Insgesamt stehen 39 kurze 10 Bit N-Log Clips in ProRes LT zum Download (ca. 6 GB) zur Verfügung, die wir mit der aktuellen Nikon Z50II Vlogging-Kamera gedreht haben. Und „Vlogging“ ist auch das Stichwort für diesen „Z50II Create-a-Cut Wettbewerb“: Denn aus den Clips (Gesamtlänge knapp 7 Minuten) soll ein Werbeclip zum Thema Vlogging mit der Nikon Z50II von ca. 15-30 Sekunden Länge produziert werden.
Damit dies funktioniert, wurde das Videomaterial nicht nur mit der Nikon Z50II gefilmt, sondern es zeigt auch die Nikon Z50II im Vlogging-Einsatz mit unserem Model Caro (ihr Thema lautet wie man sieht „Schlagzeug“ :-).
Eurer Kreativität sind bei der Produktion des Werbeclips (übrigens eher ein Spec-ad für diesen Wettbewerb, eine Nutzung von Nikon ist aktuell nicht vorgesehen) so gut wie keine Grenzen gesetzt: Ihr könnt euch beim Editing, beim Grading, bei der Typoanimation und beim Soundtrack nach Lust und Laune austoben. Im Mittelpunkt sollen die Vlogging-Fähigkeiten der Nikon Z50II stehen. Wir haben sowohl Outdoor als auch Indoor, sowohl in 25p als auch in 50p gefilmt. Auch hier steht es euch frei, welches Material ihr nutzen wollt: Ob ausschließlich Outdoor, Indoor oder einen Mix aus beidem.

Auch ob ihr die Vorzüge des Vloggings mit der Nikon Z50II lieber mit Typoanimation, mit einem Sprechersoundtrack oder mit einer Kombination aus beidem transportieren wollt, bleibt eurer Kreativität überlassen. Hier zur Info nochmal unser Test der Nikon Z50II - die kleine 10 Bit N-Log fähige S35 Vlogging- Kamera hatte bei uns damals einen bemerkenswert guten Eindruck hinterlassen.

Zu gewinnen gibt es allerdings eine andere Kamera, nämlich die Nikon Z 8 mit Vollformatsensor und interner 8K60p RAW-Aufzeichnung im Wert von satten 4.069,- Euro (UVP).
Ablauf des Wettbewerbs
Um teilzunehmen und eine Chance auf die Nikon Z 8 zu haben, müsst ihr erst euren fertigen Clip auf YouTube hochladen und uns danach den Link schicken; dazu gibt es ein extra Einreichformular, s.u. Was es sonst zu beachten gibt, steht in unseren Teilnahmebedingungen, lest diese bitte aufmerksam. Aus markenrechtlichen Gründen darf beispielsweise das Nikon-Logo NICHT verwendet werden – gerne könnt ihr hingegen einen Nikon-nahen Schriftzug für „Z50II“ im Video nutzen.
Hier nochmal der Ablauf im Überblick:
- unsere Footage herunterladen
- daraus einen Werbeclip zum Thema Vlogging mit der Nikon Z50II erstellen
- den Clip auf Youtube hochladen
- unser Einreichformular ausfüllen (bis spätestens 21.4.2025)
Der Gewinner wird anschließend von einer 2-stimmigen Jury ermittelt: Zum einen via einem Public Voting (ergibt eine Leserstimme) und zum anderen durch die slashCam Redaktion. Wir hoffen, so ein möglichst transparentes und faires Verfahren zu schaffen.

Z50II Create-a-Cut Wettbewerb
Download der Z50II Footage (ZIP-Datei)
Insgesamt habt ihr jetzt zwei Wochen Zeit, einen coolen Werbeclip zur Nikon Z50II aus dem zur Verfügung gestellten N-Log Material herauszuarbeiten.
Der (verlängerte) Einreichschluss ist am 21. April 2025 um 21h.
Wir sind sehr gespannt auf eure Clips!
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Gesucht wird die kreativste Umsetzung eines Videoclips mit dem Inhalt „Nikon Z50II als Vlogging-Kamera“ (Spec-Ad) unter Verwendung von vorgegebenen N-Log Aufnahmen. Ladet euch unsere Footage herunter und tobt euch aus in Sachen kreativer Schnitt, Übergänge, Farbkorrektur/Grading, Voice-over, Soundtrack, Typo, Motion Design etc.
