Dashcams, welche durch die Windschutzscheibe alles aufzeichnen, was sich vor dem Auto abspielt, sind für Filmemacher eher uninteressant und daher hier kaum Thema. Allerdings handelt es sich um mittlerweile sehr weit verbreitete, aber auch fast unsichtbare Videokameras, von denen wir alle wohl täglich im Vorbeigehen oder -fahren aufgenommen werden. Datenschutzrechtliche Einschränkungen im Gebrauch sind die Folge -- tatsächlich sind die Gerichte immer wieder damit beschäftigt, die Grenzen auszuloten, innerhalb welcher Dashcam-Aufnahmen überhaupt zulässig sind, generell und vor allem als Beweismittel. Eine permanent durchlaufende Aufzeichnung ist dabei anscheinend bisher eigentlich nicht erlaubt, während ein gezieltes Einschalten bei Bedarf eher akzeptiert wird. Insgesamt eine etwas kuriose Situation: es werden massenhaft Kameras verkauft (und verwendet), obwohl ihre Verwendung gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist.
Ein ganz frisches Urteil des Oberlandesgericht Stuttgarts könnte hier möglicherweise richtungsweisend sein. Demzufolge kann in bestimmten, schwerwiegenden Fällen auch ein zufällig aufgenommenes Video als Beweismittel herbeigezogen werden (im betreffenden Fall ging es um eine von einem anderen Verkehrsteilnehmer mißachtete rote Ampel).
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