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Infoseite // Livemitschnitt Coverband Rechte Passus auf der Rechnung



Frage von Marcelinho:


Hallo

Ich habe aus Übungszwecken ein Konzert von Freunden gefilmt. Es ergab sich Vorort das die Vorband auch mitgeschnitten werden wollte inclusive Schnitt usw.
Nun da es sich um Covermusik handelt will ich mich absichern im Falle das die Vorband es Veröffentlichen ich aus dem Schneider bin.

Sprich ist es Sinnvoll das ich im Abspann oder auf einer Rechnung einen Passus einfüge der mich als Film Ersteller im Falle der VÖ durch die Band
oder andere, von der Haftung befreit Urheberrechte dritter zu verletzen.

Denn es handelt sich ja um Cover Musik und ich möchte falls die das auf Youtube oä. VÖ, keinen ärger mit der GEMA oder Anwälten bekommen

Gibt es dazu Standart Formulierungen

Es gibt keinen Vertrag

Sorry ich hab im Forum leider nix gefunden nur ne Menge zum Thema Verlagsrecht und i Zukunft scheint es mir das es besser ist vorher Verträge zu machen.


Lg Marcelinho

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Antwort von Jott:

Du musst das ja nicht selber hochladen/veröffentlichen/auf DVDs kopieren etc. - das sollen die schön selber machen.

Schreib auf die Rechnung (nicht in den Filmabspann!) , dass die Einholung der erforderlichen Rechte zur eventuellen Veröffentlichung/Vervielfältigung Sache des Auftraggebers ist, das sollte reichen für eine so kleine Sache. Und lass natürlich deinen Namen raus aus dem Film.

Nur Praxiserfahrung, keine Rechtsberatung. Die gibt's nur beim Anwalt.

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Antwort von einsiedler:

Das ist wieder ein schöner Beitrag aus der Serie: "Ich hab die für mich gefährlichen Rechte bereits verletzt, jetzt will ich noch wissen, wie ich mich gegen die ungefährlicheren schützen kann".

Mit der Filmherstellung wurde das Synchronisationsrecht verletzt, dieses Kind ist also bereits in den Brunnen gefallen. Jede Verwendung dieses Materials beweist diese Rechteverletzung erneut. Somit sollte man versuchen, das Material schnellstmöglich inkl. evtl. Kopien zurückzuholen und zu vernichten.

Und in Zukunft keine Aufträge dieser Art annehmen, es sei denn, der Auftraggeber hätte die Rechte bereits eingeholt.

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Antwort von Manuell:

Synchronisationsrecht beim Filmen einer Coverband, sicher? Ich würde eigentlich vermuten so lange der Threadersteller nichts davon veröffentlicht, kann ihm auch nichts passieren.
Wenn eine Coverband einen Auftritt hat und alles Rechtliche für die Veranstaltung geklärt ist und die Band für sich zum angucken gerne einen Livemitschnitt haben möchte, dann würde ich vermuten ist das doch vollkommen in Ordnung.
Da hat dann doch der Kameramann nichts mit zu tun, wenn die Band das veröffentlicht, oder nicht?

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Antwort von Anne Nerven:

...Mit der Filmherstellung wurde das Synchronisationsrecht verletzt, dieses Kind ist also bereits in den Brunnen gefallen. Jede Verwendung dieses Materials beweist diese Rechteverletzung erneut. Somit sollte man versuchen, das Material schnellstmöglich inkl. evtl. Kopien zurückzuholen und zu vernichten... Wenn ich überlege, wieviele Bands ich live gefilmt und auf DVD gebrannt habe, stelle ich fest, dass ich eigentlich momentan auf der Flucht bin.

Dann müsste jedes Gitarren-Kind, dass auf youtube einen Coversong hochlädt, vor Gericht. Oder, noch besser, der Papa, weil DER ja gefilmt hat. Jedes Handyvideo mit Schlager grölenden Schnapsleichen wäre ein Fall für den Staatsanwalt. Jedes Kindergartenvideo mit Schni Schna Schnappi trällernden Erzieherinnen, jedes Hochzeitsvideo, auf dem die Trauzeugen "Tage wie diese" zum Besten geben - alles Tatbestände krimineller Machenschaften.

Mein Tipp (da ich ja eh untertauchen muss): lass Dich bar bezahlen. Ohne Rechnung. Ohne Quittung. SCHWARZ.

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Antwort von 1spektrum:

Keine weiteren Meinungen, Anmerkungen, Beispiele von eurer Seite?

Schade,... finde dieses Thema äußerst interessant.

P.S. ..., wobei ich glaube der Threadsteller hat nicht veröffentlicht! (Kind ist also noch nicht im Brunnen)

Er stellt halt nur eine direkte Frage.

Grüße

spektrum

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Antwort von dienstag_01:

Ich würde mir bei sowas überhaupt keinen Kopp machen. Kann ich denn nachprüfen, ob mein Auftraggeber das, was er tut, auch rechtmäßig tut. Eher nicht. Und veröffentlichen will es schließlich er, also ist er auch verantwortlich.
Ich hab schon ein paar Konzerte gefilmt. Dabei ist es mir noch niemals eingefallen, vom Künstler/von Künstlern Verträge zu kontrollieren. Wer bin ich denn.

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