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Infoseite // Frage zu Job als Kameramann bei Theaterproduktion



Frage von MatzeXXX:


Hallo alle miteinander : )

Ich habe ein Kameramann-Jobangebot für eine Theaterproduktion nächstes Jahr, bei der die Kameraarbeit integraler Bestandteil des Stücks ist, d.h. der Kameramann ist teils mit auf der Bühne und sein Feed wird live gezeigt/genutzt. Folglich beinhaltet der Job auch die Endprobenphase, bei der die "Kamerachoreografie" eingeübt wird.

Für die Vorstellungen soll es jeweils Einzelvergütungen geben, aber für die dreiwöchige Probenphase wird von einer abhängigen Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte ausgegangen, wobei man eine Monatsvergütung von 3.500€ brutto ansetzt und das dann auf die 3 Wochen runterrechnet.

In meiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit habe ich so etwas noch nicht gemacht, bin auch bereit, (offensichtlich größere) Abstriche im Vergleich zu meinen normalen Preisen zu machen, will mich aber dennoch natürlich nicht über den Tisch ziehen lassen.

Ist es nachvollziehbar, dass dieser Job in einem Angestelltenverhältnis gemacht werden "muss"?

Ist der Bruttolohn nachvollziehbar?

Ich danke Euch für die Antworten : )

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Antwort von strassenfilm:

Hallo,

- kurze 'Festanstellungen' sind in dem Bereich durchaus üblich. Ansonsten klingt das nach einem coolen Job mit durchaus ordentlicher Gage, also kurz: Herzlichen Glückwunsch!

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Antwort von dienstag_01:

Das beschriebene Modell mit Festanstellung während der Proben und Vorstellungshonoraren ist so üblich bei Schauspielern. Ob ein Kameramann genauso behandelt werden muss, weiß ich nicht, so richtig glaub ichs auch nicht (er ist aber zumindest auf den Proben auch weisungsgebunden), könnte ich aber nochmal nachfragen.

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Antwort von MatzeXXX:

Ich danke Euch beiden für die Antworten!
dienstag_01 hat geschrieben:
...könnte ich aber nochmal nachfragen.
Ich danke Dir! Vielleicht wird hier mit einbezogen, dass die Kameraarbeit integraler Bestandteil des Bühnenstücks zu sein scheint.

Ich muss auch mal mit meinem Steuerberater reden, was ein solches Angestelltenverhältnis neben meiner freiberuflichen Tätigkeit für steuerliche Konsequenzen hat und mit wie vielen Abzügen ich zu rechnen habe.

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