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Infoseite // Kunde zahlt nicht, strahlt aber Videos aus...



Frage von Marc Schneider:


Hallo an alle!

Ich denke mal, jeder kennt das Problem mit der Zahlungsmoral einige Kunden.

Ich habe im Herbst 2009 für ein Reitermagazin einen internationalen Wettkampf in Spanien aufgezeichnet. Vor Ort liefen die Dreharbeiten sehr gut und man war mit den Videos zufrieden. Nach ein paar Woche standen auch alle Clips zum Download auf der Webseite des Magazins bereit. Allerdings ist bis heute kein Zahlungseingang erfolgt und keinerlei Kommunikation mit dem Auftraggegeb möglich, ich komme per Telefon nicht durch und erhalte keine Antworten auf eMail oder Postverkehr.

Die Geselschaftsform ist eine S.L. was mit einer deutschen GmbH verleichbar ist, mit dem Unterschied, daß in Spanien das Mindestkapital einer S.L bei 3006 € liegt.
Deshalb sehe ich bisher keine große Chance für eine Privatklage, zudem die Kosten sicherlich auf Grund der Übersetzungsarbei etc. recht hoch lägen.

Jetzt kam mir die Idee, ob ich die Firma (evtl. per einstweiliger Verfügung etc.) dazu verdonnern kann "meine Videos" zufort vom Server zu nehmen, bzw. bei Mißachtung wegen Urheberrechtsverletzung verklagen kann? Hintergrund ist, daß ich mir eine internationale Privatklage gegen eine S.L. finanziell einfach nicht leisten kann und nun eine Möglichkeit Suche um ins Strafrecht hineinzukommen.

Hat da jemand einen Tip, oder eine Idee?

Danke und Gruß, Marc

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Antwort von MarcBallhaus:

Das sind keine Deutschen, also denk auch nicht deutsch wenn du was erreichen willst.

Such dir die Kunden des Unternehmens, die mit dem Clip was zu tun haben und sprich diese - höflich - auf den Umstand an und weise diese - höflich - darauf hin, dass selbige in einem Prozess einen Imageschaden erleiden könnten.

Das wirkt Wunder, jede Wette.

MB

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Antwort von Schleichmichel:

Und für die Zukunft, setz ein "Wasserzeichen" ins Video.

Mein Wasserzeichen ist ein dicker (!), weisser Balken in der Bildmitte mit etwa 85% Opazität. Gerade noch ausreichend, um das Video beurteilen zu können. Aber für eine "Verwertung" nicht zu gebrauchen. Und es gibt erst verwendbare Videos, sobald das Geld eingegangen ist.

Macht das sonst keiner?!? Würde mich wundern...

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Antwort von MarcBallhaus:

Und für die Zukunft, setz ein "Wasserzeichen" ins Video.

Mein Wasserzeichen ist ein dicker (!), weisser Balken in der Bildmitte mit etwa 85% Opazität. Gerade noch ausreichend, um das Video beurteilen zu können. Aber für eine "Verwertung" nicht zu gebrauchen. Und es gibt erst verwendbare Videos, sobald das Geld eingegangen ist.

Macht das sonst keiner?!? Würde mich wundern... Das würdest du bei mir genau 1x machen, danach würde ich den Auftrag jemand anderem geben und du würdest nie dein Geld sehen. Zuerst schuldest du mal die Leistung, und nicht Leistung mit weissem Balken. Mit so einem unsensiblen Schwachsinn verärgert man die Leute.

MB

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Antwort von Schleichmichel:

Die Schuldigkeit der Leistung ist ja erbracht und kann beurteilt werden. Sobald die Zahlung eingegangen ist, erhält der Kunde die "Vollversion" ohne Zahlungserinnerung.

Bei einem virtuellen Gut habe ich das Recht, meine Ware entsprechend vor Kunden zu schützen, denen es primär wichtiger ist, ein unbezahltes Werbemittel möglichst schnell einzusetzen...und in der Folge dann auch nicht zu zahlen.

Man sollte das ggf. schon im Vertrag aufführen, dass man das so handhabt. Wenn der Kunde dies nicht akzeptiert, kann man in dem Fall dem Kunden entgegenkommen...zum Beispiel durch eine höhere Vorauszahlung.

Wenn der Kunde all das nicht akzeptiert, sollte man sich fragen, warum.

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Antwort von MarcBallhaus:

Ich würde mit dir nicht mal diskutieren sondern dir genau 10 Minuten Zeit geben den Balken zu entfernen und dich zu entschuldigen. Wenn du Imagefilme fürs Rotlichtmilieu machst, mag das ja angemessen sein mit dem Balken, nicht aber im seriösen Geschäftsleben.

MB

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Antwort von videotom:

Hallo an Euch,
ich muß mich auch mal zu diesem Thema äußern.

Natürlich ist es üblich als gewerblicher Kunde Ware und Dienstleistung auf Rechnung zu bestellen.
Trotzdem ist es auch in der Industrie (CAD-Software) üblich die zeitlich unbegrenzte Version erst nach Zahlungseingang zu erhalten.
Bei geistigem Eigentum ist ja ein Eigentumsvorbehalt schwerer durchzusetzen als bei einem Gegenstand den ich wieder abholen kann.
Die Idee mit dem Wasserzeichen (vielleicht nur am oberen Rand) finde ich genau richtig.
Natürlich müssen Inhalt und Qualität eindeutig zu erkennen sein.

