Spider-Man vor Gericht

// 19:10 So, 14. Apr 2002von

Copyright mal anders rum: Digitale Bildmanipulationsmöglichkeiten erlauben es, aufgenommene Realitäten nach Gefallen oder Strategie zu verändern -- zum Beispiel kann man da Konzern-fremde Werbetafeln, die am Drehort angebracht sind (z.B. an Gebäuden), nachträglich gegen solche von Tochterfirmen oder Werbepartnern austauschen.

So geschehen also im neuen SpiderMan-Film von Columbia Pictures. Doch die ursprüngliche Reklame hat ein Recht darauf, auch in Filmen aufzutauchen, behaupten die Vermieter jener Werbetafeln. Unter anderem deswegen hängt sie schließlich da. Also klagt man auf Schadensersatz.


Eigentlich ist es nur eine weitere Episode in Sachen Urheberrecht und Unterhaltungsindustrie, aber unserer Meinung nach eine mit recht weitreichenden Implikationen. Normalerweise klagen Konzerne, weil etwas unerlaubterweise kopiert oder gezeigt wird: hier aber weil etwas eben *nicht* gezeigt wird. In diesem speziellen Fall kann natürlich nicht behauptet werden, man hätte die Anzeigen aus gestalterischen Gründen ausgetauscht, sondern da sind eindeutig kommerzielle Interessen im Spiel, aber das Ganze kann durchaus weitreichende Konsequenzen für die künstlerische Freiheit haben.


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