Frage von Blackeagle123:Hallo ihr Lieben,
wenn ich einen Film produziere und dort einen Titel auswähle, z.B. von Elvis oder Christina Aguilera, muss bei Ausstrahlung Gema-gebühr bezahlt werden.
Muss ich sobald ich den Film fertigstelle, diese Gemagebühr bereits bezahlen (z.B. um bei Filmwettbewerben teilzunehmen)?
Sollte der Film ausgestrahlt werden, muss ich die Gema-gebühr bezahlen oder rechnet z.B. 3sat selbst ab?
Sollte der Film auf DVD zum Verkauf stehen, denke, ich, dass ich eine bestimme Gebühr bezahlen muss. Wo muss man die Länge der Titel angeben und an wen Geld bezahlen? Oder schreibt man dann einfach GEMA an?
Gibt es irgendwelche (gut erklärten) Informationen im Internet zu dieser Frage?
Vielen Dank und viele Grüße!
Constantin
Antwort von Bernd E.:
wenn ich einen Film produziere und dort einen Titel auswähle, z.B. von Elvis oder Christina Aguilera
Wie schätzt du denn die Chance ein, von Christina Aguilera bzw. ihrer Plattenfirma die Genehmigung zu bekommen, die Musik in deinem Film verwenden zu dürfen? Falls diese Freigabe nicht vorliegt, brauchst du dir über die GEMA gar nicht den Kopf zu zerbrechen.
Gruß Bernd E.
Antwort von Pianist:
Du wirst es nicht glauben: Es gehört wirklich zu den größten Wundern dieser Erde, dass Du die nötigen Informationen unter
www.gema.de erhältst.
Aber weil ich gerade ein paar Minuten Zeit habe, gebe ich Dir einen kurzen Überblick: Es zahlt immer derjenige, der sendet, aufführt oder vervielfältigt. Wenn ein Film im Fernsehen läuft, musst Du Dich um gar nichts kümmern, außer dem Sender eine Liste mit den verwendeten Musikstücken und der jeweils verwendeten Länge abzugeben. Dafür haben die meist auch entsprechende Formulare.
Wenn Du einen Film zu einem Wettbewerb einreichst, führst Du ja nicht selbst auf, sondern der Veranstalter des Wettbewerbes zahlt dann an die Gema im Rahmen seiner Veranstaltung.
Wenn Du selbst einen Film auf DVD rausbringst, dann bist Du selbst derjenige, der vielfältigt, also musst Du die DVD-Pressung bei der Direktion Industrie der Gema anmelden, und zwar mit allen relevanten Daten: Welche Stücke, welche verwendete Länge, Gesamtlänge des Filmes, prozentualer Anteil der gemapflichtigen Musik, Auflage der Pressung und so weiter. Da wird meist der Tarif VR-BT H3 gelten, den Du Dir im Internet runterladen kannst.
Aber Achtung: Die Gema nimmt nur das Aufführungs- und Vervielfältigungsrecht für ihre Mitglieder wahr. Wenn Du ein Musikwerk mit Deinem Filmwerk zu einem Gesamtwerk verbinden möchtest, musst Du immer vorher den jeweiligen Rechteinhaber (Komponist oder Verlag) um die Erlaubnis bitten. Und da ist es dann Deinem Verhandlungsgeschick überlassen, ob sie sich mit einer späteren Gema-Ausschüttung begnügen oder schon vorher eine Lizenzgebühr haben wollen. Es geht da also um zwei vollkommen verschiedene Dinge.
Matthias