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Newsmeldung von slashCAM:


Ratgeber: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten sollte von thomas - 30 Jun 2014 13:58:00
>Zur Zeit explodiert die Nutzung von Drohnen - seien es privat oder kommerziell genutzte. Drohnen werden immer billiger und vor allem auch für den Einsatz als ferngesteuerte Kameradrohnen immer attraktiver. Für alle potenziellen Piloten von Multikoptern sind deswegen dies folgenden Informationen über den rechtlichen Rahmen des Kameradrohneneinsatzes interessant.
zum ganzen Artikel

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Antwort von ennui:

Man kann also mit einer Drohne einfach die Panoramafreiheit aushebeln? Von der Leiter über die Mauer fotografieren/filmen (also mit "Hilfsmittel") ist da ja nicht mehr erlaubt, aber per Drohne ist es plötzlich wieder kein Problem? Da bin ich mir ja nicht so ganz sicher, ob das wirklich stimmt. Aber könnt ihr ja gerne gleich mal beim nächsten Ministerium, oder bei dem lokalen Milliardärswohnsitz oder US-Konsulat ausprobieren, und dann hier berichten, wie es euch dabei ergangen ist.

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Antwort von Jensli:

Man kann also mit einer Drohne einfach die Panoramafreiheit aushebeln? Hast du den Artikel überhaupt richtig gelesen? Es steht doch eindeutig da: "Im Zweifelsfall (besonders wenn die Aufnahmen kommerziell verwertet oder öffentlich werden sollen) sollte also die Genehmigung des Rechteinhabers bzw Grundstückseigners eingeholt werden."

Wo wird da was ausgehebelt? Man darf eben NICHT mit einer Drohne in den nicht öffentlich einsehbaren Bereich fliegen. Ebenso steht da explizit Naturschutzgebiete, Militärische Sperrgebiete. Da waren die Finger wieder schneller an der Tastatur - ach lassen wir das....

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Antwort von tom:

Man kann also mit einer Drohne einfach die Panoramafreiheit aushebeln? Von der Leiter über die Mauer fotografieren/filmen (also mit "Hilfsmittel") ist da ja nicht mehr erlaubt, aber per Drohne ist es plötzlich wieder kein Problem? Nein, eigentlich nicht - Zitat aus dem Artikel zur Panoramafreiheit:
"Erstere wären im Rahmen der Panoramafreiheit erlaubt, sofern ihre Perspektive die öffentliche ist - das Problem von Aufnahmen aus der Luft ist aber, dass diese gerade nicht aus der Fussgängerperspektive heraus geschossen werden.."
EDIT: Grad erst gesehen, dass Jensli schon geantwortet hatte...

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Antwort von ennui:

Aber "Durch das Überfliegen des Grundstücks ist das Eigentumsrecht des jeweiligen Grundstückeigentümers nicht betroffen, sofern es innerhalb der rechtlichen Bestimmungen erfolgt und die nötigenfalls erforderlichen Genehmigungen (s.o.) eingeholt worden sind. Und auch der Lärm einer Drohne kann z.B. durch einen Nachbarn nicht dazu genutzt werden, um gegen deren Nutzung vorzugehen - im Rahmen der Luftverkehrsordnung ist dieser ebenso wie das Überfliegen (beides natürlich in Maßen) abgedeckt. Allerdings sollte auf massive Störungen (tiefes bzw mehrmaliges Überfliegen) verzichtet werden."

Also was nun?

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Antwort von tom:

Aber "Durch das Überfliegen des Grundstücks ist das Eigentumsrecht des jeweiligen Grundstückeigentümers nicht betroffen, sofern es innerhalb der rechtlichen Bestimmungen erfolgt und die nötigenfalls erforderlichen Genehmigungen (s.o.) eingeholt worden sind. Und auch der Lärm einer Drohne kann z.B. durch einen Nachbarn nicht dazu genutzt werden, um gegen deren Nutzung vorzugehen - im Rahmen der Luftverkehrsordnung ist dieser ebenso wie das Überfliegen (beides natürlich in Maßen) abgedeckt. Allerdings sollte auf massive Störungen (tiefes bzw mehrmaliges Überfliegen) verzichtet werden."