Marc: Was kann ein EHRLICHER Kunde, der die Rechnung bezahlen möchte, dagegen haben?
Wie schützt Du Deine Werke? Würdest Du einem Kunde ein Foto/einen Film in voller Qualität zur Ansicht überlassen ohne Wasserzeichen oder Bezahlung?

Also ich hätte keine Zeit, Lust und Geld mir mein verdientes Geld einzuklagen wenn ich im Recht bin.
Dann lieber den Auftrag weglassen. Wer ein kleines Wasserzeichen nicht akzeptiert muss wohl schon etwas geplant haben.


Viele Grüße

Tom

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Antwort von Jott:

Im "seriösen Geschäftsleben" funktioniert das sanfter: Mitglied bei der Creditreform sein und schon bei der ersten Mahnung freundlich darauf hinweisen, dass dem so ist. Das Geld kommt sofort - es sei denn, der Kunde ist tatsächlich zahlungsunfähig. Dann hat man - sofern es sich um eine GmbH handelt - nach deutschen Recht äußerst schlechte Karten und muss SOFORT aus allen verfügbaren Kanonen schießen, um wenigstens eine minimale Chance auf Bezahlung zu haben.

Radikale Sachen wie Wasserzeichen sind angebracht, wenn einem schon der Bauch sagt, dass der Kunde ein Spitzbube ist. Man muss dann die Spielregeln nur schon vor Produktionsstart klarstellen, als Überraschung kann man das nicht bringen, da hat Ballhaus schon recht. In Südeuropa hat's niemand eilig mit dem Zahlen von Rechnungen, drei bis vier Monate sind normal. Da mag die Wasserzeichenlösung durchaus angebracht sein - muss ja kein fieser Balken sein, Eigenwerbung tut's auch! ;-)

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Antwort von Pianist:

Bei mir ist es in den bisherigen 15 Jahren kein einziges Mal vorgekommen, dass eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Die Zahlungsfristen variieren zwar zwischen drei Tagen und drei Monaten, aber letztendlich ist immer das Geld irgendwann eingetroffen. Ich kenne auch Leute, die meinen, dass sie ihre stümperhaften Filme ständig mit irgendwelchen Klauverhinderungseinblendungen schützen müssen, aber das sind komischerweise genau die Leute, die auch ständig Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kundschaft haben. Da scheint also eine geistige Verwandtschaft zu bestehen...

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Auftraggeber ihre Filme schnell haben wollen, und zwar auch vollständig nutzbar haben wollen, und dass sie strukturbedingt etliche Wochen brauchen, um eine Rechnung zu bezahlen. Würde ich immer erst auf den Zahlungseingang warten, dann brauchen die den Film zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr...

Fazit: Nicht über irgendwelche Diebstahlsverhinderungsmaßnahmen nachdenken, sondern nur für zuverlässige Kunden arbeiten. Wenn es sich wirklich mal um einen Wackelkandidaten handelt, vielleicht ein kleiner Unternehmer, der keine langen Verwaltungswege hat, dann könnte man noch eher mal auf eine anteilige Vorauszahlung hin verhandeln, habe ich aber auch noch nie gemacht, auch wenn es mir zum Teil sogar angeboten wurde ("ein Drittel bei Auftragserteilung").

Matthias

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Antwort von Marc Schneider:

Danke erst einmal für alle Antworten.

Von Wasserzeichen etc. nehme ich Abstand, daß ist einerseits bei meinen Produktionen zeitlich gar nicht machbar und hätte auch für seriöse Kunden einen bitteren Beigeschmack.

Ich hielt die Firma eigentlich nicht für wackelig, da es auch nicht der erste Auftrag war, allerdings hat die "crisis" in Spanien erheblich zugeschlagen, die Firmenpleiten sind 2009 um über 160% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und die Arbeitslosigkeit liegt mittlerweile bei 20%.

Ich hoffe noch immer, daß da in irgendeiner Form ein Mißverständnis vorliegt und sich alles klären läßt.

Ansonsten finde ich die Idee des "freundlich Kunden ansprechen" sehr gut. In einem Monat beginnt eines der größten Reitturniere Europas, da wird man sich sicher über den Weg laufen und Mißverständnisse klären können....oder peinliche Fragen in der Nähe anderer Geschäftskollegen beantworten können.

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Antwort von derpianoman:

... Mit so einem unsensiblen Schwachsinn verärgert man die Leute... MB Wie sensibel formuliert .. ..

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Antwort von soan:

50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% Zahlung bei Abgabe der fertigen Arbeit. Dann gibts die Ware. So würde ich es an deiner Stelle in Zukunft machen.

