Frage von stefangs:tag zusammen,
als video-frischling kenne ich mich mit bildrechten nicht aus. wenn ich jemanden beauftrage, fuer mich dieses und jenes zu drehen (als kameramann), bleiben dann die rechte bei ihm, vergleichbar dem urheber von musik, oder ist sein part mit der bezahlung seines tagessatzes etc. komplett abgegolten?
danke fuer eine kompetente antwort,
stefan
Antwort von stefangs:
hmmm, hier tummeln sich doch regissuere. weiss denn niemand, ob dem kameramann die rechte an seinen bildern gehoeren oder ist das ne anstoessige frage??
stefan
Antwort von Bernd E.:
Die Urheberrechte bleiben beim Kameramann, aber interessant für dich sind die Nutzungsrechte, und die liegen üblicherweise - sofern nicht etwas anderes vereinbart wird - beim Auftraggeber.
Antwort von stefangs:
ok.. dann sollte das vermutlich auch vor der produktion schriftlich festgehalten sein.
danke!
stefan
Antwort von newsart:
Grundsätzlich werden
Urheberrechte
Nutzungsrechte
Verwertungsrechte
unterschieden.
Urheberrechte lassen sich nicht abtreten, übereignen oder verkaufen. Nutzungs- und Verwertungsrechte schon.
Darüber sollte immer eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien (Kameramann / Produzent / Auftraggeber / Kunde) gemacht werden, indem die Abtretung der Rechte und die Konditionen dafür (Honorar?) genau festgelegt werden. Also auch, ob diese Rechte "allumfänglich", also vom Verwendungszweck und zeitlich und örtlich uneingeschränkt, übertragen werden oder nur entsprechend eingeschränkt.
Dabei gilt es zu beachten, dass nur Rechte übertragen werden können, die der Übertragende auch besitzt. So kann etwa Bildmaterial, dessen Rechte der Kameramann einem Produzenten übertragen hat, für den Produzenten völlig wertlos sein, wenn etwa Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder Markenrechte einer Nutzung entgegen stehen.
Als Produzent ist es sinnvoll, dem andaeren Rechtepartner hierbei die Nachweispflicht zu überlassen. Also etwa so:
"AB ist im Besitz der Nutzungs- und Verwertungsrechte zu dem Material C. Hiermit überträgt AB seine Nutzungs- und Verwertungsrechte exklusiv an D. Die rechteübertragung geschieht zeitlich, räumlich und vom Verwendungszweck her uneingeschränkt. Hierfür erhält AB von D ein Honorar F. Die Rechteübertragung erfolgt mit der geleisteten Honorarzahlung. Die Honorarzahlung erfolgt einmalig und schließt sämtlichen Neben- und Folgekosten ein. AB bestätigt, dass der Rechteübertragung keinerlei Rechte Dritter entgegenstehen." So in etwa.
Grüße
Antwort von stefangs:
danke newsart fuer die ausfuehrlcihen infos. damit kann ich was anfangen!
stefan