Frage von Tobsen93:Hallo an alle,
ich hatte vor Kurzem zwei bezahlte Kundenaufträge, bei denen es darum ging modifizierte Fahrzeuge abzulichten und Präsentationsvideos der Leistungen von dieser Firma zu erstellen.
Es gab diesbezüglich zwar ein Angebot meinerseits, allerdings wurde nie das Thema der eigenen Veröffentlichung schriftlich festgehalten.
Von der Firma aus wurde es leider nicht geduldet mein eigenes Logo mit einzubeziehen. Auf meine Frage hin ob ich die Videos auch selbst posten darf kam mündlich ein: "Naja, also posten wollen nur wir es, damit es dann mehr Werbung für uns ist. Es bringt ja nichts wenn du es postest und dadurch weniger Leute auf uns aufmerksam werden wie wenn du es dann nur teilst."
Würde die Arbeit allerdings selbst gerne auf YouTube hochladen, da es für mich und mein Portfolio natürlich eine gute Werbung ist und ich mich so auch besser bei potenziellen Neukunden vorstellen kann.
Wie genau ist das in diesem Fall rechtlich? Darf ich meine eigens erstellten Videos, auch wenn diese Kundenaufträge waren, selbst mit meinem Logo veröffentlichen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Grüße
Tobi
Antwort von Jott:
Rechtlich? Ist doch egal.
Wenn der Kunde nicht will, dass du dich mit dem Film schmückst, dann wärst du ganz schön bescheuert, wenn du das gegen seinen Willen durchziehst. Tschüss Kunde.
Warte halt, bis er selbst veröffentlicht, dann kannst du Interessenten immer noch den YouTube-Link als Referenz schicken.
Antwort von Tobsen93:
Jott hat geschrieben:
Rechtlich? Ist doch egal.
Wenn der Kunde nicht will, dass du dich mit dem Film schmückst, dann wärst du ganz schön bescheuert, wenn du das gegen seinen Willen durchziehst. Tschüss Kunde.
Warte halt, bis er selbst veröffentlicht, dann kannst du Interessenten immer noch den YouTube-Link als Referenz schicken.
Danke dir für die schnelle Antwort! Das waren eh die einzigen Projekte für diesen Kunden, hier wird in Zukunft nichts mehr folgen, gab zu viele Probleme im Bezug auf die Bezahlung etc.
Aber klingt einleuchtend, dann werde ich die Links vom Kunden an Interessenten weitersenden.
Antwort von -paleface-:
Ich hab auf meinem YT Kanal eine Playlist mit Kunden Projekten.
Für speziellere Sachen dann einen Vimeo Account mit Passwort was ich Interessenten zuschicken kann.
Alleine Musiktechnisch wird es kompliziert wenn du 2x hochlädst.
Dann musst du ja 2x ne Lizenz erwerben.
Antwort von Tobsen93:
-paleface- hat geschrieben:
Ich hab auf meinem YT Kanal eine Playlist mit Kunden Projekten.
Für speziellere Sachen dann einen Vimeo Account mit Passwort was ich Interessenten zuschicken kann.
Alleine Musiktechnisch wird es kompliziert wenn du 2x hochlädst.
Dann musst du ja 2x ne Lizenz erwerben.
Das mit der Playlist ist ebenfalls eine gute Idee, danke dir!
Die Musik habe ich von Artlist, hier sollte das doch eigentlich kein Problem sein wenn auch ich es als Ersteller hochlade, oder?
Antwort von Framerate25:
Hm, prinzipiell liegt das Urheberrecht bei Dir. Zumindest bildtechnisch und was den creative Workflow Drumherum betrifft. (Die Musik, sofern nicht selbst gemacht, natürlich nicht)
Das bedeutet das Du gegen ein Honorar für einen Auftraggeber ein Werk geschaffen hast, welchem Du bei Übergabe dezidierte Nutzungsrechte an Deinem Werk übergibst. In welchem Umfang, sollte in Verträgen „immer“ bis aufs kleinste geregelt sein.
Wenn also vertraglich nichts geregelt ist, gilt allgemeines Recht zu Urheber/Nutzungsrechte.
Nur wie im Härtefall Gerichte das bewerten ist nochmal ein ganz anderer Schnack.
Letzlich ist es aber so, wie schon geschrieben, man beißt besser nicht in die Hand welche einen füttert.