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Antwort von MarcBallhaus:

Marc: Was kann ein EHRLICHER Kunde, der die Rechnung bezahlen möchte, dagegen haben? Ich bin ein ehrlicher Kunde und ich würde mich gedemütigt fühlen, habe ich so noch nie erlebt.
Wie schützt Du Deine Werke? Würdest Du einem Kunde ein Foto/einen Film in voller Qualität zur Ansicht überlassen ohne Wasserzeichen oder Bezahlung? Mache ich jede Woche, jeden Monat und gehe dabei mit sechsstelligen Beträgen in Vorlage.
Also ich hätte keine Zeit, Lust und Geld mir mein verdientes Geld einzuklagen wenn ich im Recht bin. Ich habe in ca. 15 Jahren meiner Selbständigkeit keinen einzigen Kunden verklagen müssen, nicht mal anwaltlich zur Zahlung auffordern, keinen einzigen. Ich habe immer mein Geld bekommen, mal dauert es länger, mal nicht. Für mich eine Frage der klaren Kommunikation. Man muss sich auch trauen mal den Hörer in die Hand zu nehmen oder vorbeizugehen und deutlich zu werden.
50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% Zahlung bei Abgabe der fertigen Arbeit. Dann gibts die Ware. So würde ich es an deiner Stelle in Zukunft machen. Exakt. Und bei 70% Fremdkosten gerne auch 70% A-Conto, da hat kein Mensch was dagegen.

Und wenn es ständig nicht funktioniert, sollte man einen kritischen Blick in den Spiegel werfen, denn dann liegt es, wie Pianist auch durch die Blume formuliert hat, eher nicht am Kunden.

MB

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Antwort von markusk2006:

Ich wundere mich immer wieder über derartige Probleme im Umfeld von Medienverwertern. Das kenne ich selber aus meiner Zeit, in der ich regelmäßig harte Geschütze auffahren mußte um mein Honorar für Zeitungsfotos zu bekommen. Vor allem habe ich eine groteske Situation erlebt, als ich für einen Verlag sowohl Fotos als auch EDV-Servicedienste erbracht habe. Die (aus gutem Grund heftige) EDV-Rechnung war nach eingeräumten Skonto in weniger als 7 Werktagen auf dem Konto. Auf das lausige Bildhonorar mußte ich 3 Monate warten. Da steckt doch System hinter.
Genauso merkwürdig war der Fakt, daß ich für die Regionalausgabe einer Tageszeitung intensiv gearbeitet habe und dabei in all der Zeit lediglich ein einziges Bildhonorar beim Anstrich vergessen wurde. Der Chef entschuldigte sich in aller Form dafür und bei der nächsten Abrechnung war es dabei. Bei den Nachbarredaktionen, denen ich gelegentlich exklusive Bilder anbot, gab es das Geld i.d.R. garnicht. Und immer wurde es auf die Honorarbuchhaltung geschoben... ich denke man kann sich seinen Teil dazu denken.
Den harten Umgang mit Event-Firmen kann ich nur empfehlen, aus eigener Erfahrung. Egal ob Musik oder Sport - Veranstalter sind sehr oft mit Vorsicht zu genießen. D.H. Vorkasse, Anzahlung oder Lieferung nach Zahlungseingang sind völlig ok. Es ist ja auch kein Problem das Video zur Voransicht in niedriger Auflösung zu liefern.
Gerade im Event-Bereich muß ja auch mal gesagt werden, daß derartige Unternehmungen nicht wirtschaftlich gesichert ablaufen. Entweder verschulden sich Veranstalter und sind nach eine Pleite durch schlechtes Wetter ruiniert oder es kommen irgendwelche Gelder nicht u.v.m. Oder die Gäste bleiben ohne Grund aus. Es gibt zig Risiko-Faktoren, weshalb Zahlungsmoral alleine noch kein Garant ist. Wenn auf einmal der Veranstalter Pleite ist gibts kein Geld...

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Antwort von MarcBallhaus:

... vielleicht hatten deine Kunden keine Lust zu zahlen weil deine Arbeit so aussah als hättest du keine Lust gehabt zu arbeiten?

MB

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Antwort von Bernd E.:

...vielleicht hatten deine Kunden keine Lust zu zahlen weil deine Arbeit so aussah als hättest du keine Lust gehabt zu arbeiten?... Wenn die Arbeit aus Sicht des Auftraggebers gut genug war, um sie postwendend zu veröffentlichen, wird es daran ja wohl nicht liegen. Im übrigen frage ich mich, warum ausgerechnet Videofilmer/Fotografen nicht von dem Problem der Kunden mit schlechter Zahlungsmoral betroffen sein sollten, das nahezu jeder anderen Branche aus trauriger Erfahrung geläufig ist? Persönlich blieb mir das bisher zum Glück erspart, aber einfach zu implizieren, das ließe sich alles vermeiden, indem man gute Arbeit abliefert, ist überheblich und realitätsfern.

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Antwort von PowerMac:

(...) ist überheblich und realitätsfern. wirkt auf mich auch so!

