Infoseite // Nach Installation von TV-Karte Fehlermeldung beim Starten der zugehörigen Software



Frage von hammi1:


Hallo zusammen,
als unbedarfter Neueinsteiger in Sachen TV-Karten, habe ich mir von
der netten Dame meines ortansässigen Computerladens, eine TV-Karte der
Firma "LifeView" mit Namen "FlyTV Platinum" verkaufen lassen, die
ich , wie in der Anleitung befohlen, im PC eingesteckt habe.
Anschließend Software draufgeladen, Neustart, dann:Kleines graues
Kästchen:Fehlermeldung:"invalidLvTV.DLL". Die programmbibliotheksdatei
befindet sich im Folder, ist aber nicht brauchbar. Auch nach mehreren
Neuinstallationen,gleiche Fehlermeldung. Wo kriegt man denn eine
"valide" LvTV.DLL her,bzw. was wäre jetzt als nächstes zu tun?
Falls Euch die Frage das WE vermiest, einfach ignorieren ,-)
Freundliche Grüße
Andreas



Space


Antwort von Ralf- D. Grobe:

hammi1 wrote:
> Hallo zusammen,
---- snip ---
> Wo kriegt man denn eine
> "valide" LvTV.DLL her,bzw. was wäre jetzt als nächstes zu tun?
> Falls Euch die Frage das WE vermiest, einfach ignorieren ,-)
> Freundliche Grüße
> Andreas

Guckst Du
http://www.lifeview.com.tw/html/downloads/internal tv/flytv platinum.htm

Ich kenne die Karte nicht. Falls Du schon mit VISTA leben musst, hast Du
eventuell gelitten. Da steht nämlich was von "only supports W2K/WinXP", und
da kann es in puncto Treiber schlecht aussehen.

HTH
Ralf



Space


Antwort von Heiko Nocon:

hammi1 wrote:

>als unbedarfter Neueinsteiger in Sachen TV-Karten, habe ich mir von
>der netten Dame meines ortansässigen Computerladens, eine TV-Karte der
>Firma "LifeView" mit Namen "FlyTV Platinum" verkaufen lassen, die
>ich , wie in der Anleitung befohlen, im PC eingesteckt habe.
>Anschließend Software draufgeladen, Neustart, dann:Kleines graues
>Kästchen:Fehlermeldung:"invalidLvTV.DLL". Die programmbibliotheksdatei
>befindet sich im Folder, ist aber nicht brauchbar. Auch nach mehreren
>Neuinstallationen,gleiche Fehlermeldung. Wo kriegt man denn eine
>"valide" LvTV.DLL her,bzw. was wäre jetzt als nächstes zu tun?

Blöde Frage. Das BGB regelt das hinreichend. Jeder mit abgeschlossener
Grundschule sollte die Verfahrensweise kennen, schließlich ist sie Teil
des Grundschul-Lehrplans.

Wenn du eine Lichtmaschine für einen GolfII kaufst und diese dann nicht
in dein Auto paßt, was machst du dann?

1) Du klärst, ob es sich bei deinem Auto tatsächlich um einen GolfII
handelt. Wenn nein, bist du doof und selbst schuld, gehe zu 2)
Wenn ja, gehe zu 3.a)..3.c).

2) Du bittest den Verkäufer um Kulanz in der Form, daß er die
Lichtmaschine zurücknimmt und dir statt dessen die gibt, die du
wirklich brauchst. Wenn er das nicht will, braucht er auch nicht.
Du bleibst dann auf einer Lichtmaschine für einen GolffII sitzen,
mit der du nix anfangen kannst. Du kannst dann nur für dich
entscheiden, daß nächste Mal jemanden für dich einkaufen zu lassen,
der wenigstens schlau genug ist, um rauszubekommen, was eigentlich
benötigt wird.

3.a) Du knallst dem Händler sein Produkt achtkantig auf den Tisch und
forderst Ersatzlieferung (;und ggf. sogar Schadensersatz für deinen
Aufwand mit dem falschen Teil)
3.b) Du knallst dem Händler sein Produkt achtkantig auf den Tisch und
forderst dein Geld zurück (;und ggf. sogar Schadensersatz für deinen
Aufwand mit dem falschen Teil).
3.c) Du knallst dem Händler sein Produkt achtkantig auf den Tisch und
forderst Nachbesserung insofern, daß er das Produkt dafür geeignet
macht, seine Aufgabe zu erfüllen (;und ggf. sogar Schadensersatz für
deinen Aufwand mit dem falschen Teil).