Also was nun? Das gilt fürs reine Überfliegen - wenn dabei Kameraaufnahmen gemacht werden, kommen noch weitere rechtliche Erwägungen dazu. Also: darf hier überhaupt geflogen werden? Wenn ja, dann: was darf dann hier gefilmt werden? Vielleicht sollte ich den Entscheidungsgang das in Form eines Flussdiagramms besser verdeutlichen?

Thomas
slashCAM

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Antwort von ennui:

Nein, im Kontext wird es schon klarer, aber auf ersten Blick widersprechen sich die verschiedenen Abschnitte eben bisschen. Also einfach mal so über irgend einen einsehbaren Acker fliegen ist erst mal ok, auch wenn der Bauer schimpft, in der Innenstadt rumfliegen aber wohl eher schwierig. Mich hats nur bisschen gewundert, weil es in dem zitierten Abschnitt wieder etwas anders klang als zuvor, vor allem der Teil mit dem Grundstücksbesitzer, der es ja nicht verbieten kann, und die vielen "soll"-Empfehlungen nach dem Motto "muss jetzt aber auch nicht", die zu suggerieren schienen, man kann durchaus mal über die Hecke zum Nachbarn fliegen, "sollte" es aber nur nicht gerade im Tiefflug tun, aber er kann einem jedenfalls nix, selbst bei Tiefflug.

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Antwort von jwd96:

Im Stadtgebiet verlangt das Ordnungsamt oft eine Unbedenklichkeitserklärung zum fliegen (jedenfalls in Dresden so). Damit ist man dann relativ auf der sicheren Seite, obwohl die Gesetze zu einem Großteil immer noch etwas Grauzone sind.

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Antwort von WolleXPC:

Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass egal ob kommerziell oder privater Flug, eine Aufstiegsgenehmigung vom Grundstücksinhaber eingeholt werden muss!
Beim "Überfliegen" des Textes bin ich nicht auf diesen Punkt gestoßen

Gruß
Wolfgang

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Antwort von AD Tom:

Am besten wir genießen noch die derzeitige Toleranz der Gesetzgebung. ;-) Da die Justiz der Realität zumeißt hinterher hinkt bin ich ziemlich sicher, dass in absehbarer Zeit die Vorschriften verschärft werden.

Thomas.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Mir fehlen hier leider ein paar wissenswerte Infos,
wie zb. das eine Versicherung Pflicht ist.

Ist man Besitzer einer Drohne ist man quasi auch Besitzer einer Versicherung, denn ohne darf das Ding nicht in die Luft! ( wenns kein kleines Kinderspielzeug ist)


Auch interessant ist das man in Deutschland über Menschen nur mit Transmitterbrille fliegen darf wenn man eine 2. Person dabei hat die der Drohne mit den Augen folgen kann.

Auch der Luftraum ist sehr Begrentzt, es gibt sogar Regionen wo man rein Rechtlich eigentlich garnicht aufsteigen darf.

http://www.skyfool.de/luftraeume/ Deutschlandkarten für Google Earth


Ganz gutes Forum mit freundlichen Leuten

http://www.kopterforum.de

und einem tollen Kleinanzeigen Bereich.

http://www.kopterforum.de/classifieds/

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Antwort von Jensli:

Auch der Luftraum ist sehr Begrentzt, es gibt sogar Regionen wo man rein Rechtlich eigentlich garnicht aufsteigen darf.
In Städten ist der Parkraum auch sehr begrenzt. 80% der Straßenfläche bestehen aus Parkverbotszonen, wo man rein rechtlich eigentlich garnicht parken darf...

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Antwort von klusterdegenerierung:

Am besten wir genießen noch die derzeitige Toleranz der Gesetzgebung. ;-) Da die Justiz der Realität zumeißt hinterher hinkt bin ich ziemlich sicher, dass in absehbarer Zeit die Vorschriften verschärft werden.