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Antwort von KrischanDO:

ist überheblich und realitätsfern. Yepp.
In 20 Jahren Rechnungen schreiben habe ich Glück gehabt: Ein Mahnbescheid beantragt, zweimal zu Kunden gefahren, ins Büro gestellt und deutlich gesagt: "Wer hier gerade mit dem Scheckbuch in der Stadt ist oder gestern was überwiesen hat, ist mir egal. Ich gehe hier nicht ohne einen Scheck raus!" Ansonsten: Bei Konzernen dauert es halt, bis allle unterschrieben haben, ein Verlag hat schon mal bezahlt, bevor ich die Rechnung geschickt hatte, ein Großkunde zahlt zum Teil am Tag des Rechnungseinganges.
Wer kein Konzern oder Behörde ist und länger als fünf Wochen braucht, ist klamm. Von echten Ausnahmen (Rechnung mit anderem Papier abgelegt etc.) abgesehen.

Von Bildjournalisten-Kollegen hört man öfter mal von Ärger mit spanischen Firmen. Da es sehr mühsam ist, die in den Hintern zu treten, lassen die sich gerne viel Zeit. Spart ja Zinsen.

Grüße
Christian

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Antwort von Meggs:

Das beste Mittel, sich gegen sowas zu schützen sind Akontozahlungen. Geschäfte sind halt immer noch Vertrauenssache. Wenn die Geschäftsbeziehung neu ist, wird es auch schwierig sein, eine hohe Anzahlung zu kriegen - es gibt ja auch genügend Lieferanten, die eine Anzahlung kassieren, und dann nicht oder mangelhaft liefern. In dem Fall eine moderate Anzahlung und mehrere kleine Akontos Zug um Zug.
Entscheidend ist, warum der Kunde nicht zahlt. Kann er nicht, oder will er nicht. Wenn er nicht kann, dann hilft das Wasserzeichen oder die niedrig aufgelöste Demo recht wenig. Entscheidend für den Lieferanten ist doch letztlich einzig und allein, ob er sein Geld kriegt oder nicht. Wenn der Kunde das Video wegen einem Wasserzeichen nicht verwenden kann, bringt das auch kein Geld, der Lieferant sitzt auf einem für ihn wertlosen Produkt, das er in der Regel auch niemand anders verkaufen kann.

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Antwort von MarcBallhaus:

Wenn ein Dienstleister so gut ist, dass der Kunde ihn für unentbehrlich hält, wird selbiger immer bemüht sein dass der Dienstleister schnell seine Kohle bekommt, weil er ansonten Gefahr läuft einen anderen - und damit schlechteren - suchen zu müssen. Natürlich kann es trotzdem den Unentbehrlichen treffen, aber die Chance ist gering.

Ob das manchen Semis hier überheblich vorkommt, ist mir wirklich völlig egal. Und ich bleibe auch dabei: Jemand der ständig seinem Geld nachlaufen muss, bei mehreren Kunden die alle nichts miteinander zu tun haben, der sollte nicht die Antwort bei seinen Kunden suchen, sondern bei sich.

MB

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Antwort von PowerMac:

Wenn ein Dienstleister so gut ist, dass der Kunde ihn für unentbehrlich hält, wird selbiger immer bemüht sein dass der Dienstleister schnell seine Kohle bekommt, weil er ansonten Gefahr läuft einen anderen - und damit schlechteren - suchen zu müssen. Natürlich kann es trotzdem den Unentbehrlichen treffen, aber die Chance ist gering.

Ob das manchen Semis hier überheblich vorkommt, ist mir wirklich völlig egal. Und ich bleibe auch dabei: Jemand der ständig seinem Geld nachlaufen muss, bei mehreren Kunden die alle nichts miteinander zu tun haben, der sollte nicht die Antwort bei seinen Kunden suchen, sondern bei sich.

MB

*** von admin gelöscht ***. Erstens: Kein Mensch glaubt dir, dass du schon immer so tolle Filme gemacht hast, dass man dir dafür nachlief. Oder dass das zur Zeit viel arbeitest und verdienst. Da nutze ich eines deiner Argumente: sonst würdest du nicht in diesem Forum herumhängen. Ja, schon klar, dein Argument darauf: du musst dich nicht beweisen. Bla, bla…

Zweitens: Konzentriere dich morgens und rede nicht unlogischen Quatsch. Eine Firma oder einzelne Mitarbeiter -in unterschiedlicher Position- können dir für deinen Film dankbar sein. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Rechnungsstelle deshalb sofort zahlt. Das bedeutet auch nicht, dass der Chef der Firma deinen Film mag. Du setzt Firma und vertrauensvolle Mitarbeiter gleich. Das ist falsch. Woher soll irgendein Mitarbeiter oder gar Chef, einen Film beurteilen können? Oft genug unterscheiden sich Meinungen zwischen Menschen, wie du vielleicht schon gehört hast.

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Antwort von Meggs:

Eine Firma oder einzelne Mitarbeiter -in unterschiedlicher Position- können dir für deinen Film dankbar sein. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Rechnungsstelle deshalb sofort zahlt. Das bedeutet auch nicht, dass der Chef der Firma deinen Film mag. Bei größeren Firmen ist das völlig korrekt und deckt sich absolut mit meiner Erfahrung.
Bei Kleinstfirmen (1-Mann-Betrieben) ist der dankbare Mitarbeiter, die Rechnungsstelle und der Chef allerdings identisch. Wenn der klamm ist, zahlt er trotz Dankbarkeit auch nicht sofort. Er zahlt den, der am meisten nervt (in der Regel das Finanzamt), oder den, von dem er als nächstes wieder was braucht.

