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Infoseite // Rechnung nach Österreich. Mwst ja oder nein?



Frage von Mr.Wolf:


Hallo Forumskollgen,

habe den Fall, das ich das erste mal von Deutschland aus nach Österreich eine Rechnung schreibe.
Muss ich dabei die Mwst ausweisen oder steht da nur der Nettobetrag drauf???

wäre nett wenn ihr mir da weiterhelfen könnt, möchte meinen Steuerberater nicht mehr so spät anrufen :-)

Gruß Wolfi

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Antwort von perrostar:

Bin zwar kein Forumskollege aber ich glaube ich kann es Dir beantworten.
Die Umsatzsteuersätze bzw. Mwst. sind ja unterschiedlich
Österreich 20%
Deutschland 19%

Mit der Angabe der UiD Nummer (Umsatzsteuer Identifikationsnummer) kannst Du aber eine Rechnung OHNE Umsatzsteuer schreiben und musst diese weil ja auch nicht eingenommen auch wieder abführen.

Ich hoffe ich habe geholfen.

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Antwort von Mr.Wolf:

super danke! mein Kollege :-)

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Antwort von DV_Chris:

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:

Es muss die UID Nummer des Kunden (Rechnungsempfängers) auf der Rechnung draufstehen. Hat der Kunde keine, schreibtst Du die Rechnung inkl. 19% deutscher MwSt.

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Antwort von soan:


Mit der Angabe der UiD Nummer (Umsatzsteuer Identifikationsnummer) kannst Du aber eine Rechnung OHNE Umsatzsteuer schreiben und musst diese weil ja auch nicht eingenommen auch wieder abführen.
"Kann" ist nicht ganz richt...."muss" passt eher.

Auf der Rechnung wird die UID des Auftragnehmers und Auftraggebers vermerkt, dazu dann der nette Merksatz:

"Die Rechnung wird ohne Mehrwertsteuer erhoben. Leistungsempfänger ist gleich Schuldner der Umsatzsteuer." <- so oder so ähnlich

Dh du stellst die Rechnung rein netto aus, der Posten MWSt (USt) entfällt.
Und aufpassen das die Buchhaltungssoftware das nicht aus versehen als Einnahme nach Kleinunternehmerregelung bucht da keine MWst ausgewiesen wurde :-))

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Antwort von robbie:

Ich schreibe regelmäßig nach Deutschland Rechnungen. Die UID des Kunden und die eigene muss oben sein. Ich habe dann doppelt gemoppelt:

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

und für das österreichische Finanzamt "Lieferung gemäß Art. 7 UStG 1994 umsatzsteuerbefreit"

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