Thomas. Bist Du der Thomas von departmenstudios?
Coole Seite, tolles footage, geile Clients, man bin ich Sauer!;-);-)

Gruß

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Antwort von klusterdegenerierung:

Auch der Luftraum ist sehr Begrentzt, es gibt sogar Regionen wo man rein Rechtlich eigentlich garnicht aufsteigen darf.
In Städten ist der Parkraum auch sehr begrenzt. 80% der Straßenfläche bestehen aus Parkverbotszonen, wo man rein rechtlich eigentlich garnicht parken darf... Yepp;-)

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Antwort von WolleXPC:

In Naturschutzgebieten darf man übrigens auch nicht fliegen :-D

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Antwort von AD Tom:

Bist Du der Thomas von departmenstudios?
Coole Seite, tolles footage, geile Clients, man bin ich Sauer!;-);-)

Gruß Nicht sauer sein...

Gude
Thomas.

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Antwort von AndKo:

Welche Kameradrohenen sind denn wirklich empfehlenswert?

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Antwort von Jensli:

Welche Kameradrohenen sind denn wirklich empfehlenswert? Was bei den Actioncams die GoPro, ist bei den Drohnen die
DJI Phantom. Im Bereich um/bis 1.000,- nicht nur Marktführer, sondern praktisch alternativlos. Eine empfehlenswerte Drohne obendrein. Alles darüberhinaus geht dann richtig ins Geld. Weitere Infos über die Suchfunktion des Forums.

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Antwort von Frank Glencairn:

Das mit dem "Urheberrecht" von Gebäuden kommt mir komisch vor.

Es existieren seit Jahrzehnten zigtausende Luftaufnahmen von so ziemlich jeder großen Stadt und jeder Landmark - von Neuschwanstein bist zum Empire State Building inklusive komplett New York usw. - die sogar ausschließlich kommerziell genutzt sind - entweder für einen Film oder als Stock.

Ich kann mir kaum vorstellen, daß da eine Urhberrechtsgenehmigung von jedem einzelnen Architekten eingeholt wurde.

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Antwort von Jott:

Kommt auf die Gesetzgebung der jeweiligen Staaten an. Lies mal das Kleingedruckte bei entsprechendem Stockmaterial: entweder die Property Release liegt vor, oder man muss sie selbst einholen, will man den angebotenen Clip kommerziell (nicht redaktionell) nutzen.

Mir wurde bei Drehs im Ausland schon oft unmissverständlich von Sicherheitsleuten klar gemacht: wir können Sie nicht hindern, diese oder jene Aufnahme zu machen, wenn Sie auf öffentlichem Grund stehen. Aber über die juristischen Folgen einer nicht genehmigten kommerziellen Verwertung sollten Sie sich im Klaren sein. Besonders kritisch zum Beispiel: London. Skylinegebäude, London Eye und das gesamte umliegende Themse-Südufer, Shard, Gurke, City Hall, Tower Bridge ... alles geschützt. Paris ähnlich. Ganz streng: Dubai.

Auch in den USA ist "Property" immer heilig. Je nach Bundesland kann man ja bekanntlich straffrei Leute abknallen, die das missachten. Filmteams darf man nicht abknallen, aber wenigstens melken, wenn sie meinen, eine "Property" kommerziell verwerten zu wollen. Auch nur als Background.

Das von uns in Deutschland als so selbstverständlich betrachtete Panoramarecht ist eine Ausnahme. Und das Recht erlischt, sobald "Hilfsmittel" eingesetzt werden. Das wäre schon eine Leiter für einen höheren Standort. Und natürlich auch ein Kamerakopter.

Die Methode "wo kein Kläger, da kein Richter" kann man immer anwenden und kommt sehr oft problemlos und ungeschoren davon - aber man sollte als Profi den Worst Case im Hinterkopf behalten und wenigstens bewusst zocken.

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Antwort von Frank Glencairn:

Die ganze Urheberrechtsnummer in diesem Zusammenhang ist völlig pervertiert, zumal etwaige Vergütungen für das Abfilmen von irgendwas IMHO durch die Urheberrechtsabgabe auf Kameras und Medien IMHO bereits abgedeckt ist.

