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Infoseite // Recht am eigenen Bild



Frage von ag1:


Hallo !

Ich möchte mal hier eure Meinung und Erfahrungen zum delikaten Thema Persönlichkeitsrecht bzw. 'Recht am eigenen Bild' erfragen.
Ich habe schon hier im Forum einige Beiträge gelesen, auch schon fleissig 'gegoogelt', aber leider noch keine befriedigende Antwort für meinen konkreten Fall gefunden.
Dabei geht es um folgende Sachlage: Meine Tochter ist Mitglied im örtlichen Taekwondo-Verein und und nimmt dabei auch regelmäßig an Wettkämpfen teil. Es völlig klar, dass ich als stolzer Vater ihre Kämpfe selbstverständlich auf Video banne, einmal natürlich zur Erinnerung, aber auch als Anschauungsmaterial für das Training. Da ich sowieso meistens während des ganzen Wettkampfes vor Ort bin, habe ich in der Vergangenheit jeweils auch die Kämpfe ihrer Vereinskollegen und Kolleginnen gefilmt.
Das Material schneide ich zuhause dann zusammen und brenne es auf eine DVD, die ich dann dem Verein kostenlos zur Verfügung stelle.
Und hier liegt genau der Haken, nämlich die Frage ob das Material ohne Zustimmung der beteiligten Personen überhaupt veröffentlicht werden dürfte.
Wobei es hier eigentlich nicht um die Personen aus dem heimischen Verein geht, hier währe die Einverständiserklärung ohne Probleme zu erhalten. Da es sich bei diesem Sport um einen Zweikampf handelt, ist natürlich auch immer ein Gegner bzw. eine Gegnerin prominent im Bild. Hätten nun diese Personen konkret das Recht die Veröffentlichung ihrer Bilder bzw. Filmaufnahmen, ohne die vorherige Zustimmung, zu beeinspruchen ?
Im Gesetz heißt es, dass Personen von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen ohne Zustimmung abgebildet werden dürfen. Dabei muss es sich jedoch um Menschenansammlungen handeln, Einzelbilder sind nicht erlaubt.
Wie verhält es sich aber im speziellen Fall bei Sportveranstaltungen bei den 2 Personen im Mittelpunkt des öffentlichen Geschehen stehen ?

Gruss Georg

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Antwort von matte:

Ich denke das Recht am Bild liegt hier nicht bei den einzelnen Kämpfern sondern beim Veranstalter, das dürfte der Verein bzw. der Verband sein der das Turnier ausrichtet, und von ihm brauchst du dann auch dei Akkreditierung das Event filmen zu dürfen, damit bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Allerdings denke ich sollte man das ganze nicht überbewerten, da du das gefilmte Material nicht groß veröffentlichst, es findet ja nur eine interne Analyse statt, und ich denke nicht das dir da jemand groß Steine in den Weg legen wird!

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Antwort von Stefan:

http://www.datenschutzzentrum.de/materi ... sturhg.htm

§ 23 (1) 3. ist Interpretationssache

http://www.law-blog.de/251/fotorecht-te ... der-kunst/

Im Zweifelsfall beide Kämpfer mit zwei grossen Lutschern entlohnen (Video!) und gut ist's ;-)

Viel Glück
Der dicke Stefan

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Antwort von Alpinist:

Ich denke es wird keine Probleme geben, da Du ja keine Gewerblichen Absichten hast und es auch nicht zu einer weiten Verteilung kommt. Ich aber natürlich keine Rechtberatung ;-)

Grüße

--
http://www.alpinisten.info/
http://www.gipfelsammler.de/

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