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Antwort von Alf_300:

Ist nicht eher der Kunde Sauer dass Er zu allem Überdruß auch noch einen Film braucht.

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Antwort von MarcBallhaus:

Dummes Gelaber Freund Ballhaus. Natürlich, es ist alles Glücksache. Alles. Gute Filme, gute Kunden, gute Stimmung am Set, gute Kritiken, gute Bezahlung. Ich danke dem Herrn und werde mir nie wieder anmaßen eine Parallele zwischen alldem zu suchen.

Wenn es dir hilft, bitte gerne doch :)

MB

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Antwort von Jott:

Schon richtig, aber es gibt Unternehmen, bei denen du trotz aller aufgezählter Punkte - alle happy, alle lieben sich - monatelang kein Geld siehst.

Ich kenne aus eigener Praxis mindestens drei bekannte Großunternehmen, die standardmäßig wie folgt vorgehen:

1. Im Kleingedruckten des schriftlichen Auftrages wird eine Zahlungsfrist von 90 Tagen festgelegt.

2. Am Tag 91 schreibst du die erste Mahnung.

3. Am Tag 100 kommt die Antwort, dass keine Rechnung vorliegt. Du schickst ein Duplikat.

4. Die Buchhaltung kann nichts tun, weil der zuständige Abteilungsleiter, der das absegnen muss, im Urlaub ist.

5. Am Tag 120 klappt das dann. Leider ist aber gerade der 26., und die Zahlungsläufe sind immer am 25.

6. Am Tag 150 geht das Geld dann ein. Nach fünf Monaten.

Das ist das übliche Vorgehen. Vollkommen unabhängig von Qualität, Leistung, Goldmedaillen auf Wirtschaftsfilmfestivals und allgemeinem Schulterklopfen. Mitspielen muss man dabei ja nicht unbedingt, aber das anders zu verhandeln braucht richtig erwachsenes Standing. Das hat nun mal nicht jeder.

Ich arbeite vorzugsweise für Unternehmen, die spätestens nach 14 Tagen zahlen. Das ist zum Glück die absolute Mehrheit, und so gehört sich das auch.

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Antwort von Piers:

Wenn ein Dienstleister so gut ist, dass der Kunde ihn für unentbehrlich hält, wird selbiger immer bemüht sein dass der Dienstleister schnell seine Kohle bekommt, weil er ansonten Gefahr läuft einen anderen - und damit schlechteren - suchen zu müssen. Natürlich kann es trotzdem den Unentbehrlichen treffen, aber die Chance ist gering. Naja, das ist eine ziemlich gewagte These.
Wenn es stimmt, was Du weiter oben schreibst, dass Du eher in Sphären von 6stelligen Beträgen produzierst, dann ist es wahrscheinlich schon lange her, dass Du im 3stelligen Bereich produziert hast.

Wenn man den 6stelligen Auftraggeber betrachtet, mag Deine These ja noch zutreffen, aber, aus meiner Sicht, aus anderen Gründen.
Wie das Wort 6stellig schon sagt, gehts um ordentlich viel Kohle. D.h. ein zu erwartender Streitwert, falls es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt ist ziemlich hoch. Das bedeutet aber auch, das die sonstigen Kosten, wie Anwalt, Prozesskosten etc. ziemlich hoch sind. Ausserdem stehen sich meist Firmen gegenüber, die sich personell und finanziell auf Augenhöhe befinden. Wenn einer dieser Kunden nicht zahlt, kann er sich ziemlich sicher sein, dass er nicht ungeschoren davon kommt und richtig tief in die Tasche greifen werden muss. Aus diesem Grund ist m.M.n die Zahlungsmoral dort "oben" eine andere. Es geht nicht um die Aussage wann gezahlt wird, sondern das gezahlt wird.
Und dass aus Dankbarkeit gezahlt wird, halte ich schlicht und ergreifend für einen sarkastischen Spruch.

Im 3stelligen Rechnungsbereich allerdings stellt sich die Sachlage m.M.n. anders da. Oft steht eine "richtige" Firma einer Ein-Mann-Klitsche oder kleinen Firma gegenüber. Kleiner Streitwert steht einem hohen Aufwand zur Eintreibung der Rechnung gegenüber. Kommt noch eine Beziehung ins Ausland hinzu, wirds für den Schuldner noch einfacher. Für die Klitsche lohnt sich dieser Aufwand, der sich ja nicht nur zeitlich bemisst, sondern es muss auch finanziell in Vorlage getreten werden, nicht, um an z.B. 600 Euronen zu kommen.

Also ich stimme Dir ja in vielen Deiner Posts zu, und lese Deinen "Kritiken vom hohen Ross herunter" oft mit einem Schmunzeln, aber in diesem Fall glaube ich, haste einfach vergessen, wie heute an der Basis gewirtschaft wird und was wir kleine Klitschen uns gefallen lassen müssen.

