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Infoseite // Einstieg in die Hochzeitsfotograhie / Filmerei mit Drohne



Frage von Bildstabilisator:


Hallo zusammen,

ein befreundetes Paar fotografieren im Nebenerwerb Hochzeiten und habe schon Erfahrung von circa 20 Hochzeiten in den letzten 2 Jahren.

Da ich mit dem Gedanken spiele mir eine Drohne zu kaufen, kam mir die Idee dies als Ergänzung zu den üblichen Aufnahmen anzubieten. Ob ein Markt dafür da ist, kann ich noch nicht abschätzen. Im Netz gibt es schon viele Beispiele für gelungene Beispiele.

Meine Fragen an euch. wie ich jetzt hier weitermache.

Infos zum Führen von Drohnen im kommerziellen Bereich? Welche Drohne ist für das Thema geeignet? Welche Kriterien sind entscheidend? Die DJI Mavic finde ich sehr reizvoll, kenne mich aber sonst kaum auf dem Markt aus.

Dass ich viel Üben muss und mir je nach Ort die jeweiligen Berechtigungen zu fliegen holen, ist mir klar.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Jetzt schon vielen Dank für eure Beiträge.

Liebe Grüße

Jens

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Antwort von Jott:

Die Mavic ist sicher okay für deine Zwecke.

Da der Einsatz kommerziell ist, musst du Regelungen für das jeweilige Bundesland nachlesen. Spezielle Haftpflichtversicherung ist klar, und ansonsten unter anderem wichtig: Flug über Menschen ist strikt verboten.

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Antwort von Bildstabilisator:

Jott schon mal Danke.

Ich benötige auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung. Wie du bereits gesagt hast Jott, gibt es hier von Bundesland zu Bundesland andere Bestimmungen. Für Hessen benötige ich eine allgemeine Aufstiegserlaubnis, welche beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden muss.

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Antwort von Bildstabilisator:

Flug über Menschen ist strikt verboten. Hier eine kleine Differenzierung:

Der Flug über Menschenansammlungen, wie Konzerte oder Weihnachtsmärkte ist verboten. Ansonsten gelten die üblichen Rechte am Bild. Bei einer Hochzeit kann ich also sehr wohl über die Köpfe der Menschen fliegen und Aufnahmen machen. Die Zustimmung der Gäste vorausgesetzt.

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Antwort von Jott:

Wenn du meinst. Das völlig klare Verbot bezieht sich natürlich nicht auf Persönlichkeitsrechte, sondern auf die Sicherheit.

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Antwort von dnalor:

Flug über Menschen ist strikt verboten. Hier eine kleine Differenzierung:

Der Flug über Menschenansammlungen, wie Konzerte oder Weihnachtsmärkte ist verboten. Hast du mal einen Link zu dem Gesetzestext, der diese Differenzierung enthält? Die gibt es meiner Meinung nicht. In der Infopublikation des BMVI steht ganz klar:

"Kein Betrieb über Menschenansammlungen."

Ohne irgendwelche Ausnahmen oder Anmerkungen.

Und weiter:

"Das UAS ist so zu betreiben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet oder gestört werden. Es muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zu dritten Personen sowie zu öffentlichen Verkehrswegen (darunter fallen z. B. auch Binnenwasserstraßen), Hochspannungsleitungen und anderen Hindernis- sen eingehalten werden."

Nachzulesen hier:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publik ... cationFile

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Antwort von Pianist:

Wofür braucht man bei einer Hochzeit eigentlich einen Videocopter? Was möchte man damit aufnehmen, was nicht auch mit bodengebundenen Kameras geht? Das wäre doch nur lohnenswert, wenn die Hochzeit in einem besonders schönen Schloss stattfindet, um das man dann mal herumfliegt.

Matthias

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Antwort von Bildstabilisator:

Wofür braucht man bei einer Hochzeit eigentlich einen Videocopter? Was möchte man damit aufnehmen, was nicht auch mit bodengebundenen Kameras geht? Das wäre doch nur lohnenswert, wenn die Hochzeit in einem besonders schönen Schloss stattfindet, um das man dann mal herumfliegt.

Matthias Hallo Matthias,

mögliche Einsatzmöglichkeiten gibt es deutlich mehr, als das Umkreisen der Lokation.
Hier eine kleine Auswahl:
- Alle Wege des Brautpaares können aus der Vogelperspektive "begleitet" werden. Fahrt mit dem Brautwagen oder Kutsche vom Standesamt zur Kirche oder von der Kirsche zur Feierlokation.
- Das Paar beim Shooting in der freien Natur.
- Das Ankommen der Gäste in der Lokation
- Die Gruppenbilder von oben. Hier wird es besonders reizvoll, wenn Ballons gemeinsam in die Luft gelassen werden.

Es ist auch nur als Ergänzungen der üblichen Hochzeitsbilder/ - videos gedacht.

Ein paar Beispiele gibt es hier:




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Antwort von Pianist:

mögliche Einsatzmöglichkeiten gibt es deutlich mehr, als das Umkreisen der Lokation.
Hier eine kleine Auswahl:
- Alle Wege des Brautpaares können aus der Vogelperspektive "begleitet" werden. Fahrt mit dem Brautwagen oder Kutsche vom Standesamt zur Kirche oder von der Kirsche zur Feierlokation.
- Das Paar beim Shooting in der freien Natur.
- Das Ankommen der Gäste in der Lokation
- Die Gruppenbilder von oben. Hier wird es besonders reizvoll, wenn Ballons gemeinsam in die Luft gelassen werden. Ja, den letzten Punkt kann ich mir ganz gut vorstellen, aber alles andere ist doch irgendwie irrelevant. Denke doch mal daran, wie weitwinkelig die Copter bis zur 1.500-EUR-Klasse sind, und dass man ja doch immer einen gewissen Abstand halten muss. Da wäre das, was man eigentlich zeigen möchte, viel zu klein. Und man nervt die Leute die ganze Zeit mit dem Geplärre.

Und wie möchtest Du regelkonform am Standesamt oder vor der Kirche fliegen?

Matthias

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Antwort von Bildstabilisator:

Und wie möchtest Du regelkonform am Standesamt oder vor der Kirche fliegen? Da ich mich im Einstieg in das Thema bemühe habe ich hier noch keine Antwort. Erster Ansatz ist bei der jeweiligen Örtlichkeit eine Aufstiegserlaubnis zu erhalten.

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Antwort von Bildstabilisator:

Der Flug über Menschenansammlungen, wie Konzerte oder Weihnachtsmärkte ist verboten. Hast du mal einen Link zu dem Gesetzestext, der diese Differenzierung enthält? Die gibt es meiner Meinung nicht. In der Infopublikation des BMVI steht ganz klar:

"Kein Betrieb über Menschenansammlungen."

Ohne irgendwelche Ausnahmen oder Anmerkungen.



Ich habe mir mal das Luftverkehrsgesetz zu Gemüte geführt. Als erstes fällt mir auf, dass die Gesetztestexte, auf welche die Broschüre Bezug nimmt, so nicht mehr stimmen.

Das Wort Menschenansammlungen oder Menschenmenge kommt im Luftverkehrsgesetz nicht vor.

So wie es verstehe, regeln bei den unbemannten Luftverkehrsobjekten die Länder das meiste. Hier wird es wohl große Unterschiede geben.

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