Frage von Marco Ziebarth:Hallo.
Vor kurzem hat mir ein Bekannter eines Bekannten seine Canon XH-A1 angeboten. Ich bin derzeit auf der Suche nach dieser Cam uns so sprach dieser mich an. Der Kollege kommt aus Basel, hat die Canon auch dort gekauft (Rechnung wäre von März 2007), angeblich ist in der Schweiz nur ein Jahr Garantie gültig?
Frage, wie verhält es sich mit der Herstellergarantie - in DE ist diese ja meines Wissens 2 Jahre. Bedeutet das, dass wenn ich eine Cam aus der Schweiz kaufe, kann ich keine Garantieansprüche mehr in DE geltend machen ? Und falls eine Garantie noch bestünde, kann ich das Gerät nur bei dem Händler einreichen, bei dem gekauft wurde ? Wie verhält es sich bspw., wenn ich eine Cam in München kaufe und dann nach HH ziehe. Muss ich dann im Garantiefall wieder auf den Händler in M zurückgreifen ??
Sorry, ich bin mit den Garantiebedingungen nicht so vertraut und würde mich über ein paar Infos und Tipps freuen.
Danke - Marco
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Antwort von Markus73:
Frage, wie verhält es sich mit der Herstellergarantie - in DE ist diese ja meines Wissens 2 Jahre.
Die Garantie ist so lange, wie sie der Hersteller eben gibt (nicht gesetzlich geregelt bzw. vorgeschrieben). Die 2 Jahre sind die Gewährleistung (und auch das nur eingeschränkt), das hat mit der Garantie nichts zu tun und bezieht sich auf den Händler, nicht auf den Hersteller.
Gruß,
Markus
Antwort von Marco Ziebarth:
Sorry, dass ich da nicht auf der Höhe bin, aber danke für die Info.
Wie würde sich das nun auswirken in meinem Falle, dass ich den Camcorder von diesem Kollegen abkaufe? Also wie ich das rauslese, hat sich die Garantie erledigt. Wie verhält es sich mit der Gewährleistung?
Danke - MarcoZ
Antwort von Markus73:
Für die Gewährleistung greift dann vermutlich das schweizer Recht.
Für die Herstellergarantie müsstest Du eigentlich in den Bestimmungen von Canon fündig werden.
Ich denke, dass Dir der Händler, wo das Gerät gekauft wurde, vermutlich noch am ehesten eine einigermaßen zuverlässige Auskunft geben kann.
Grüße,
Markus
Antwort von Markus:
...wie verhält es sich mit der Herstellergarantie - in DE ist diese ja meines Wissens 2 Jahre.
Canon ist bei Gewährleistungsansprüchen nicht dafür bekannt, besonders kulant zu sein. Nach exakt 6 Monaten kehrt sich (in Deutschland) die Beweislast um, so dass Du im Falle eines Defekts Canon gegenüber nachweisen müsstest, dass ein Bauteil, das schon bei Auslieferung nicht in Ordnung war, für den aufgetretenden Defekt verantwortlich ist. - Eigentlich aussichtlos, so etwas als Anwender nachzuweisen.
Spezielle Infos das Schweizer Recht betreffend dürften im Internet leicht aufzuspüren sein. Über
eBay.ch gelangt man beispielsweise an die genauen Bezeichnungen der Paragrafen, nach denen man recherchieren kann...