Hallo.
Vor kurzem hat mir ein Bekannter eines Bekannten seine Canon XH-A1 angeboten. Ich bin derzeit auf der Suche nach dieser Cam uns so sprach dieser mich an. Der Kollege kommt aus Basel, hat die Canon auch dort gekauft (Rechnung wäre von März 2007), angeblich ist in der Schweiz nur ein Jahr Garantie gültig?
Frage, wie verhält es sich mit der Herstellergarantie - in DE ist diese ja meines Wissens 2 Jahre. Bedeutet das, dass wenn ich eine Cam aus der Schweiz kaufe, kann ich keine Garantieansprüche mehr in DE geltend machen ? Und falls eine Garantie noch bestünde, kann ich das Gerät nur bei dem Händler einreichen, bei dem gekauft wurde ? Wie verhält es sich bspw., wenn ich eine Cam in München kaufe und dann nach HH ziehe. Muss ich dann im Garantiefall wieder auf den Händler in M zurückgreifen ??
Sorry, ich bin mit den Garantiebedingungen nicht so vertraut und würde mich über ein paar Infos und Tipps freuen.
Danke - Marco
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