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Antwort von Jommnn:

Die eigentliche Schwierigkeit liegt doch in der Aufsstiegserlaubnis!!! Wenn ich überhaupt nur mit einem Phantom ein Film für ein Dorffest machen möchte und das der Gemeinde zur Verfügung stelle, und zwar UNENTGELDLICH, brauche ich ne Aufstiegsgenehmigung!! Die beinhaltet neben einem Haufen anderen Formalitätenscheiß eine Überflugsgenehmigung der Grundstückseigner. Dann kann ich ja erstmal mit 20 Bauern Schriftrkrieg führen, bevor ich die einsetzen darf.

Soweit ich das verstanden habe ist das alles völlig praxisfern. Oder sehe ich da was falsch?

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Antwort von Jensli:

Ach Quark. Flieg nicht grade über Menschenansammlungen und mach einen netten Clip daraus, die Dorfbewohner werden mit offenen Mündern "aaahh" und "ooohh" sagen und "wie schööön" und kein Schwein denkt an irgendwelche Genehmigungen etc. Es weiß ohnehin niemand etwas von Genehmigungen, in dem Dorf werden ja nicht nur Anwälte und Richter wohnen. Und dich hinterher belangen zu wollen, macht für den Grundstückseigentümer dermaßen viel Aufwand und Kosten (Anwalt etc.), das er es ohnehin sein lässt. Denn das Maximum was er erreichen kann, ist, dass du die Aufnahmen nicht mehr verwenden darfst. Was sind die Deutschen nur für ein Volk von Schlappschwänzen und duckmäuserischen Kriechern...

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Antwort von Jommnn:

Danke, aber es geht ja darum, dass man ohne solche Einverständniserklärungen auch keine Aufstiegsgenehmigung bekommt. Und ohne diese würde sich die Versicherung im Schadensfall möglicherweise verweigern. Ist mir zu heikel.

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Antwort von Jensli:

Danke, aber es geht ja darum, dass man ohne solche Einverständniserklärungen auch keine Aufstiegsgenehmigung bekommt. Ja und deshalb ist youtube voll von Drohnen-Clips...

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Antwort von darth_brush:

Dann flieg nur über den öffentlichen bereich.
Ohne aufstiegsgenehmigung über eine Veranstaltung fliegen, würde ich auf jeden fall nicht machen. Die drohne muss nur einen defekt haben, jemanden auf den kopf fallen und du hast ärger am hals.

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Antwort von kgerster:

Die eigentliche Schwierigkeit liegt doch in der Aufsstiegserlaubnis!!! Wenn ich überhaupt nur mit einem Phantom ein Film für ein Dorffest machen möchte und das der Gemeinde zur Verfügung stelle, und zwar UNENTGELDLICH, brauche ich ne Aufstiegsgenehmigung!! Die beinhaltet neben einem Haufen anderen Formalitätenscheiß eine Überflugsgenehmigung der Grundstückseigner. Dann kann ich ja erstmal mit 20 Bauern Schriftrkrieg führen, bevor ich die einsetzen darf.

Soweit ich das verstanden habe ist das alles völlig praxisfern. Oder sehe ich da was falsch? Das ist so nicht richtig. Wenn ich vom Grund eines anderen die Drohne starte brauche ich von diesem eine Erlaubnis. Schriftlich/mündlich, wie auch immer. Ich brauche natürlich nicht vom Besitzter jeder Wiese ich ich überfliege eine "Aufstiegserlaubnis". Der Luftraum über einem Grundstück ist nicht privat. Der rechtliche Begriff "Aufstiegserlaubnis" ist hier auch nicht angebracht. Eine Aufstiegserlaubnis erteilt das Bundesland.

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Antwort von srone:

Eine Aufstiegserlaubnis erteilt das Bundesland. bzw das zuständige regierungspräsidium.

lg

srone

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Antwort von kgerster:

Dann flieg nur über den öffentlichen bereich.
Ohne aufstiegsgenehmigung über eine Veranstaltung fliegen, würde ich auf jeden fall nicht machen. Die drohne muss nur einen defekt haben, jemanden auf den kopf fallen und du hast ärger am hals. Über eine Veranstaltung fliegen ist auch verboten. Dort trifft der Begriff "Menschenansammlung" mit Sicherheit zu.