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Antwort von MarcBallhaus:

Wenn es stimmt, was Du weiter oben schreibst, dass Du eher in Sphären von 6stelligen Beträgen produzierst, dann ist es wahrscheinlich schon lange her, dass Du im 3stelligen Bereich produziert hast. Dreistellig produziere ich in der Tat nicht, meist fünfstellig. Sechsstellig ist dann die Summe meiner Vorfinanzierungen gegenüber mehreren Kunden. So gesehen bin auch ich eine kleine Klitsche.
Wenn man den 6stelligen Auftraggeber betrachtet, mag Deine These ja noch zutreffen, aber, aus meiner Sicht, aus anderen Gründen. (...) Ausserdem stehen sich meist Firmen gegenüber, die sich personell und finanziell auf Augenhöhe befinden. Exakt das hat Kollege Powermac nicht bedacht, auch im fünfstelligen Bereich ist es immer Chefsache. Er spielt mit seinen Preisen eben ein paar Etagen tiefer, wo er eher der Putzfrau Auge in Auge gegenübersteht als dem Chef.
(...)
5. Am Tag 120 klappt das dann. Leider ist aber gerade der 26., und die Zahlungsläufe sind immer am 25.

6. Am Tag 150 geht das Geld dann ein. Nach fünf Monaten. Das kenne ich auch, aber nicht in der Filmproduktion, sondern eher bei Standard-Dienstleistungen, eben dort, wo man ersetzbar ist und die Konkurrenz nur drauf lauert dass man zu viel meckert.

MB

@Admin: Was bitte gibt es hier zu zensieren? Sind Putzfrauen für dich irgendwie minderwertig oder warum wird der Vergleich zensiert? Putzfrauen machen für meine Begriffe sehr ehrliche Arbeit.

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Antwort von holzbrettfahrer:

Ihr 2 seid ja schlimmer als Frauen beim Kaffekränzchen.
Helft lieber mal dem Poster als euch verbal an die Gurgel zu gehen.


@Marc - um wieviel Geld handelt es sich denn? Wenn du einen Rechtsschutz besitzt, müsste die Möglichkeit bestehen einen Anwalt einzuschalten. Wir haben bei uns im Familienunternehmen des öfteren über den Anwalt das Geld zurück holen können. Falls du einen Rechtsschutz besitzt, würde ich dir raten, dich einfach mal mit deinem Versicherer zu unterhalten in wie weit solche "Streitigkeiten" im EU-Ausland abgedeckt sind (i.d.R. ja).

Ohne Rechtsschutz kann es natürlich sehr schnell teuer werden !!!

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Antwort von MarcBallhaus:

@Marc - um wieviel Geld handelt es sich denn? Wenn du einen Rechtsschutz besitzt, müsste die Möglichkeit bestehen einen Anwalt einzuschalten. Da unterliegst du einem weitverbreiteten Irrglauben. Vertragsrecht ist nicht versicherbar, zumindest in Deutschland nicht. Bei sowas ist die Rechtschutzversicherung also nie zuständig. Das einzige was du VORHER machen kannst, ist eine Kreditversicherung abzuschliessen, z. B. Euler Hermes bietet das an, aber auch die lehnen bestimmte Kunden und Kundengruppen ab bzw. bestehen auf VORHERIGE Bonitätsprüfung des Kunden, bevor sie ihn für dich versichern.

MB

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Antwort von holzbrettfahrer:

@marcBallhaus

Ich bin jetz nicht der Rechts- oder Versicherungsprofi. Im Studium wude mir aber beigebracht, dass in Deutschland Vertragsfreiheit besteht, d.h. wiederum das ich auch beim Abschluss einer Versicherung (eines Vertrages) alles mögliche Versichern kann. In wie weit bei einer Standard - Rechtsschutzversicherung solche speziellen Sachverhalte mitversichert sind kann ich ad hoc nicht sagen. Man sollte sich deswegen einfach mal bei dem Versicherer erkundigen. Wenns keinen Rechtsschutz gibt, ist sowieso alles hinfälliG.

Kreditversicherung ist natürlich das optimalste in so einem Fall.

Und wir haben 100%ig das Geld über die Rechtsschutzversicherung eingetrieben und nicht von einer Kreditversicherung erhalten. Vertragsrecht ist versicherbar, was sollte man sonst versichern? Deliktrecht? Da brauch ich keine Versicherung, denn entweder hat jemand das Delikt an mir verübt, somit ist die judikative/exicutive automatisch zum handeln verpflichtet, oder ich habe ein Delikt begangen, dann springt der Rechtsschutz meisstens sowieso nicht ein.

Ich hasse Jura :P

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Antwort von MarcBallhaus:

Was üblicherweise versichert ist, ist z. B. Strafrecht (nicht bei Vorsatz), Mietrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht (ohne Scheidung!) und allsowas, aber niemals kaufmännisches Recht (Vertragsrecht).

Wenn du eine Versicherung findest die Vertragrecht versichert, dann poste sie hier. Ich bin sofort Kunde.