VORGABEN UND ANMELDUNG
– Wer mit einem Beitrag am Nikon Z50II Create-a-Cut-Wettbewerb teilnehmen möchte, muss das von der slashCam-Redaktion gedrehte und bereitgestellte N-Log Videomaterial herunterladen und daraus einen „Vlogging-Werbeclip“ für die Nikon Z50II produzieren. Es müssen nicht alle Einstellungen / Clips verwendet werden (freie Auswahl).
– Das Nikon-Logo darf aus markenrechtlichen Gründen NICHT verwendet werden; der Name des Kameramodells (Nikon Z50II) kann als Schriftzug eingeblendet werden in beliebiger Schriftart.
Weitere Typo oder andere grafische Elemente können nach Belieben selbst erstellt und im Clip verwendet werden.
– Die Gesamtlänge des erstellten Videos muss zwischen 15 und 30 Sekunden liegen.
– Um den fertigen Clip für den Wettbewerb einzureichen, muß dieser zunächst auf YouTube hochgeladen werden (ein eigener YouTube-Account wird benötigt!) in 4K-Auflösung (die Wahl des Seitenverhältnisses ist frei, z.B. 2.35:1 oder anderes).
– dabei WICHTIG:
1. Im Titel des Clips muss „Nikon Z50II“ vorkommen, in der Beschreibung des Videos der Zusatz „Erstellt im Rahmen des Nikon Z50II Create-a-Cut - Wettbewerbs von Nikon und slashCam“.
2. Die Option „Einbetten erlauben“ muß aktiviert sein (für das anschließende Publikumsvoting).
– Der Clip kann, aber muss nicht auf YouTube als gelistet geführt werden.
– Ebenfalls WICHTIG: Der eingereichte Clip muß für die gesamte Laufzeit des Wettbewerbs auf YouTube online sein (bis mindestens zum 15.5.2025); Clips, die aus irgendeinem Grund nicht unter der bei der Anmeldung angegebenen URL erreichbar sind, können nicht berücksichtigt werden!
– In einem zweiten Schritt muss auf slashCam.de ein Bewerbungsformular ausgefüllt werden unter Angabe des Links auf den hochgeladenen YouTube-Clip.
Das Formular ist zu erreichen über die Ankündigung des Wettbewerbs:
https://www.slashcam.de/artikel/Aktuelles/Nikon---slashCam-praesentieren-exklusiven-Z50II-Create-a-Cut-Wettbewerb.html
– Am Wettbewerb teilnehmen können sich Personen mit Wohnsitz und Adresse in Deutschland, Österreich oder Schweiz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Teilnehmer kann nur mit dem echten Namen und einer echten Adresse einmalig einen Beitrag einreichen.
– Jeder eingereichte Clip muss auch vom Einreicher selbst produziert worden sein.
– Jeder darf nur je einen Clip einreichen.
– Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Webformular. Es werden nur vollständige Anmeldungen angenommen.
– Die Einreichfrist startet am 19. März 2025 und endet am 21. April 2025 um 21h. Einsendungen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt.
WEITERER ABLAUF, JURY
– Nach Ablauf der Einreichefrist werden die eingereichten Clips von den Veranstaltern auf Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe geprüft. Sollten extrem viele Clips eingereicht werden, behalten wir uns außerdem vor, eine qualitative Vorauswahl vorzunehmen.
– Die zulässigen Einreichungen werden danach von einer 2-stimmigen Jury bewertet (voraussichtlich ab 21.4.2025). Sie setzt sich zusammen aus: 1 Stimme Leserabtimmung (s.u.), 1 Stimme slashCam-Redaktion
– Jede Jurystimme darf 10 Favoriten unter den Clips benennen und benoten (bei der kollektiven Leserstimme werden die Clips über die Abstimmfunktion ermittelt). Die endgütlige Reihenfolge (und somit der Gewinner) ergibt sich aus der zusammengerechneten Benotung.
Sollten zwei oder mehrere Clips die gleiche (höchste) Punktezahl erhalten, wird zwischen diesen per Los entschieden.
– Für die Leserabstimmung werden die eingereichten Clips in einem slashCam-Bereich eingebunden. Jeder Leser /Zuschauer darf jeden Clip über eine slashCam-eigene Abstimmungsfunktion einmal benoten. Die Clips werden ohne weitere Informationen und in wechselnder, zufälliger Reihenfolge dargestellt
– Schummeln ist verboten. Wer versucht, die Abstimmung / Benotung zu seinen Gunsten zu beeinflussen, kann disqualifiziert werden.
– Die Leserabstimmung läuft 14 Tage.
– Anschließend wird spätestens nach einer Woche der Gewinner per E-Mail informiert und auf den slashCam-Seiten bekanntgegeben.
