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Frage von Surfy:


Hallo zusammen,

In 2 Wochen werde ich für einen guten Freund unentgeltlich sein Hochzeitsvideo drehen.
Kann ich da bedenkenlos auch gbf. urheberrechtlich geschützte Musik unterlegen, weil ja keine öffentliche oder
gewerbliche Nutzung vorliegt oder kann das Ärger geben?

Viele Grüße
Surfy

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Antwort von dienstag_01:

Hm, ich würde ausschließlich die Hochzeit von John Lenon und Madonna drehen, da ist man safe.
Glaube ich ;)

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Antwort von cantsin:

Surfy hat geschrieben:
In 2 Wochen werde ich für einen guten Freund unentgeltlich sein Hochzeitsvideo drehen.
Kann ich da bedenkenlos auch gbf. urheberrechtlich geschützte Musik unterlegen, weil ja keine öffentliche oder
gewerbliche Nutzung vorliegt oder kann das Ärger geben?
Ja. Aber das bedeutet wirklich, dass Dein Video nirgendwo öffentlich aufgeführt wird.

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Antwort von Surfy:

cantsin hat geschrieben:
Surfy hat geschrieben:
In 2 Wochen werde ich für einen guten Freund unentgeltlich sein Hochzeitsvideo drehen.
Kann ich da bedenkenlos auch gbf. urheberrechtlich geschützte Musik unterlegen, weil ja keine öffentliche oder
gewerbliche Nutzung vorliegt oder kann das Ärger geben?
Ja. Aber das bedeutet wirklich, dass Dein Video nirgendwo öffentlich aufgeführt wird.
Sobald ich die Bluray oder den Stick mit dem Video übergeben habe, habe ich da natürlich keine 100% Kontrolle mehr.

Ich werde aber keinesfalls etwas veröffentlichen.
Sollte ich vielleicht einen Hinweis am Ende des Video einblenden, dass öffentliche Vorführung verboten ist und das Video ausschließlich für die private Nutzung gedacht ist?

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Antwort von Jott:

Irgend jemand haut‘s dann sicher trotzdem auf YouTube - aber das ist dann nicht dein Problem.

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Antwort von Darth Schneider:

Das muss/sollte, aber beim Kunden (und bei allem Hochzeitsgästen, besser streng genommen), ganz klar zuerst mit Unterschrift auf Papier (oder so) bestätigt und belegt sein…

Das das Video (wegen der geklauten Musik und dem Recht am eigenen Bild) ) gar nicht erst im Netz ohne Zustimmung aller Beteiligten (inklusive der Musiker, also Madonna) veröffentlicht werden darf….;)))

Sonst könnte man (zumindest) hier in der Schweiz glaube ich, trotzdem unter Umständen belangt werden, wenn es dummerweise am falschen Ort veröffentlicht wird…
Gruss Boris

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Antwort von Bluboy:

"Darth Schneider" hat geschrieben:
Das muss/sollte, aber beim Kunden (und bei allem Hochzeitsgästen, besser streng genommen), ganz klar zuerst mit Unterschrift auf Papier (oder so) bestätigt und belegt sein…

Das das Video (wegen der geklauten Musik und dem Recht am eigenen Bild) ) gar nicht erst im Netz ohne Zustimmung aller Beteiligten (inklusive der Musiker, also Madonna) veröffentlicht werden darf….;)))

Sonst könnte man (zumindest) hier in der Schweiz glaube ich, trotzdem unter Umständen belangt werden, wenn es dummerweise am falschen Ort veröffentlicht wird…
Gruss Boris
Wer schaut sich Hochzeitsfilme anderer Leute im Internet an ?

Für Mama, Papa. Bruder und Schwester gibs eine DVD und das wars doch dann schon.

Die Oma mags wahrscheinlich lieber klassisch für Fotoalbum.

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Antwort von 7River:

Bluboy hat geschrieben:
Wer schaut sich Hochzeitsfilme anderer Leute im Internet an ?

Für Mama, Papa. Bruder und Schwester gibs eine DVD und das wars doch dann schon.

Die Oma mags wahrscheinlich lieber klassisch für Fotoalbum.
Darum geht es doch nicht. Und wenn‘s auf Facebook hochgeladen wird, um es zu präsentieren. Heute wird doch alles geteilt.

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Antwort von Bluboy:

Worum gehts ?

Ob man Songs teilen darf
Für innerhalb der Familie gibts eine Regel, ansonsten

https://de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie ... Verbrecher

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Antwort von cantsin:

7River hat geschrieben:
Darum geht es doch nicht. Und wenn‘s auf Facebook hochgeladen wird, um es zu präsentieren. Heute wird doch alles geteilt.
Und dann muss gleich damit rechnen, dass die automatischen Content-Filter der Plattformen zuschlagen, das Video sperren, und es bei der Familie lange Gesichter gibt.

