Frage von smooth-appeal:Ich habe jemanden der von mir das ausschließliche also exklusive Nutzungsrecht an einer Produktion erwerben möchte.
Allerdings frage ich mich inwieweit dieses exklusive Nutzungsrecht greift.
Erhält der Käufer das Nutzungsrecht an dem gelieferten Werk (als ganzes) oder umfasst das exklusive Nutzungsrecht jede einzelne Szene die im Werk vorkommt?
Ich möchte nämlich gerne einzelne Aufnahmen die in der zu verkaufenden Produktion vorkommen auch anderweitig verwenden.
gruß und vielen dank!
Antwort von Pianist:
Erhält der Käufer das Nutzungsrecht an dem gelieferten Werk (als ganzes) oder umfasst das exklusive Nutzungsrecht jede einzelne Szene die im Werk vorkommt?
Das kommt doch ganz auf die Vertragsgestaltung an. Du solltest also nur das ausschließliche Nutzungsrecht an der vorliegenden Schnittversion vergeben und die Rechte am Rohmaterial bei Dir behalten.
Matthias
Antwort von smooth-appeal:
Im Vertrag den der potenzielle Kunde mitgeschickt hat bezieht sich das Nutzungsrecht auf "den Film"
Nach meiner Auffassung bedeutet das: "den Film als ganzes..." aber warscheinlich ist meine Auffassung von Recht und Ordnung mal wieder verkehrt *g*
Antwort von smooth-appeal:
Keiner mehr hier der seine Meinung loswerden möchte?
Antwort von Eugen von ...:
Nutzungsrecht am Werk als solches = nur das Werk als Ganzes darf genutzt werden. Einzelne Szenen "auszubauen" und - womöglich noch in einem neuen Kontext - wieder zu verwerten, bedarf der Zustimmung des Urhebers, da hier das Urheberrecht verletzt wird. Nur der Urheber kann bestimmen, was mit seinem Werk passiert. Er kann also auch die teilweise oder entstellende Nutzung seines Werkes untersagen.
Antwort von smooth-appeal:
Vielen Dank!