– Der Gewinner erhält eine Nikon Z8 im Wert von 4.069 Euro (UVP).
Nikon übernimmt die kostenfreie Lieferung des Gewinns.
– Der Sieger ist im Anschluss eingeladen, den Workflow zu seinem Videobeitrag in Form eines Artikels auf slashCam zu beschreiben. Die Redaktion behält sich vor, am Text redaktionelle Änderungen vorzunehmen, bzw. diesen noch erklärend sinngemäß zu erweitern. Zusätzliche Honoraransprüche für den Artikel gegenüber slashCam sind mit dem Gewinn der Kamera abgegolten. Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung besteht nicht.
RECHTLICHES
– Die Einreichung eines Videos bedeutet die Anerkennung der Teilnahmebedingungen.
– Der Rechtsweg bezüglich der Auswahl des Gewinners ist ausgeschlossen.
– Das für den Wettbewerb im Download bereitgestellte Bildmaterial darf ausschließlich für die Anfertigung einer Videoeinreichung für besagten Wettbewerb verwendet werden. Eine Nutzung in anderen Zusammenhängen ist nicht erlaubt.
– Die auf YouTube hochgeladenen Clips der Wettbewerbsteilnehmer können von slashCam und Nikon im Rahmen des Wettbewerbs eingebunden und somit gezeigt werden. Darüberhinaus ist eine Nutzung der Videoclips nicht vorgesehen (sie werden nicht als tatsächliche Werbeclips für die Nikon Z50II genutzt).
– Die Einreichenden versichern, falls fremde Inhalte zusätzlich zu den vom Veranstalter bereitgestellen Aufnahmen eingebunden werden, die Rechte an jenen geklärt zu haben (z.B. Musikrechte), und halten die Veranstalter von möglichen Forderungen Dritter wegen nicht genehmigter Rechte frei.
– Die Teilnehmer stimmen der möglichen Nennung ihres Namens in Verbindung mit der Veröffentlichung des Gewinner-Clips zu.
– Nikon und slashCam übernehmen keine Kosten, die dem Teilnehmer im Rahmen dieses Wettbewerbs entstehen.
– Für die Richtigkeit der bei der Bewerbung angegebenen Daten ist der Teilnehmende verantwortlich - sollte eine Kontaktaufnahme oder ein eventueller Versand an die in der Teilnahme-Email angegebene Adresse nicht möglich sein, verfällt der Anspruch.
Wer darüberhinaus unwahre Angaben macht, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden, ebenso wer den ordnungsgemäßen Ablauf zu manipulieren, zu stören oder zu beeinflussen versucht, die Veranstalter oder andere Teilnehmer belästigt.
– Die persönlichen Daten der Teilnehmer (E-Mail-Adresse etc.) werden nur für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt, um einen Gewinnerbeitrag zu ermitteln.
– Die Veranstalter behalten sich vor, jederzeit Änderungen an den Teilnahmebedingungen oder dem Ablauf des Wettbwerbs vornehmen zu können, sollte dies für nötig erachtet werden, bzw. den Wettbewerb auszusetzen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
– Alle Angaben ohne Gewähr. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; die Rechte aus der Datenschutzerklärung bleiben unberührt.
– Veranstalter der Aktion im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist die slashCam-Redaktion bzw. die herausgebende channel unit GmbH (siehe Impressum).
[Berlin, Februar 2025]
Datenschutz:
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer erfolgt auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Bewerbung beim Wettbewerb erfolgt durch das Ausfüllen eines Formulars mit den oben genannten Angaben. Diese werden für den Zeitraum der Aktion in einer slashCam-Datenbank gespeichert.
Die erhobenen persönlichen Daten der Bewerber werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, zur Benachrichtigung per E-Mail und ggf. für den Versand von Nikon verwendet. Nach Abschluss der Aktion werden alle erhobenen Daten vollumfänglich gelöscht. Darüberhinaus findet eine Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten nicht statt, insbesondere werden diese auch nicht an Dritte weitergegeben.
Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit Auskunft über seine beim Veranstalter gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt eine E-Mail an datenschutz @ slashcam.de (ohne Leerzeichen). (Eine weitere Teilnahme an der Aktion ist dann logischerweise jedoch nicht mehr möglich.)
Im Übrigen gilt unsere volle Datenschutzerklärung für die Nutzung der Webseite slashCAM.
Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die channel unit GmbH (Herausgeberin von slashCam)




