Ich würde das Video nach Abklären der Musikrechte bei YT als „nicht gelistet“ hochladen und den Link auf Anfrage anbieten.
Tipp: Ein alleiniges Veröffentlichungsrecht seitens des Kunden kann ein solches „dezidiertes Nutzungsrecht“ sein. Das darfst Du dir auch gerne nach Verhandlung bezahlen lassen. Denn Du verzichtest damit auf Eigenwerbung/Referenz. Vorallem wenn Du auf Logo und Nennung verzichtest. ;)
Antwort von mash_gh4:
Framerate25 hat geschrieben:
Hm, prinzipiell liegt das Urheberrecht bei Dir. Zumindest bildtechnisch und was den creative Workflow Drumherum betrifft. (Die Musik, sofern nicht selbst gemacht, natürlich nicht.
nur, wenn die "werkhöhe" (schöpfungs- od. gestalltungshöhe) überhaupt die anwendung eines derartigen schutzes am geistigen eigentum erlaubt. das muss nicht unbedingt der fall sein, wenn man nur eine untergeordnete nebenrolle spielt und im auftrag anderer seinen dienst versieht od. dokumentarisch etwas festhält.
Antwort von Framerate25:
mash_gh4 hat geschrieben:
Framerate25 hat geschrieben:
Hm, prinzipiell liegt das Urheberrecht bei Dir. Zumindest bildtechnisch und was den creative Workflow Drumherum betrifft. (Die Musik, sofern nicht selbst gemacht, natürlich nicht.
nur, wenn die "werkhöhe" (schöpfungs- od. gestalltungshöhe) überhaupt die anwendung eines derartigen schutzes am geistigen eigentum erlaubt. das muss nicht unbedingt der fall sein, wenn man nur eine untergeordnete nebenrolle spielt und im auftrag anderer seinen dienst versieht od. dokumentarisch etwas festhält.
Link:
https://www.urheberrecht.de/film/
Und Du meinst vermutlich folgende Passage welche ich sinngemäß oben schon erwähnt habe.
Wie aus dieser Auflistung ersichtlich wird, können Filmwerke unter den urheberrechtlichen Schutz fallen. Dafür sieht das Recht ein gewisses Maß an Originalität und persönlicher Note vor. Diese Leistung objektiv zu bewerten, stellt regelmäßig eine Herausforderung für die deutschen Gerichte dar.
Fiktionale Spielfilme beruhen auf durchdachten Konzepten, weshalb der Schutz durch das Urheberrecht für den Film nur in den seltensten Fällen hinterfragt wird. Aufgrund der kreativen Leistung, die für Planung und Produktion von Werbespots und Computerspielen aufgebracht wird, sind auch diese in der Regel geschützt.
Das muss natürlich bewertet werden. Um diesen Drahtseilakt zu umgehen, sind „vor“ der Produktion, die Vergabe von Rechten und Regelungen zwingend wichtig.
Antwort von Tobsen93:
Framerate25 hat geschrieben:
Hm, prinzipiell liegt das Urheberrecht bei Dir. Zumindest bildtechnisch und was den creative Workflow Drumherum betrifft. (Die Musik, sofern nicht selbst gemacht, natürlich nicht)
Das bedeutet das Du gegen ein Honorar für einen Auftraggeber ein Werk geschaffen hast, welchem Du bei Übergabe dezidierte Nutzungsrechte an Deinem Werk übergibst. In welchem Umfang, sollte in Verträgen „immer“ bis aufs kleinste geregelt sein.
Wenn also vertraglich nichts geregelt ist, gilt allgemeines Recht zu Urheber/Nutzungsrechte.
Nur wie im Härtefall Gerichte das bewerten ist nochmal ein ganz anderer Schnack.
Letzlich ist es aber so, wie schon geschrieben, man beißt besser nicht in die Hand welche einen füttert.
Ich würde das Video nach Abklären der Musikrechte bei YT als „nicht gelistet“ hochladen und den Link auf Anfrage anbieten.
Tipp: Ein alleiniges Veröffentlichungsrecht seitens des Kunden kann ein solches „dezidiertes Nutzungsrecht“ sein. Das darfst Du dir auch gerne nach Verhandlung bezahlen lassen. Denn Du verzichtest damit auf Eigenwerbung/Referenz. Vorallem wenn Du auf Logo und Nennung verzichtest. ;)
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Werde ich beherzigen.