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Antwort von Jalue:

@kggerster: Ooooh ha, jetzt mach dich mal stramm für den Shitstorm, der auf dich niederprasseln wird, habe ich selber unlängst hier erlebt; „typisch deutsch, Korinthenkacker, Bedenkenträger….“ Typisch deutsch ist in meinen Augen die Haltung: ‚Ich mach, was ich will und scheiß auf drauf, ob einer zu Schaden kommen könnte. Die müssen mich erstmal erwischen, ha ha!’ Sobald ein Cop auftaucht, stehen sie dann stramm und sind klein mit Hut, die großen Helden der toitschen Freiheit, ob nun mit nem tiefer gelegten GTI auf der Autobahn oder eben mit einer Drohne.

Das Paradox, das wir hier verhandeln und das manche geistig zu überfordern scheint, ist doch folgendes: Einerseits sind Drohnen dank moderner Technologie heute lachhaft einfach zu bedienen, jedenfalls deutlich einfacher, als ein 08/15 CP Heli aus dem Modellsport. Andererseits ist die Rechtslage sehr viel komplexer als bei einem Modellflieger, der einfach nur auf der platten Wiese herumtollt. Neben dem Luftfahrtrecht sind Persönlichkeitsschutzrechte, Landespressegesetze, regionale Verordnungen und ggf. mehr zu berücksichtigen. Natürlich nicht, wenn man mit dem Mini-Quirl die Katze im Wohnzimmer verfolgt. Sobald man aber vor die Tür geht und filmt, um zu veröffentlichen, ggf. noch mit kommerzieller Zielsetzung, ist Schluss mit lustig, auch wenn die Drohne vielleicht ‚vom Taschengeld bezahlt’ wurde und der Job ‚nur für das Autohaus nebenan’ war. Kein Welpenschutz, genauso wenig wie auf der Autobahn. Besser, ihr gewöhnt euch daran.

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Antwort von kgerster:

Sehe ich nicht ganz so. Wieder nur bei privater Nutzung. Natürlich muss man sich lt. Gesetz so verhalten, dass kein anderer über Gebühr geschädigt, gefährdet oder belästigt wird.

Persönlichkeitsrechte sind weniger heiß, da Personen meist nicht erkennbar sind und wenn verhält es sich gleich wie bei jedem anderen Foto das ich in der Öffentlichkeit mache. Wenn jemand so in der Landschaft steht, gibt es kein Recht am eigenen Bild. Gegen eine Veröffentlichung z.B. auf YouTube spricht auch nichts, wenn das Video nicht explizit zum Zwecke der Einkommenserziehlung angefertigt wurde (Monetarisierung).

Flüge im Tiefflug - die dazu dienen Grundstücke anderer mal aus der Nähe anzusehen - sind tabu.

Die Gesetzeslage ist bei Modellfliegern und Drohnen identisch. Es gibt kein Drohnengesetz. Drohnen werden bei privater Nutzung unter 5kg als Flugmodell angesehen. Mit und ohne Kamera.

Meine Meinung. Keine Rechtsberatung.

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Antwort von martin2:

Wie verhält es sich, auf Waldwegen oder im Wald mit der Drohne zu fliegen ? Persönlichkeitsrechte werden hier ja nicht tangiert. Muss man den Förster fragen bzw. das Forstamt, wenn man dort auf Baumwipfelhöhe aufsteigen möchte?

Da ich vorwiegend Natur aufnehme, Seen, Flüsse, Wälder, wo am Rand ein paar Gehöfte liegen, müsste ich dann auch den Landwirt um Erlaubnis bitten?

Dazu steht nix im Artikel.

Danke für eure Eingebungen!

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Antwort von WolleXPC:

Leider, ja.
Du benötigst immer eine Einverständniserklärung vom Grundstückseigentümer. Das kann auch das Bundesland oder die Stadt sein. Wen du in deinem Fall fragen musst, weiß ich nicht.

