Am 1. Juli ist die erste Erweiterung des Zollabkommens (ITA) in Kraft getreten, durch welche die Einfuhrzölle auf etwa 200 IT-Produkte wegfallen sollen. Davon betroffen sind unter anderem auch Videokameras / Camcorder, auf welche bisher eine Zollabgabe von 4,9% fällig wurden. Damit nicht videofähige Fotokameras ebenfalls als Videokameras klassifiziert und entsprechend verzollt werden, hat sich dort bekanntlich das künstliche Aufnahmelimit von 29 Min. 59 Sek. institutionalisiert (mit Ausnahme der Panasonic GH4R).
Was diese Änderungen für Verbraucher bedeuten, ob dadurch nun das genannte Aufnahmelimit wegfällt, haben wir versucht bei den einschlägigen Herstellern in Erfahrung zu bringen. Demnach scheinen die neuen Zollregeln in der Praxis zunächst keine größeren Auswirkungen zu haben, denn die Zollabgaben werden nur schrittweise gesenkt -- für Camcorder bis 2021 auf 0%. Aktuell beträgt der Zollsatz 4,1 statt 4,9%, was laut Panasonic nicht direkt zu Preissenkungen führen, sich aber natürlich mittelfristig positiv auf die Preise auswirken wird. Da der Zollsatz nicht direkt wegfällt, habe sich darüberhinaus grundsätzlich nichts an der Situation mit dem Aufnahmelimit geändert, welches somit (bei Panasonic) erstmal unverändert bleiben wird. (Sollten wir von Canon oder Sony anderslautende Informationen hören, reichen wir diese selbstverständlich nach.)
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