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Antwort von vaio:

Surfy hat geschrieben:
cantsin hat geschrieben:
Ja. Aber das bedeutet wirklich, dass Dein Video nirgendwo öffentlich aufgeführt wird.
...
Sollte ich vielleicht einen Hinweis am Ende des Video einblenden, dass öffentliche Vorführung verboten ist und das Video ausschließlich für die private Nutzung gedacht ist?
Wenn, dann eher am Anfang.
Bluboy hat geschrieben:
...
Für innerhalb der Familie gibts eine Regel, ansonsten
https://de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie ... Verbrecher
Mit "Raubkopien" hat das nichts zu tun.
cantsin hat geschrieben:
7River hat geschrieben:
Darum geht es doch nicht. Und wenn‘s auf Facebook hochgeladen wird, um es zu präsentieren. Heute wird doch alles geteilt.
Und dann muss gleich damit rechnen, dass die automatischen Content-Filter der Plattformen zuschlagen, das Video sperren, und es bei der Familie lange Gesichter gibt.
Ungefähr 15 Jahre lang war ein Video von mir bei YouTube eingestellt, mit Filmmusik von den Wilden Kerlen (es ging um ein Kinder-Casting).

Was war passiert?
Nichts.

Weder wurde das Video gesperrt, noch hatte ich Besuch von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. :-)

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Antwort von cantsin:

vaio hat geschrieben:
Ungefähr 15 Jahre lang war ein Video von mir bei YouTube eingestellt, mit Filmmusik von den Wilden Kerlen (es ging um ein Kinder-Casting).

Was war passiert?
Nichts.

Weder wurde das Video gesperrt, noch hatte ich Besuch von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. :-)

Das ist dann eben eine Lotterie. Entweder die Musik stand nicht in der Fingerprint-Datenbank von YouTube/Google, oder Google hat einen Deal mit der GEMA, der diesen Gebrauch abdeckt und den Rechteinhaber an den Online-Werbeeinnahmen beteiligt.

Dass Videos wegen Musikrechte Dritter gesperrt werden, passiert aber alle Nase lang (und in Netzwerken wie Facebook häufiger als bei YouTube) und dürften viele von uns schon mitgemacht haben. Manchmal reicht dafür schon ein O-Ton, bei dem ein Radio im Hintergrund läuft.

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Antwort von Bluboy:

Seis drum

Der TO ist selber Urheber umd wenn es ihm gefällt dass Andere mit seiner Arbeit Profit machen und er leer ausgeht, dann ist die Frage schon beantwortet.

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Antwort von vaio:

cantsin hat geschrieben:
vaio hat geschrieben:
Ungefähr 15 Jahre lang war ein Video von mir bei YouTube eingestellt, mit Filmmusik von den Wilden Kerlen (es ging um ein Kinder-Casting).

Was war passiert?
Nichts.

Weder wurde das Video gesperrt, noch hatte ich Besuch von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. :-)

Das ist dann eben eine Lotterie. Entweder die Musik stand nicht in der Fingerprint-Datenbank von YouTube/Google, oder Google hat einen Deal mit der GEMA, der diesen Gebrauch abdeckt und den Rechteinhaber an den Online-Werbeeinnahmen beteiligt.

Dass Videos wegen Musikrechte Dritter gesperrt werden, passiert aber alle Nase lang (und in Netzwerken wie Facebook häufiger als bei YouTube) und dürften viele von uns schon mitgemacht haben. Manchmal reicht dafür schon ein O-Ton, bei dem ein Radio im Hintergrund läuft.
Lotterie? Das kann sein, oder ohne einen eigenen Kanal und mit verhältnismäßig überschaubaren Klicks fällt man durch das Raster.

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Antwort von rush:

cantsin hat geschrieben:

Und dann muss gleich damit rechnen, dass die automatischen Content-Filter der Plattformen zuschlagen, das Video sperren, und es bei der Familie lange Gesichter gibt.
Wurde das wieder geändert?

Eine Zeit lang hatte YT das doch ziemlich entspannt gehandhabt und zwar entsprechend auf urheberrechtliche Werke beim Upload hingewiesen, aber diese nicht mehr gesperrt sondern die Monetarisierung entsprechend ausgesetzt bzw. auf die Rechteinhaber umgeleitet weil man sich mit einigen Labels geeinigt hatte.

Aber keine Ahnung ob das noch immer so ist... Ich habe irgendwo noch ein Mixtape drin welches bis heute auch nicht weiter beanstandet wurde bis auf diese Hinweise der ausgesetzten Monetarisierung - an der ich eh nicht interessiert war.

