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Infoseite // Buchlesung filmen?



Frage von vladi:


Hallo, ein konkreter Fall- ich möchte eine Buchlesung filmen, darf ich das? Ich habe mir die Erlaubnis von dem Veranstalter schon geholt, von dem Vorleser auch, wie sieht es bei den Besuchern aus, muss ich jeder einzelnen fragen? Danke.

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Antwort von Jensli:

Hänge einen deutlich sichtbaren Zettel an den Eingang, der darauf hinweist, dass auf dieser Veranstaltung gefilmt wird und wer nicht damit einverstanden ist, soll diese Veranstaltung nicht besuchen.
Das war's.

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Antwort von bArtMan:

Ich stelle mir gerade vor, dass da ein Zettel hängt und ich dafür Eintritt gezahlt habe. Nur weil ich nicht gefilmt werden will, muss ich dann darauf verzichten.

Die Besucher sollten nur in der Totalen sichtbar sein oder es muss mit Unschärfe gearbeitet werden. Man kann ja auch 3 Leute vorher fragen und die dann sichtbar einblenden.

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Antwort von thsbln:

Wenn die Zuhörer nur durch einen Eingang den Raum betreten können, kannst du dich ja schon mal mit der Kamera für alle gut sichtbar dort hinfläzen, dann kann zumindest nachher keiner sagen, er habe von nichts gewußt. Dann machst Du halt wenn möglich nur Totalen und Aufnahmen vom Rücken des Publikums (Du willst ja hauptsächlich den Lesenden zeigen?) und falls Du mal ein, zwei Leute näher drauf hast, sprichst Du sie danach an und fragst freundlich, ob Du die Aufnahmen nutzen darfst und bietest ihnen eine DVD davon an.

So hab ich es vor kurzem auch gemacht, es war zwar ein kleiner Rahmen und ich habe auch niemanden nah gefilmt, aber das war auch nicht notwendig, die Reaktionen kamen auch so rüber, durch das Lachen des Publikums bpsw und dieses ständige Draufzoomen auf ein Gesicht, ooch schau mal, der lacht ja!, ist auch abgedroschen.

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Antwort von vladi:

Vielen dank an alle!!

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Antwort von Kameramensch:

Ach ja, ich sehe viele rechtliche Probleme auf einen zukommen.

Wieso sollte ein Zettel an der Tür genügen? Bloß weil man das ständig überall sieht, ist es noch lange nicht richtig bzw. rechtssicher. War das Filmen bei vorherigem Kauf der Eintrittskarte bekannt, so dass man den Vertragsschluss durch Kauf der Eintrittskarte noch hätte abbrechen können? Nein? Dann macht man sich eben Schadensersatzpflichtig. Das muss übrigens nicht nur der Eintrittspreis der Karte sein, sondern kann auch noch Reise- und Unterbringungskosten beinhalten, wenn der Lesende nicht nochmal am gleichen Ort auftritt. Ob derartige Schadensersatzpflichten anfalnnen und wie hoch diese ausfallen können, wäre im Einzellfall zu prüfen. Real gesehen wird diese aber niemand geltend machen. ;)

Auch eine sichtbare Kamera heißt noch lange kein Einverständnis zum Filmen. Kann ja sein, dass nur der Lesende gefilmt werden soll usw.

Und selbst wenn durch sichtbare Kamera und Zettel an der Tür ein Einverständnis für das Filmen gegeben wird, heißt das noch lange nicht, dass auch das Einverständnis für die Veröffentlichung gegeben wird. §§ 22 ff KunstUrhG

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Antwort von Jensli:

Ach ja, ich sehe viele rechtliche Probleme auf einen zukommen.

Wieso sollte ein Zettel an der Tür genügen? Bloß weil man das ständig überall sieht, ist es noch lange nicht richtig bzw. rechtssicher. War das Filmen bei vorherigem Kauf der Eintrittskarte bekannt, so dass man den Vertragsschluss durch Kauf der Eintrittskarte noch hätte abbrechen können? Nein? Dann macht man sich eben Schadensersatzpflichtig. Das muss übrigens nicht nur der Eintrittspreis der Karte sein, sondern kann auch noch Reise- und Unterbringungskosten beinhalten, wenn der Lesende nicht nochmal am gleichen Ort auftritt. Ob derartige Schadensersatzpflichten anfalnnen und wie hoch diese ausfallen können, wäre im Einzellfall zu prüfen. Real gesehen wird diese aber niemand geltend machen. ;)

Auch eine sichtbare Kamera heißt noch lange kein Einverständnis zum Filmen. Kann ja sein, dass nur der Lesende gefilmt werden soll usw.

