Die amerikanische Luftfahrbehörde FAA scheint endlich eine rechtliche Grundlage für Drohnenflüge schaffen zu wollen. So sollen unbestätigten Informationen zufolge kommerzielle Flüge unbemannter Luftfahrzeuge bis zu einem Gewicht von rund 25 kg nur am Tag und bis zu einer Höhe von 133 Meter in Sichtweite der Person, die die Drohne steuert, erfolgen dürfen.
Eine bedeutende Einschränkung jedoch wird die FAA Gerüchten zufolge jedoch auch vorschlagen: wer unbemannte Drohnen steuern will, muss auch einen Flugschein für bemannte Flugzeuge besitzen, was den Personenkreis von potentiellen Drohnenpiloten beträchtlich einschränken würde. Das könnte als Reaktion der FAA verstanden werden auf die zunehmenden Beinahe-Kollisionen von Drohnen mit Flugzeugen in letzter Zeit.

Die FAA scheint dabei keinen Unterschied machen zu wollen zwischen Leichtdrohnen, wie etwa der beliebten DJI Phantom 2 (mit einem Fluggewicht von nur 1,2 kg) und schweren Hexacoptern, die in der Lage sind, große Kameras zu schultern und aufgrund des höheren Gewichts auch ein erheblich höheres Risiko bei Abstürzen oder Kollisionen darstellen würden als ihre leichteren Verwandten.
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Die neue Regelung wäre für Unternehmen, die momentan kommerzielle Kameradrohnenaufnahmen anbieten, eine Katastrophe - andererseits würden Firmen, welche Luftaufnahmen auf die klassische Weise mit Flugzeugen bzw. Helikoptern samt Kameramann produzieren davon stark profitieren. Kameradrohnenflüge von Nicht-Piloten wären den neuen Bestimmungen zufolge dann nur noch privat erlaubt.
Sollte die Regelung Vorbildcharakter haben und auch in anderen Ländern angewendet werden, würde der grade erlebte Boom von erschwinglichen Luftaufnahmen per Kameradrohne angesichts des beträchtlichen Aufwandes einen Pilotenschein zu erwerben, wahrscheinlich schnell wieder verebben.



