MB

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Antwort von frm:

Da schließe ich mich an

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Antwort von Meggs:

Was üblicherweise versichert ist, ist z. B. Strafrecht (nicht bei Vorsatz), Mietrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht (ohne Scheidung!) und allsowas, aber niemals kaufmännisches Recht (Vertragsrecht). Das ist so bei Rechtsschutzversicherungen für Privatleute. Es gibt aber auch Rechtsschutzversicherungen für Firmen. Die Inkasso-Rechtsschutz ist genau für solche Fälle zuständig:

http://www.inkassorechtsschutzversicherung.de/

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Antwort von KrischanDO:

Moin,

das halte ich für eine unglückliche Benennung des Produktes.
Was wird da überhaupt versichert? Es ist keine Kreditversicherung (also gegen den Ausfall der Forderung). Und alles, was an Kosten so auf einen zukommt, wenn man jemanden zum Zahlen bringen will, ist ausgeschlossen:
Das, was eine Rechtsschutzversicherung ausmacht, nämlich die Übernahme der RA-Kosten, wird dort ausgeschlossen:
"Inkassokosten mit Ausnahme der Barauslagen (Gerichtsgebühren, Gerichtsvollzieherkosten und RA-Kosten)"

Überhaupt:
"Ihr Existenz-Inkasso-Rechtsschutz deckt das Kostenrisiko für die außergerichtliche Beitreibung unstreitiger Forderungen ab einer Höhe von 100 EUR ab."
...Übernahme aller vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens- und Inkassokosten mit Ausnahme der Barauslagen (Gerichtsgebühren, Gerichtsvollzieherkosten und RA-Kosten)


Äh, ja, keine Gerichtsgebühren, keine GV-Kosten, keine RA-Kosten.
Was bleibt denn da noch?
Der Nutzen dieses Angebots erschließt sich mir nicht spontan.

Eine Rechtsschutzversicherung für geschäftliche Tätigkeiten ist mir nicht bekannt. Wäre ja auch zu schön.

Grüße
Christian

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Antwort von MarcBallhaus:

Was bleibt denn da noch? Die Überweisungsgebühren ;)

MB

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Antwort von Meggs:

das halte ich für eine unglückliche Benennung des Produktes.
Was wird da überhaupt versichert? Es ist keine Kreditversicherung (also gegen den Ausfall der Forderung). War nur ein Link, ist nicht mein Produkt. Es gibt dergleichen noch viele.

Versichert mit gewissen Einschränkungen sind die Kosten der Beitreibung, nicht der Kredit an sich.
Das ist immer so bei einer Rechtsschutzversicherung. Eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ersetzt dir nicht den Schaden an deinem Auto, sondern unter gewissen Voraussetzungen die Rechtsanwaltskosten bei einem Prozess. Wenn du aber den Prozess verlierst, stehst du trotz Verkehrsrechtsschutz im Regen mit einem kaputten Auto, das dir niemand zahlt.

Die Inkasso-Rechtsschutz ist normalerweise nur zuständig, wenn die Forderung nicht bestritten wird, aber auch nicht gezahlt wird. Normalerweise brauchst du in so einem Fall keinen Rechtsanwalt, sondern jemand der das Geld für dich eintreibt.
Also exakt der Fall des Threadstarters.
Ein Vertragsrechtsschutz ist sie deshalb nicht. Sowas gibt es aber auch. Man kann sich so ziemlich gegen alles versichern. Ist ne reine Frage der Prämienhöhe.
Ich hatte mal bei der Arag eine Firmenrechtsschutz-Versicherung, die auch Vertragsrechtsschutz beinhaltete. Die Jahresprämie war recht hoch.

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Antwort von Meggs:

Ein Tipp an Marc Schneider:

Vielleicht genügt ein einfacher Mahnbescheid. Sowas gibt es auch in Spanien. Wenn die darauf auch nicht reagieren, hast du einen vollstreckbaren Titel.
Wenn dir das zuviel Action ist: Es gibt auch Rechtsanwälte, die sich um sowas kümmern:
http://www.rechtsanwalt-spanien.de/?gcl ... zAodpwTq8A

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Antwort von Soulfly:

Ich möchte neben meinem Kommentar zum Thema zuvor ein paar Gedanken äußern, die mich seit meinem ersten Besuch auf Slashcam bewegen:

dieses Forum ist wirklich einzigartig in Deutschland. Ich konnte hier schon mehrere Probleme dank eurer Hilfe lösen und auch schon einige meiner Erfahrungen weitergeben. Und das Ganze geht so schnell wie nirgendwo sonst im Netz. Einfach großartig!
Dass eine Rechnung nicht oder sehr spät bezahlt wird, kommt leider recht häufig vor, sicher mit einer ordentlichen Streuung in der Häufigkeit und bei den Betroffenen. Das spiegelt sich in der Vielzahl der Posts wider. Auch in diesem Thread finden sich wieder einige sehr gute und differenzierte Antworten, die dem Verfasser garantiert eine Hilfe sind. Nur darum geht es hier- einander helfen wollen.
Schade finde ich, dass die Qualität dieses Forums extrem leidet durch die teilweise sehr unsachlichen Kommentare. Meiner Meinung nach ist die Intention dieser Poster wohl weniger der Gedanke, anderen helfen zu wollen.
Es wäre diesem Forum zu wünschen, dass zukünftig eine respektvolle Streitkultur an die Stelle dieses Kindergartens tritt. Ich persönlich kann auch von meiner eigenen abweichende Meinungen akzeptieren, denke mir meinen Teil und gud is.
Marc, ich drücke dir die Daumen, dass du dein Geld noch bekommst. Hab das auch schon einmal erlebt. In meinem Fall hat monatelange Beharrlichkeit, u.a. mit Mahnbescheid, zum Ziel geführt. Aber das saugt echt Energie und, je nach Rechnungssumme, Kohle. Ob sich ein Mahnbescheid für dich rechnet, musst du selbst entscheiden, je nachdem wieviel Geld du bekommen sollst. hier mal ein Link zum Thema:

http://www.online-mahnbescheid.de/infos_026.html

Hoffentlich wird dieser Thread bald mit einem Happy-End Post von dir beendet.