Gruß
Wolfgang

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Antwort von Frank B.:

Da bin ich nicht sicher. Ich kanns fast nicht glauben, zumindest nicht, wenn man die Aufnahmen nicht kommerziell nutzt. Die Waldwege sind ja öffentlich, wenn sie nicht ausdrücklich als Privatweg gekennzeichnet sind. Ich kann da also auch filmen und fotografieren. Man kann ja nicht verlangen, dass man sich bei jeder Filmaktion vorher Einblick ins Grundbuch nimmt, um den jeweiligen Besitzer zu ermitteln, der schon 50m weiter ein anderer sein kann.
Ich denke, in der Natur sollte man wissen, ob man sich grad in einem Naturschutzgebiet befindet oder in einer besonders sensiblen Jahreszeit (z.B. Brutzeit), denn dann wird man mit dem Förster garantiert Probleme kriegen.
Ansonsten sehe ich eigentlich keine Probleme außer eben der üblichen Vorsichtsmaßnahmen und Regelungen für den Drohnenflug.

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Antwort von Werner Küster:

Als Filmer ist es angebracht in Richtung "good will" zu gehen, egal ob es um das "Hilfsmittel", Stativ, Kamerakran oder Drohne geht. Am besten: man fragt vorher! Meine Erfahrung übrigens bei meinem "Jahrzehntprojekt": schriftliche Drehgenehmigung einholen bei öffentlichem Raum, meist ist dies bei vorzeigen auf privatem Grund sogar eine Referenz.
Ein toller Nebeneffekt übrigens: Bei der Unterhaltung mit den "Zuständigen" habe ich meist "tolle Tipps bekommen" auf die ich selber trotz Recherche niemals gekommen wäre. Toll habe ich bisher auch dann gefunden, dass die "Zuständigen" (Eigentümer, Rechteinhaber etc.) sich in das Filmprojekt eingebracht haben. Für die Regionalfilmer übrigens nicht zu verachten, beim nächsten mal wird dann auch schon mal gesagt: "Sie brauchen doch nicht mehr die Genehmigung einholen, die haben Sie doch schon!" Dies mache ich allerdings konsequent und bin bisher damit gut gefahren.

Meine Erfahrungen "Jahrzehntprojekt"

Werner

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Antwort von ennui:

Es gibt das Wegerecht, d.h. man darf auf den Wegen durch Wald in Privatbesitz. Man darf aber nicht unterwegs jagen, angeln, Bäume fällen oder Drohnen fliegen lassen. Auf privatem Grund geht das nur mit Erlaubnis und entspr. Genehmigungen. Für Aufnahmen im öffentlichen Raum gilt Panoramafreiheit, also filmen erlaubt ohne Hilfsmittel wie zb. Leiter, mit der man über den Zaun und in das Fenster kucken kann. Oder Drohne.

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Antwort von Frank B.:

Bloß im Wald ist es nicht ersichtlich, ob man auf öffentlichen oder privatem Grund steht. Natürlich ist fragen immer von Vorteil. Aber das geht nicht immer. Dann darfst du nirgends eine Drohne starten lassen, ohne vorher die Grundstücksbesitzerfrage zu klären. Auch Wiesen und Äcker und Feldwege gehören jemandem.

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Antwort von Pianist:

Dann darfst du nirgends eine Drohne starten lassen, ohne vorher die Grundstücksbesitzerfrage zu klären. Auch Wiesen und Äcker und Feldwege gehören jemandem. Genau. Offiziell muss man immer fragen. Aber ich gehe davon aus, dass einem niemand den Kopf abreißt, wenn man das mal nicht macht. Zumal man ja unterwegs nicht so einfach herausbekommt, wem ein Feldweg gehört. Da würde es dann auch reichen, einfach abzuziehen, wenn der Bauer kommt und sich beschwert. Mit etwas diplomatischem Geschick sollte man da aber immer eine vernünftige Lösung finden.

Die Nichteinholung der Erlaubnis eines Grundstückseigentümers hat jedenfalls nicht im Entferntesten die Kosequenzen eines Aufstieges ohne Aufstiegserlaubnis oder des Einfluges in eine Flugverbotszone.

Matthias

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Antwort von PowerMac:

In Deutschland gibt es immerhin öffentliches Land. Wälder, Felder, Wiesen, irgendwas. Sucht mal in Großbritannien sowas... Letztlich gehört vermeintlich öffentliches Land dann doch dem Herzog von Edinburgh oder ist in der Hand des National Trust.

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Antwort von Jan:

Ich poste mal eine kleine Übersicht von DJI, besonders für Anfänger interessant.


