Die YouTube ContentID

Lange Zeit (und zT. noch immer) stand Google unter Beschuß durch die Musik- und Filmindustrie, da viele der auf YouTube hochgeladenen Videos entweder komplett oder in Teilen Kopien von geschützen Werken darstellen. Zur Erkennung von Rechteverletzungen hat Google daraufhin ein eigenes Content-ID System implementiert. Es basiert auf einer riesigen Datenbank, in welcher Contentanbieter ihre Werke eintragen lassen bzw. hinterlegen können, allerdings haben keine Einzelpersonen, sondern nur Distributionsfirmen Zugang zum System. Sie fungieren als eine Art Zwischenhändler, und vertreiben die Musik etwa auf allen möglichen Onlinewegen, und laden die von ihnen vertriebenen Stücke meist auch automatisch in das ContentID-System.



Bei jedem Video-Upload wird geprüft, ob Material aus dieser Datenbank enthalten ist -- selbst kürzere Passagen werden beim Scan erkannt (wenn auch gelegentlich nur vermeintlich). Ist dies der Fall, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, je nach Präferenz des in der Datenbank eingetragenen Urhebers. Wenn er möchte, kann das Video gesperrt werden, doch deutlich beliebter scheint eine andere Variante zu sein: das Video wird monetarisiert, also Werbung dazu eingeblendet, die Einnahmen fließen (ganz oder teilweise) an den eingetragenen Rechteinhaber.



Eine an sich pragmatische Lösung, vor allem um den Vorwurf zu entkräftigen, Google verdiene mit dem widerrechtlich hochgeladenen Content Geld, während die eigentlichen Rechteinhaber leer ausgehen. Doch hat das System auch Nebenwirkungen -- so kommt es einerseits immer wieder zu bizarren Fehlerkennungen durch die ContentID, andererseits werden zT. haltlose Copyright-Ansprüche angemeldet. Wobei wir wieder bei unserem Fallbeispiel wären.





"Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern"

Nachdem wir zunächst einen ziemlich netten Track gefunden hatten, der unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurde und beim schnellen Wurf auf die Tonspur sogar richtig gut mit den Bildern funktionierte, stachen uns einige Kommentare ins Auge, wonach gelegentlich Clips, welche diese Musik verwendeten, auf YouTube wegen Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material verwarnt wurden. Allerdings offensichtlich dann auch wieder zugelassen -- irgendwie seltsam, irgendwie verwirrend. Und vor allem recht beunruhigend, sollte die Musik doch gerade einfach und korrekt zu verwenden sein.



Als Uploader kann man sich zwar gegen den Vorwurf wehren, indem man zB. nachweist, daß man die betreffende Musik korrekt lizensiert hat (siehe unten), doch kann es durchaus länger dauern, bis die Situation aufgeklärt wird. Auch schienen uns die Umstände einigermaßen unsicher und umständlich, da ja eine Übereinstimmung mit einem anderen Song behauptet wurde, wir aber nur auf die Creative Commons Lizenz des eigentlich von uns verwendeten Tracks verweisen könnten. Und so beschlossen wir, lieber eine Runde weiterzusuchen, und uns dabei auf die Kaufportale für lizenzfreie Musik zu konzentrieren, bei welchen -- so unsere Annahme -- man mit dieser Problematik nicht konfrontiert werden dürfte. "Our tracks won´t get flagged" steht beispielsweise bei Premiumbeat zu lesen, einem der größeren Anbieter -- klingt vielversprechend.



Doch weit gefehlt, wie wir feststellten: nachdem wir nämlich endlich ein passables Stück gefunden hatten, das nicht übermäßig GEMA-frei klang, bescheinigte uns YouTube beim Test-Upload umgehend eine Übereinstimmung mit Inhalten von Drittanbietern... Und nicht etwa mit dem Original-Track von Premiumbeat, sondern mit einem uns völlig unbekannten Songtitel. Welcher allerdings durchaus vertraut klang, nämlich genauso wie der Originaltrack, nur wurde er besungen. Somit hatten wir auch bei der Kaufmusik eine ähnliche Konstellation, nur akuter: während beim CC-Track nur eine hypothetische Gefahr bestand, die Musik könnte abermals von Dritten im ContentID-System registriert werden, war es hier tatsächlich so.


Platzhalter


Und so nahmen wir für unseren Videoclip vom Premiumbeat-Track wieder Abstand (welcher ohnehin ja nur zweite Wahl war), beschlossen aber gleichzeitig, diesem Thema später nochmal etwas näher nachzugehen -- ob ein Einspruch gegen den Claim in einem Fall wie diesem Erfolg haben kann, wollten wir im Selbstversuch doch einmal ausprobieren.





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