Der Händler hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche der Varianten
3.a) bis 3.c) er akzeptiert. Aber auf eine davon MUSS er sich einlassen.

Warum sollte das im Computerbereich irgendwie anders laufen? Die
Rechtslage ist jedenfalls die gleiche wie bei dem
Lichtmaschinenbeispiel.



Space


Antwort von hammi1:

On 23 Jun., 16:07, Heiko Nocon wrote:
> hammi1 wrote:
> >als unbedarfter Neueinsteiger in Sachen TV-Karten, habe ich mir von
> >der netten Dame meines ortansässigen Computerladens, eine TV-Karte der
> >Firma "LifeView" mit Namen "FlyTV Platinum" verkaufen lassen, die
> >ich , wie in der Anleitung befohlen, im PC eingesteckt habe.
> >Anschließend Software draufgeladen, Neustart, dann:Kleines graues
> >Kästchen:Fehlermeldung:"invalidLvTV.DLL". Die programmbibliotheksdatei
> >befindet sich im Folder, ist aber nicht brauchbar. Auch nach mehreren
> >Neuinstallationen,gleiche Fehlermeldung. Wo kriegt man denn eine
> >"valide" LvTV.DLL her,bzw. was wäre jetzt als nächstes zu tun?
>
> Blöde Frage. Das BGB regelt das hinreichend. Jeder mit abgeschlossener
> Grundschule sollte die Verfahrensweise kennen, schließlich ist sie Teil
> des Grundschul-Lehrplans.
>
> Wenn du eine Lichtmaschine für einen GolfII kaufst und diese dann nicht
> in dein Auto paßt, was machst du dann?
>
> 1) Du klärst, ob es sich bei deinem Auto tatsächlich um einen GolfII
> handelt. Wenn nein, bist du doof und selbst schuld, gehe zu 2)
> Wenn ja, gehe zu 3.a)..3.c).
>
> 2) Du bittest den Verkäufer um Kulanz in der Form, daß er die
> Lichtmaschine zurücknimmt und dir statt dessen die gibt, die du
> wirklich brauchst. Wenn er das nicht will, braucht er auch nicht.
> Du bleibst dann auf einer Lichtmaschine für einen GolffII sitzen,
> mit der du nix anfangen kannst. Du kannst dann nur für dich
> entscheiden, daß nächste Mal jemanden für dich einkaufen zu la=
ssen,
> der wenigstens schlau genug ist, um rauszubekommen, was eigentlich
> benötigt wird.
>
> 3.a) Du knallst dem Händler sein Produkt achtkantig auf den Tisch und
> forderst Ersatzlieferung (;und ggf. sogar Schadensersatz für deinen
> Aufwand mit dem falschen Teil)
> 3.b) Du knallst dem Händler sein Produkt achtkantig auf den Tisch und
> forderst dein Geld zurück (;und ggf. sogar Schadensersatz für dei=
nen
> Aufwand mit dem falschen Teil).
> 3.c) Du knallst dem Händler sein Produkt achtkantig auf den Tisch und
> forderst Nachbesserung insofern, daß er das Produkt dafür geeign=
et
> macht, seine Aufgabe zu erfüllen (;und ggf. sogar Schadensersatz f=
ür
> deinen Aufwand mit dem falschen Teil).
>
> Der Händler hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche der Varianten
> 3.a) bis 3.c) er akzeptiert. Aber auf eine davon MUSS er sich einlassen.
>
> Warum sollte das im Computerbereich irgendwie anders laufen? Die
> Rechtslage ist jedenfalls die gleiche wie bei dem
> Lichtmaschinenbeispiel.

Ähem, ganz so ausführlich hätte ich mir das zwar nicht vorgestellt;-),
aber meine Lichtmaschine,will sagen TV-Karte,hat vor ca1/2 Stunde
gefunzt-hab Sie nochmal umgesteckt. Trotzdem vielen Dank für die
Rechtsbelehrung.
Freundliche Grüsse
Andreas



Space



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