Frage von Reinhard S:Hi,
der Thread
Ansteckmikro, miese Qualität war das Stichwort: ich hab' hier eine alte Sennheiser-Funkstrecke liegen und würd' gerne wissen, ob/wie ich die noch benutzen darf.
Im Detail: ich hab' vor ca. 13 Jahren einen Sender SKP100 und Empfänger EK100 gekauft, ordnungsgemäß bei der österr. Funkbehörde gemeldet. Vor einiger Zeit waren 10 Jahre rum, die Funkbehörde hat mir geschrieben, dass die Genehmigung zu verlängern wäre - das aber nur mehr 2 Jahre ginge, weil dann die Frequenzen aufgelassen werden ... oder so ähnlich ... nachdem ich die Funkstrecke kaum benötigt hab', hab' ich die Genehmigung nicht verlängern lassen.
Frage: ist das Teil nun zu verschrotten? Oder könnte/dürfte man damit auf gewissen Frequenzen doch noch (Österreich!)? Was tun?
Eigentlich hatte ich die Funkstrecke - selten, aber wenn - im Ausland benutzt, daheim grad nur getestet.
Danke für Hinweise,
Reinhard
Antwort von hofnarr:
ist das eine alte "österreichische" funkstrecke mit frequenzen von 654,150 - 661,800 MHz..? die würde im bereich des tv kanal 44 liegen. der ist zwar für dvb-t reserviert, wird aber bisher kaum genutzt. legal verwenden darfst du die strecke zwar nicht mehr, aber technisch spricht nix dagegen, solange der kanal 44 in deinem einsatzgebiet nicht vom dvb multiplex zugestopft wird ;-)
Antwort von Reinhard S:
ist das eine alte "österreichische" funkstrecke mit frequenzen von 654,150 - 661,800 MHz..?
Sowohl am Sender und auch am Empfänger steht 630-662MHz - also legal zu betreiben mit einer Einschränkung nur Frequenzen xxx zu nutzen geht auch nicht?
Thx
Antwort von hofnarr:
legal gehts nur mit neuerlicher anmeldung bei der jeweils zuständigen fernmeldebehörde, die einzeln knapp 70 euro kostet. vom frequenzbereich her müsste die strecke eigentlich genehmigungsfähig sein, weil sie im bereich "b" der aktuellen sennheiser funkstrecken liegt, welcher in österreich gerne genutzt wird.
Antwort von Reinhard S:
Danke für Deine Info.
Ich hab' mir das jetzt genauer angesehen: in dem Neuantrag von der Funkbehörde, den sie mir 2011 beim Ablauf der alten Bewilligung beigelegt haben, steht Betriebsfrequenzbereich:
230-250 / 470-790 / 790-862 MHz. Und im selben Atemzug steht, dass 790-862 MHz nur mehr bis Ende 2011 bewilligbar ist ... das hat mich irgendwie verwirrt und weil ich das Gerät ohnedies nie brauch', hab' ich die Bewilligung auslaufen lassen.
Nachdem ich nun aufgrund Deiner Frage mal aufs Gerät geschaut und festgestellt habe, dass dort
630-662 MHz steht, hab' ich bemerkt, dass da was nicht zusammen passt ... ich hab' jetzt mal eine Anfrage an die Behörde gestellt, ob dieses Gerät für weitere 10 Jahre bewilligbar wäre - 70 Euronen wär's mir wert.
Wie gut, dass wir drüber geredet haben ;-)
Thx
Reinhard
Antwort von motor-tv:
Ich hab dieselbe Funkstrecke, wenn ich mich recht erinnere 2004 bewilligen lassen. Bin mal gespannt ob ich auch einen Brief bekomme ... Allerdings kann ich mich nicht erinnern dass dies auf 10 Jahre begrenzt war. Aber so genau hab ichs mir vermutlich gar nicht durchgelesen.
Auf der Verpackung bzw Anleitung standen damals einige Frequenzen, die ich ausschließlich nutze, im Antrag war auch anzugeben welche Ersatzfrequenzen man beanspruchen möchte. Auch aus dieser Liste. Zufällig hatte ich letztes Jahr parallel zu einem ORF Team dieselbe Frequenz, und nachdem ich mir beim Händler letztes Jahr ein Ersatzmikro mit selbigen Frequenzbereich angeschafft habe, denke ich doch dass dies weiter verwendbar ist.