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Antwort von mash_gh4:
Framerate25 hat geschrieben:
Und Du meinst vermutlich folgende Passage welche ich sinngemäß oben schon erwähnt habe.
das wird in jedem land ein klein wenig anders gehandhabt und unterliegt natürlich auch ständigen anpassungen an geänderte äußere verhältnisse und produktionsformen...
hierzulande drückt es sich jedenfalls u.u. so aus:
"Nicht geschützt ist eine rein handwerkliche, routinemäßige Leistung, die sich im Rahmen des Alltäglichen und Üblichen bewegt, ..."
Antwort von Framerate25:
mash_gh4 hat geschrieben:
Framerate25 hat geschrieben:
Und Du meinst vermutlich folgende Passage welche ich sinngemäß oben schon erwähnt habe.
das wird in jedem land ein klein wenig anders gehandhabt und unterliegt natürlich auch ständigen anpassungen an geänderte äußere verhältnisse und produktionsformen...
hierzulande drückt es sich jedenfalls u.u. so aus:
"Nicht geschützt ist eine rein handwerkliche, routinemäßige Leistung, die sich im Rahmen des Alltäglichen und Üblichen bewegt, ..."
Hast Du da möglicherweise eine Quelle/Link? Das würde ich mir gerne nochmal genauer ansehen. Danke
Antwort von mash_gh4:
Framerate25 hat geschrieben:
Hast Du da möglicherweise eine Quelle/Link? Das würde ich mir gerne nochmal genauer ansehen. Danke
Huch! -- meine persönliche beschäftigung mit diesem thema bzw. das letzte seminar über "urheberrecht für fotografen", das ich irgendwann einmal beim georg zanger als pressefotgraf besucht habe, liegt wirklich ewigkeiten zurück. ein paar ganz grundsätzliche anhaltspunkte bleiben halt hängen bzw. nimmt man trotzdem mit ins restliche leben...
ich denke aber, dass du zu der frage ohnehin unmengen an nützlichen hinweisen und erklärungen im netz findest. ich selber kann da wirklich nur völlig laienhaft und ohne umfänglicheres rechtsverständnis mitreden.
Antwort von klusterdegenerierung:
-paleface- hat geschrieben:
Alleine Musiktechnisch wird es kompliziert wenn du 2x hochlädst.
Dann musst du ja 2x ne Lizenz erwerben.
Das stimmt so nicht, denn Du kaufst die Lizensierung für das Projekt und nicht für die Känale oder Personen die es hochladen.
Wenn Du für Fiat einen Film gemacht hast und die Musik bezahlt wurde, kann sowohl dein Kunde als auch Du es hochladen.
Der Film bleibt der gleiche.
Zudem ist wohl eher nicht zu erwarten das ein üblicher Firmenfilm mehr als Millionen klicks bekommt. ;-)
Antwort von Tobsen93:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
-paleface- hat geschrieben:
Alleine Musiktechnisch wird es kompliziert wenn du 2x hochlädst.
Dann musst du ja 2x ne Lizenz erwerben.
Das stimmt so nicht, denn Du kaufst die Lizensierung für das Projekt und nicht für die Känale oder Personen die es hochladen.
Wenn Du für Fiat einen Film gemacht hast und die Musik bezahlt wurde, kann sowohl dein Kunde als auch Du es hochladen.
Der Film bleibt der gleiche.
Zudem ist wohl eher nicht zu erwarten das ein üblicher Firmenfilm mehr als Millionen klicks bekommt. ;-)
Super, das beruhigt mich doch gleich wieder. Vielen Dank für deine Antwort!
Antwort von klusterdegenerierung:
Was ich allerdings völlig Sinnfrei finde ist, da gibt ein Kunde einen haufen Geld aus um auf seine Firma aufmerksam zu machen und am Ende argumentiert er das der Filmer nicht auch noch zusätzlich Werbung in seiner Sache machen darf weil das "Aufmerksamkeit raubt"
Sowas albernes habe ich noch nie gehört, will der Fahrzeuge verkaufen, oder auf Youtube für 10 Mark klicks generieren.
Bei der einstellung hätte ich das Filmchen nicht mal mehr posten wollen, aber die anderen Probleme deuten ja schon daraufhin das er nicht aus dem zwanstigsten Jahrhundert zu kommen scheint!