Gruß, Soulfly

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Antwort von bgk:

Hallo Marc,

es gibt auch Inkasso-Agenturen, die auf solche Kandidaten spezialisiert sind. Ich hatte einmal einen Kunden, der erst nach Einsatz einer solchen zur "Einsicht" gebracht werden konnte.

Die fuhren seinerzeit das komplette Programm: Einsatz eines Privatdetektivs, um den Aufenthaltsort auszukundschaften (der Betreffende hatte sich für mich quasi in Luft aufgelöst), Konkursverfahren inkl. Pfändung und Zwangsversteigerungen, Gerichtsverfahren, etc.

Und trotz der Tatsache, dass meine Ansprüche Peanuts gegenüber den übrigen Aussenständen dieser Person waren und ich die Summe schon abgeschrieben hatte, erhielt ich nach einiger Zeit den kompletten Rechnungsbetrag - inklusive Mahngebühren, Zinsen und Auslagen. Hat zwar einige Zeit gedauert, aber jedes Mal wenn Post vom Inkassobüro kam, waren es gute Nachrichten (für mich).

Ob das in Deinem Fall ein ebenso probates Mittel sein kann (d.h. die auch grenzüberschreitend arbeiten könne), kann ich allerdings nicht beurteilen.

P.S.: Ich versuche solchen Dingen normalerweise von vorn herein aus dem Weg zu gehen und verzichte üblicherweise auf eine derartige Vorgehensweise, in diesem Fall war es letztlich aber eine massive Genugtuung und ich würde das jederzeit wieder machen. Drei Mahnungen mit entsprechenden Fristen - dann dürfen die Profis ran...

Hdh,
BGK

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Antwort von Marc Schneider:

Das ist ja ein richtig langer Post geworden. Zivilrechtlich in Spanien irgendetwas zu versuchen ist Geld und Zeitverschwendung, das Rechtssystem ist.......ich halte Euch auf dem laufenden wie es weitergeht. Der Bruder meiner Freundin (beide Spanier) fliegt in 2 Wochen nach Madrid und hat Angeboten in meinem Auftrag bei der Firma vorbeizuschauen.
Trotzdem wuerde mich einmal generell die Moeglichkeit meiner Ausgangsfrage interessieren, wenn ein Kunde nicht zahlt und das Produkt trotzdem verwertet, kann man dann eine strafrechtliche Klage wegen Urheberrechtsverletzungen stellen? Nach einer Fristsetzung?

Gruss, Marc

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Antwort von MarcBallhaus:

Trotzdem wuerde mich einmal generell die Moeglichkeit meiner Ausgangsfrage interessieren, wenn ein Kunde nicht zahlt und das Produkt trotzdem verwertet, kann man dann eine strafrechtliche Klage wegen Urheberrechtsverletzungen stellen? Nach einer Fristsetzung?

Gruss, Marc Grundsätzlich kann man nur zivilrechtlich klagen ;) Strafrecht ist den Staatsanwälten dieser Erde vorbehalten, heisst, du kannst Anzeige erstatten und hoffen dass ein Staatsanwalt Lust hast das strafrechtlich zu verfolgen. Die Chance dürfte aber gleich Null sein.

Also bleibt der Weg der zivilen Klage und dort kannst du einen natürlich einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Aber wir wissen wohl alle dass das ewig dauert, viel Geld kostet und letztlich von fragwürdigem Erfolg ist.

MB

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Antwort von Meggs:

Trotzdem wuerde mich einmal generell die Moeglichkeit meiner Ausgangsfrage interessieren, wenn ein Kunde nicht zahlt und das Produkt trotzdem verwertet, kann man dann eine strafrechtliche Klage wegen Urheberrechtsverletzungen stellen? Um was geht es dir letztendlich? Wärst du zufrieden, wenn der Kunde das Produkt, das er nicht bezahlt, auch nicht verwerten würde?

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Antwort von Marc Schneider:

Hallo an alle,

wie so oft im Leben hat sich letztenendes "Kommunikation" als das beste Mittel herrausgestellt.
Habe noch mehrfach angerufen und dann die Redakteurin mit der ich zusammen gearbeitet habe ans Telefon bekommen.
Die Rechnung sei vergessen worden....und 2 Tage spaeter war die Ueberweisung gutgeschrieben.

So konnte jeder sein Gesicht behalten und einer kuenftigen Zusammenarbeit steht nichts im Wege.

Danke fuer alle Antworten.

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Antwort von Pianist:

Na siehste! :-)

Matthias

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