Das Wichtigste in Kürze:

Sie nehmen mit Ihrem Fluggerät am allgemeinen Luftverkehr teil. Wenn Sie Ihr Fluggerät kommerziell nutzen möchten, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis. Infos und weitere Hilfe erhalten Sie vom Verein für unbemannte Luftfahrtsysteme unter www.uavdach.org. Wenn Sie ihr Fluggerät für Freizeitzwecke nutzen möchten, sind folgende Regeln zu beachten und einzuhalten.


Das müssen Sie:

* Funktion des Fluggerätes kennenlernen und prüfen
* Vorgaben des Herstellers beachten
* Wind, Witterung und Hindernisse beachten
* Bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen und landen
* Sicherheitsabstand zu öffentlichen Wegen und Hochspannungsleitungen einhalten
* Vorgaben des Datenschutzes beachten
* Haftpflichtversicherung abschließen


Das dürfen Sie nicht:

* Fliegen in der Nähe von Flugplätzen (näher als 1,5km)
* Fliegen über Menschenansammlungen, militärische Objekte, Krankenhäuser, Kraftwerke, JVA
* Fliegen ohne direkten Sichtkontakt zum Fluggerät (immer in Sichtweite)
* Fliegen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
* Fotos/Videos von Personen ohne deren Erlaubnis machen (Privatsphäre beachten)
* Fotos/Videos verkaufen (nur privat nutzen)

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Antwort von Frank Glencairn:

Dann darfst du nirgends eine Drohne starten lassen, ohne vorher die Grundstücksbesitzerfrage zu klären. Auch Wiesen und Äcker und Feldwege gehören jemandem. Das stimmt so nicht. Du darfst von fremden Grundstücken starten, wenn du dazu kein Hindernis (Zaun, Gatter, Mauer usw.) überwinden musst. Also alles was frei zugänglich ist, ist okay, auch wenn es privat ist.

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Antwort von rush:

Du darfst von fremden Grundstücken starten, wenn du dazu kein Hindernis (Zaun, Gatter, Mauer usw.) überwinden musst. Also alles was frei zugänglich ist, ist okay, auch wenn es privat ist. Bist du Dir da sicher? Quelle?
Nur weil Nachbar Hempel im Vorgarten keinen Zaun zu stehen hat, würde ich den perfekt grün leuchtenden Rasen dennoch nicht betreten und von dort eine Drohne starten lassen... zumal ich weiß das Hund Waldemar die Dinger und mich womöglich auch nicht mag...

Dann schon eher von öffentlichen Grund/Straße.

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Antwort von thsbln:

Dann schon eher von öffentlichen Grund/Straße. Haha, so schlau war ich auch mal, da meinte dann der Typ vom Ordnungsamt: Oha, Sonntags und öffentliche Wege ... Sondernutzung, es muss ja schließlich der Startplatz abgesichert werden !

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Antwort von rush:

Dann schon eher von öffentlichen Grund/Straße. Haha, so schlau war ich auch mal, da meinte dann der Typ vom Ordnungsamt: Oha, Sonntags und öffentliche Wege ... Sondernutzung, es muss ja schließlich der Startplatz abgesichert werden ! Keine Ahnung - fliege seit längerer Zeit keine Drohnen mehr :D

Aber wäre mir trotzdem sympathischer mich mit dem Herren vom Ordnungsamt zu unterhalten als mich von Nachbars Hund beißen zu lassen ;)

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Antwort von ruessel:

http://www.tagesschau.de/inland/drohnen ... n-101.html
Drohnen sind in Deutschland beliebt wie nie. Um die steigende Gefahr von Unfällen einzudämmen, hat das Kabinett jetzt schärfere Regeln für die Nutzung der Geräte beschlossen. So sollen etwa künftig alle Drohnen über 250 Gramm gekennzeichnet werden.

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Antwort von Rudolf Max:

Man darf (fast...) überall fliegen... man darf sich bloss nicht erwischen lassen...

Wenn man mit klarem Verstand und der nötigen Vorsicht an die Sache rangeht, ist vieles möglich...