Antwort von Tobsen93:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
Was ich allerdings völlig Sinnfrei finde ist, da gibt ein Kunde einen haufen Geld aus um auf seine Firma aufmerksam zu machen und am Ende argumentiert er das der Filmer nicht auch noch zusätzlich Werbung in seiner Sache machen darf weil das "Aufmerksamkeit raubt"
Sowas albernes habe ich noch nie gehört, will der Fahrzeuge verkaufen, oder auf Youtube für 10 Mark klicks generieren.
Bei der einstellung hätte ich das Filmchen nicht mal mehr posten wollen, aber die anderen Probleme deuten ja schon daraufhin das er nicht aus dem zwanstigsten Jahrhundert zu kommen scheint!
Richtig, das versteh ich eben auch nicht. Hatte ihn versucht davon zu überzeugen dass es doch zusätzlich auf seine Firma aufmerksam macht wenn ich die Videos selbst posten werde, darauf wurde allerdings nie eingegangen. Anschließend gab es dann bezüglich der Bezahlung noch Probleme, also eine deutlich verspätete Zahlung nach mehrmaliger Aufforderung erst, weshalb ich nun um ehrlich zu sein auch keine weiteren Projekte mehr in dieser Hinsicht umsetzen möchte.
Aus diesem Grund hatte ich mich eben an das Forum gewandt, da ich natürlich die Videos auch gerne veröffentlichen möchte. Es wurde wie geschrieben nie schriftlich festgehalten dass ich dies nicht darf und der Kunde ist so oder so für mich Geschichte, von dem her bin ich stark am überlegen diese nicht doch zu posten.
Antwort von klusterdegenerierung:
Einen Fehler hast Du aber begangen, der ihn vielleicht auch verärgert hat und man tunlichst lassen sollte,
denn wenn man schon für jemanden in Auftrag und für Geld einen Film erstellt, dann ist das dessen Film und dann gehört da ganz bestimmt kein Logo des Filmers rein, denn das ist ja nicht mehr wirklich dein Film.
Zudem sehe ich keinen Sinn darin wenn Du unterm Video den Kunden und dich als Produzent angibst.
Von so einer Logo Nummer wäre ich auch erstmal angepisst gewesen und hätte schlechte Laune bekommen, sorry.
Antwort von Tobsen93:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
Einen Fehler hast Du aber begangen, der ihn vielleicht auch verärgert hat und man tunlichst lassen sollte,
denn wenn man schon für jemanden in Auftrag und für Geld einen Film erstellt, dann ist das dessen Film und dann gehört da ganz bestimmt kein Logo des Filmers rein, denn das ist ja nicht mehr wirklich dein Film.
Zudem sehe ich keinen Sinn darin wenn Du unterm Video den Kunden und dich als Produzent angibst.
Von so einer Logo Nummer wäre ich auch erstmal angepisst gewesen und hätte schlechte Laune bekommen, sorry.
Das Logo hatte/habe ich ja nicht eingebunden, lediglich das der Firma. Es ist in keinster Weise zu erkennen wer die Videos erstellt hat.
Antwort von klusterdegenerierung:
Tobsen93 hat geschrieben:
Es wurde wie geschrieben nie schriftlich festgehalten dass ich dies nicht darf und der Kunde ist so oder so für mich Geschichte, von dem her bin ich stark am überlegen diese nicht doch zu posten.
Das Gegenteil aber auch nicht.
Warum Du Dir jetzt unbedingt Ärger einfangen willst ist mir ein Rätsel, klingt aber in Summe ziemlich unprofessionell.
Lass die Finger davon und nehme einen anderen zum werben.
Antwort von Tobsen93:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
Tobsen93 hat geschrieben:
Es wurde wie geschrieben nie schriftlich festgehalten dass ich dies nicht darf und der Kunde ist so oder so für mich Geschichte, von dem her bin ich stark am überlegen diese nicht doch zu posten.
Das Gegenteil aber auch nicht.
Warum Du Dir jetzt unbedingt Ärger einfangen willst ist mir ein Rätsel, klingt aber in Summe ziemlich unprofessionell.
Lass die Finger davon und nehme einen anderen zum werben.
Danke dir auf jeden Fall! Ich lass es mir in einer ruhigen Minute nochmal durch den Kopf gehen bevor ich in der Hinsicht handel, ist den ganzen Ärger bestimmt nicht wert.