Und selbst wenn durch sichtbare Kamera und Zettel an der Tür ein Einverständnis für das Filmen gegeben wird, heißt das noch lange nicht, dass auch das Einverständnis für die Veröffentlichung gegeben wird. §§ 22 ff KunstUrhG Meine Güte...

Schon mal ein Konzert/Veranstaltungsticket gekauft und genauer angeschaut? Meist steht dort im Kleingedruckten, dass auf der Veranstaltung gefilmt/fotografiert werden kann und man mit dem Besuch sein Einverständnis damit erklärt. Um das zu lesen, muss man jedoch erst einmal ein Ticket kaufen. Und? Hat deswegen schon mal jemand sein Ticket zurückgegeben? Ich glaube kaum. Außerdem muss man bei öffentlichen Veranstaltungen immer damit rechnen, dass gefilmt/fotografiert wird. So und jetzt kannst du wieder in den Keller gehen, weiter die Erbsen zählen. ;-)

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Antwort von Kameramensch:

Wie ich schrieb, wird im Realfall eine verschwindend geringe Zahl an Menschne das Ticket zurück geben. Hier wurde aber nach der Rechtslage gefragt. Und die Rechtslage hat wenig damit zu tun, was Menschen tun oder eben nicht. Man sollte die Gefahr immer im Hinterkopf behalten. Vor allem wenn z.B. Kinder anwesend sind. Da können Eltern nämlich ganz schnell ganz fucksig werden.

Ob der Hinweis auf dem Ticket gültig weil rechtszeitig genug ist, dürfte zumindest fraglich sein. Vielleicht mal ein analoges Beispiel. Du gehst in ein Geschäft und kaufst ne Kamera. Auf dem Kassenzettel stehen hinten die AGB drauf, welche eine Aushändigung der Ware erst 8 Wochen nach Zahlung des KAufpreises möglich ist. Durch das Abstraktionsprinzip ist das möglich. Das heißt, du hast gezahlt, der KAufvertrag ist geschlossen und trotzdem bekommst du die Ware erst in 8 Wochen, obwohl du sie im GEschäft nebenan sofort bekommen hättest. War die AGB-Mitteilung auf dem KAssenzettel rechtzeitig? Nein, wohl kaum. Genauso dürfte es mit dem Filmzusatz auf dem Ticket sein.

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Antwort von beiti:

Irgendwie verstehe ich das Problem nicht ganz. Wieso werden die Zuschauer überhaupt aus der Nähe gefilmt? Es geht doch um die Lesung, nicht um die Zuschauer. Da sollte es genügen, die Zuschauer von hinten oder meinetwegen auch von vorn als ganze Gruppe zu zeigen - und dabei sehe ich kein rechtliches Problem. Anders wäre das, wenn man einzelne Personen heranzoomt und beim Nasenbohren filmt; das geht dann nur mit Einverständniserklärung.

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Antwort von bArtMan:

Ich würde jeden verklagen, der meine Platte von hinten filmt und dann auch zeigt ;-). Der TE hat die Lösungen wohl schon verstanden.

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Antwort von vladi:

Also wir haben einfach angekündigt, dass es gefilmt wird, und wer nicht auf dem Video erscheinen möchte, soll sich nach dem Lesung melden.
Keiner hat sich danach gemeldet.
Danke für eure Tips!!

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Antwort von Pianist:

Also wir haben einfach angekündigt, dass es gefilmt wird, und wer nicht auf dem Video erscheinen möchte, soll sich nach dem Lesung melden. Nachher melden? Was hätte das gebracht, wenn Du ggf. dadurch etliche wichtige Aufnahmen nicht hättest verwenden dürfen? Die Leute sollen sich vorher melden! Dann kann man sie so platzieren, dass sie nicht zu sehen sind.

Matthias

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Antwort von nordheide:

Weil wahrscheinlich zu erwarten war, dass sich - schon aus Faulheit - keiner meldet ;-))

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