges benutzt mußt Du der gema nachweisen, daß die Werke gemafrei sind. Dafür brauchst Du Titelname und Name des Komponisten.

Schauch doch mal beider Gema Homepage nach.

P.S. Ich will nicht den Eindruck erwecken, daß ich ein Freund der Gema bin. Ich war jahrelang dort Mitglied und bin als extrem enttäuschte Mitglied aus diesem Laden wieder ausgetreten. Als Komponist habe ich an der Gema verdient, aber als ich meine Musik dann auch selbst verwertete (eigene Veranstaltungen und Vertrieb meiner Werke) mußte ich für meine eigene Musik erheblich mehr Gebühren an die Gema zahlen als ich zurückbekommen hatte (verkaufen=verwerter also viel Kohle an gema zahlen).

Jetzt bin ich frei und habe mit denen nix mehr am Hut.

Hi,
:
: wie sieht das denn aus wenn ich einen Film drehe, GEMA-pflichtige Musik nehme und den
: Film dann zum Download ins Internet stecke. Können die mich dafür auch drankriegen?
: Ich verkaufe das ja nicht oder sonstiges. Da der Film sowieso auf dem offenen Kanal
: mit der Musik laufen darf, dürfte das wohl (theoretisch) dann auch kein Problem
: sein. Kann natürlich auch sein, dass die GEMA-Gebühren zahlen aber sich die laut
: meinen Informationen an der 10.000 Euro SChwelle bewegen, gehe ich davon aus dass
: die doch nicht für jeden Seniorenfilm soviel Geld auf den Tisch legen, oder? THX,
:
: SixFo




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Antwort von SixFo:

Hi,

wie sieht das denn aus wenn ich einen Film drehe, GEMA-pflichtige Musik nehme und den Film dann zum Download ins Internet stecke. Können die mich dafür auch drankriegen? Ich verkaufe das ja nicht oder sonstiges. Da der Film sowieso auf dem offenen Kanal mit der Musik laufen darf, dürfte das wohl (theoretisch) dann auch kein Problem sein. Kann natürlich auch sein, dass die GEMA-Gebühren zahlen aber sich die laut meinen Informationen an der 10.000 Euro SChwelle bewegen, gehe ich davon aus dass die doch nicht für jeden Seniorenfilm soviel Geld auf den Tisch legen, oder? THX,

SixFo



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Antwort von Rainer Dlugosch:

: Okay,
: soviel ich weiß ist die Gema ja eine deutsche Vereinigung oder nicht? Wie sieht das
: denn mit internationalen Streitfragen aus? Wenn ich z.B. das ganze auf einer
: ausländischen Seite poste, könnten die mich doch eigentlich mal da ich ja nichts mit
: dem deutschen Gesetz in diesem Fall zu tun habe (aber da irre ich mich sicher
: gewaltig), oder?
: CU,
:
: SixFo

Hi,

GEMA- Gebühren sind nicht alles, was man bei der filmischen Veröffentlichung von Musikstücken bezahlen muss.
Hinzukommen die Lizenzgebühren, die an die für den Interpreten zuständige Produktionsfirma zu zahlen sind. Bei bekannten Künstlern macht das z.B.für einen Dokmumentarfilm, der so ein Stück nur zur Unterstreichung seiner Bildaussage verwendet, ca 3.000,- - 4.000,- € pro Minute .

Kann also eine recht teure Kiste werden.

Gruss
Rainer D




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Antwort von SixFo:

: Die Rechtelage sieht so aus: Der Kameramann bzw. die Produktionsfirma ist Inhaber der
: Bildrechte. Da kann dir keiner etwas streitig machen. Beim Theater spielt dann das
: Urheberrecht bzw. Rechte an dem Stück eine Rolle. Wie vielleicht aufgefallen, liegen
: an keinem Theater Videocassetten oder DVDs der gezeigten Stücke - mit deshalb, weil
: sie dann diese Rechte erwerben müssten.
: Für Musik etc. wurde ja schon erläutert.
: Als Demo für die Gruppe würde ich mir keine Gedanken machen, da es das Stück ist, das
: sie spielen etc., für eine TV-Ausstrahlung ist es was anderes, aber ehrlich gesagt
: braucht man sich darüber keine Gedanken zu machen, da es a) extrem schwierig ist
: (außer bei Lokalsendern) so etwas zu platzieren oder überhaupt etwas ohne Auftrag
: etc. zu verkaufen und da b) der Sender die Rechte erwerben würde, falls er es
: wirklich senden möchte.

Okay,
soviel ich weiß ist die Gema ja eine deutsche Vereinigung oder nicht? Wie sieht das denn mit internationalen Streitfragen aus? Wenn ich z.B. das ganze auf einer ausländischen Seite poste, könnten die mich doch eigentlich mal da ich ja nichts mit dem deutschen Gesetz in diesem Fall zu tun habe (aber da irre ich mich sicher gewaltig), oder?
CU,

SixFo



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