Frage von Fragensteller33:hallo,
wenn ein gema-registrierter komponist für einen kurzfilm musik komponiert hat, und dann jener kurzfilm auf festivals nationalen und internationen gelaufen ist, und erst dann (weil es vergessen wurde) die gema-meldung vom filmproduzent erfolgt, könnte dies zu problemen führen bzw. irgendwelche kosten verursachen?
a) Müssen die Filmfestivals der GEMA etwas bezahlen, dafür dass der Film GEMA-Musik beinhaltet? b) Gehen wir mal davon aus, dass der Kurzfilm auch in Kürze ans TV verkauft werden soll.
Oder müssten sich in einem solchen Fall die Festivals auch um die GEMA gekümmert haben?
Danke für die Hilfe.
Antwort von Chezus:
Eigentlich muss immer der die Gema zahlen, der es ausstrahlt.
Und solange du die GEMA anmeldest BEVOR sich die GEMA bei dir meldet, gibt es kein Problem.
Wir haben das auch schon gemacht weil wir nicht wussten ob unser Festival ins Wasser fällt und das Geld für andere zwecke verwendet werden musste anstatt mal eben so ein paar hundert Euro vor zu strecken...
Antwort von Kino:
Mir ist nicht bekannt, ob es für Festivals gesonderte GEMA-Vereinbarungen gibt.
Für reguläres Filmabspiel gibt es einen Tarif, wonach die GEMA pauschal für die Film-, sowie Foyer- und Saalmusik ca. 1% des Kartenerlöses vom Veranstalter erhält (ggfls. Verbandrabatte). Für den Fall, dass dies auch für Euer Festival gilt, wäre wohl alles bereits abgegolten.
Mit der von Dir erwarteten Zuverlässigkeit, kann das der Festivalveranstalter beantworten.