Rudolf

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Antwort von Frank Glencairn:

Reiner Populismus, um bei der jeweiligen Wählerschaft Fleißsternchen zu ergattern.

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Antwort von Frank B.:

Hab es heute auch mehrfach in den Nachrichten gehört. Na, dann werde ich mir für meine kleine Breeze mal so eine Plakette besorgen müssen.
Weiß jemand, ab wann man die braucht und wo man sie bekommt und was sie kosten wird?

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Antwort von Frank B.:

Reiner Populismus, um bei der jeweiligen Wählerschaft Fleißsternchen zu ergattern. Als wenn man vorm Verlassen des brennenden Hauses noch schnell den Abwasch macht.

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Antwort von TheGadgetFilms:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... ohnen.html

Hier nochmal vom Bundesamt.
Sehe ich das richtig, dass ich mit ner kleinen Drohne, Phantom zb, jetzt ohne Erlaubnis für nen Job fliegen kann?

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Antwort von Frank B.:

Sieht so aus, als könnte ich mir einfach nen Aufkleber drauf machen, auf dem mein Name und meine Anschrift steht.

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Antwort von dosaris:

die Unterscheidung zw Flugmodell und Unbemanntes FlugSystem bleibt wohl erhalten.
Ergo bleibt auch das Problem der Aufstiegserlaubnis.

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Antwort von TheGadgetFilms:

"Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. "

Für mmich klingt das so, oder verstehe ich das falsch?

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Antwort von dosaris:

"...Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. " der Begriff unbemanntes Luftfahrtsystem ( UAS) ist seit langem missverständlich,
da er sowohl generisch aufgefasst wird (alle copter gehören zu) als
auch gesetzlich eine eigene Kategorie ist. Diese Kategorie ist einzig über den
Verwendungszweck definiert, selbst bei identischer Bauart.
Also bleibt die Einschränkung der Aufstiegserlaubis.

in
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Servi ... rohnen%22/
steht auch nix neues dazu.
Könnte noch in Bearbeitung sein.

oder hier:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publik ... cationFile

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Antwort von TheGadgetFilms:

Sollte das jetzt en Antwort auf meine Frage sein?
Weil da steht auch nichts anderes drin...

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Antwort von nachtaktiv:

Man darf (fast...) überall fliegen... man darf sich bloss nicht erwischen lassen... ganz genau.

dieses gelaber, das es tausende drohne am himmel gäbe, blablabla.... idioten. 99% der verkauften dinger stehen im koffer und werden in ihrer gesamten lebenszeit drei mal raus geholt.

is dasselbe wie bei den hochpreisigen kameras, die man gebraucht kauft, und sich fragt, warum die erst 7000 auslösungen hat - nach 4-5 jahren.

da ich nicht kommerziell unterwegs bin, können die mich mal gern haben.

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Antwort von nachtaktiv:

Reiner Populismus, um bei der jeweiligen Wählerschaft Fleißsternchen zu ergattern. Als wenn man vorm Verlassen des brennenden Hauses noch schnell den Abwasch macht. genau so machts grad der alte präsi :)....

http://www.handelsblatt.com/politik/int ... en_4441434

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Antwort von nachtaktiv:

gerade rein gekommen: von der leyen hat mal eben alles gekippt.


https://www.dmfv.aero/allgemein/luftver ... nisterium/

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Antwort von AndySeeon:

Gibt es irgendwo eine lesbare und leicht verständliche Zusammenfassung der aktuellen rechtlichen Lage und der bereits bekannten anstehenden Änderungen?
Die Artikel hier im Fred sind ja schon stark behaart...

Gruß, Andreas

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Antwort von Jott:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publi ... cationFile

Wenn sich‘s ändert (neue EU-Regeln), wird man‘s mitkriegen.

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Antwort von AndySeeon:

Das nenne ich mal super kompakt ;)

Frustrierend ist:Verboten ist der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Gruß, Andreas

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Antwort von Jott:

Wieso frustrierend? Das soll nur verhindern, dass einer den nackten Arsch des Nachbarn am Pool filmt.

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Antwort von Pianist:

Aus meiner Sicht ist dieses Thema hier am besten aufgehoben, das kann man bei Slashcam nun nicht auch noch im Detail leisten.

Matthias

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