Generell ist das aber natürlich immer dünnes Eis und YouTube kann das sicher wieder strenger handhaben.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Bluboy hat geschrieben:
Seis drum

Der TO ist selber Urheber umd wenn es ihm gefällt dass Andere mit seiner Arbeit Profit machen und er leer ausgeht, dann ist die Frage schon beantwortet.
Wer macht hier Profit?

Du meinst das sich Zuschauer einen Madonna Song lieber in einem privaten Hochtzeitsvideo anhören statt in einem Madonna Video, oder meinst Du das Tante Erna am Umsatz der 23 Klicks beteildigt wird?

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Antwort von Jalue:

Wenn's nicht unbedingt der "Lieblingssong" des Brautpaars sein muss, tut es auch CC Commons Musik (4.0 Lizenz) aus den üblichen Datenbanken plus Nennung der Urheber im Abspann. Natürlich ist viel "Heimorgel-Müll" dabei, aber manche Komponisten wie Jason Shaw liefern durchaus brauchbare Titel für lau, jedenfalls sind manche Stücke nicht viel schlechter, als durchschnittliche Gema-frei Musik.

Letztere wäre die Alternative: "Kleine Lizenzen" für nicht-kommerzielle Produktionen gibt es schon für um die 30 Euro/Titel. Müsste der Kumpel des TO eben doch etwas Geld springen lassen.

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Antwort von Surfy:

Jalue hat geschrieben:
Wenn's nicht unbedingt der "Lieblingssong" des Brautpaars sein muss, tut es auch CC Commons Musik (4.0 Lizenz) aus den üblichen Datenbanken plus Nennung der Urheber im Abspann. Natürlich ist viel "Heimorgel-Müll" dabei aber manche Komponisten wie Jason Shaw liefern durchaus brauchbare Titel für lau, jedenfalls sind manche Stücke nicht viel schlechter, als durchschnittliche Gema-frei Musik.

Letztere wäre die Alternative: "Kleine Lizenzen" für nicht-kommerzielle Produktionen gibt es schon für um die 30 Euro/Titel. Müsste der Kumpel des TO eben doch etwas Geld springen lassen.
Danke für die Meinungen!
Aber es hat ja schon seinen Sinn, das sowas im privaten Rahmen erlaubt ist.
Das ist ja vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt.

Ich denke ich werde mir da jetzt mal nicht übermäßig in die Hose machen und einfach am Anfang etwas einblenden.
Sowas wie: "Dieses Video wurde für das Brautpaar, die Familie und enge Freunde erstellt.
Eine öffentliche Vorführung ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet".

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Antwort von klusterdegenerierung:

Surfy hat geschrieben:
Sowas wie: "Dieses Video wurde für das Brautpaar, die Familie und enge Freunde erstellt.
Eine öffentliche Vorführung ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet".
Find ich persönlich klasse, vielleicht ist gestattet in dem Kontext nur nicht das charmanteste wording. ;-)

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Antwort von Jalue:

Schätze auch, damit solltest du "safe" sein. Eine weitere Möglichkeit: Nur den Teaser des Videos online stellen, den dann aber mit lizensierter Musik.

Die Langfassung von Hochzeitsvideos wollen nicht-direkt Beteiligte ohnehin nicht sehen.Würde sogar so weit gehen zu sagen: Der Teaser ist meistens das Beste am ganze Hochzeitsfilm ;-)

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Antwort von Surfy:

Jalue hat geschrieben:
Schätze auch, damit solltest du "safe" sein. Eine weitere Möglichkeit: Nur den Teaser des Videos online stellen, den dann aber mit lizensierter Musik.

Die Langfassung von Hochzeitsvideos wollen nicht-direkt Beteiligte ohnehin nicht sehen.Würde sogar so weit gehen zu sagen: Der Teaser ist meistens das Beste am ganze Hochzeitsfilm ;-)
Stimmt, gute Idee... danke!

Am Ende wills vielleicht sowieso keiner sehen und die Überlegungen waren umsonst ;) ;)

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Antwort von Frank Glencairn:

cantsin hat geschrieben:
... oder Google hat einen Deal mit der GEMA, der diesen Gebrauch abdeckt und den Rechteinhaber an den Online-Werbeeinnahmen beteiligt.
Ja, meistens bekommst du dann ne Mail von YT in der steht, daß es Fremdmaterial ist, und du den Clip deshalb nicht monetarisieren kannst. Weiter passiert normal nix - deshalb hat YT ja den Deal mit der Gema.

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Antwort von freezer:

Ich weiß nicht wie das in Deutschland geregelt ist, aber in Österreich gibt es für Hochzeitsfilmer bei der Austromechana extra günstige Lizenzen für das gesamte kommerzielle Musiksortiment. Ein kleiner Fixbetrag und die Meldung und man kann aus dem Vollen schöpfen.

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