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Infoseite // Youtube soll mal einer verstehen...



Frage von paipel:


Hallo,

ich habe mein fertig geschnittenes Video mit Musik hinterlegen wollen. Dann bei youtube hochgeladen und jetzt, nach 2 Monaten, die Nachricht gesehen, dass mein Video seit einigen Tagen nicht mehr mit Ton zu sehen ist (wegen wmg-Rechten, etc.).
Verstehe ich nicht ganz, denn das gleiche Lied ist doch dutzendfach auch bei youtube von Privatanwendern hinterlegt worden. Kann mir jemand erklären, wie das sein kann?
Vielen Dank schon einmal.

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Antwort von B.DeKid:

......Die Rechtslage kenne ich.
....
naja wenn du die Rechtslage ja kennst dann weisst ja auch warum YT dir die Musik gesperrt haben.

Also sei doch froh das ddu nicht direkt Post bekommen hast.

Ansonsten is dein Verhalten ja schon als dreist an zu sehen und vorallem dazu noch nen Thread auf zu machen. Also viele Freunde damit machst dir nicht gerade.

Würde mich mal intressieren wenn da irgendwer mal dein Video nutzt und das einfach downloaded um es dann in sein Video zu schneiden - was du davon halten würdest.

Meiner Ansicht nach gehört der Thread ins OT in andern Foren wärst direkt mal verwarnt worden oder mal für ne Zeit gesperrt.

Denk mal drüber nach oder schreib doch mal den Srvice von YT an und beschwer dich bei denen vielleicht haben die auch ne Antwort ;-P

MfG
B.DeKid

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Antwort von dienstag_01:

Aber interessant wäre schon zu wissen, warum es bei dem Einen geht, beim Anderen nicht.
Möglichkeit: Youtube scannt die Files und erkennt, wenn es eine Übereinstimmung mit einem anderen, auf YT gehosteten File gibt. Vorstellbar?

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Antwort von beiti:

Dann bei youtube hochgeladen und jetzt, nach 2 Monaten, die Nachricht gesehen, dass mein Video seit einigen Tagen nicht mehr mit Ton zu sehen ist (wegen wmg-Rechten, etc.). Entweder schauen die sich die hochgeladenen Videos stichprobenartig an, oder es hat Dich jemand verpfiffen. In dem Moment, wo YouTube auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht wird, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf zum juristischen Selbstschutz von YouTube. Hingegen können andere Videos mit gestohlener Musik auch mal unmbemerkt bleiben (besonders, wenn es private Videos mit geringer Zugriffszahl sind).

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Antwort von paipel:

@ Kid: Genau das meinte ich übrigens, als ich schrieb: Und bitte keine Diskussion über Recht-und Unrecht anfangen. Die Rechtslage kenne ich.
Du hast wohl anscheinend die Frage nicht verstanden oder bewußt an ihr vorbei geantwortet. Letzteres verstehe ich nicht ganz, oder hast etwa zu viel Zeit, um sogar nicht gestellte Fragen, zu beantworten?

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Antwort von B.DeKid:

Es gibt Fragen die man einfach nicht stellt.

...............

YT

- scannt und vergleicht Videos
- reagiert auf Beschwerden
- Handelt von Land zu Land unterschiedlich

All diese Infos kann man im I Net und zumeist auf YT selbst nachprüfen .

MfG
B.DeKid

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Antwort von gunman:

@ Kid: Genau das meinte ich übrigens, als ich schrieb: Und bitte keine Diskussion über Recht-und Unrecht anfangen. Die Rechtslage kenne ich.
Du hast wohl anscheinend die Frage nicht verstanden oder bewußt an ihr vorbei geantwortet. Letzteres verstehe ich nicht ganz, oder hast etwa zu viel Zeit, um sogar nicht gestellte Fragen, zu beantworten? Ich kann B Dekid nur Recht geben. So jemand wie Du, der hier so einen Thread eröffnet und dann noch angibt über die Rechtslage Bescheid zu wissen, das stinkt mir GEWALTIG !! Das sind genau die Leute die hier nicht gebraucht werden !! Mir platzt leider der Kragen bei so etwas.

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Antwort von B.DeKid:

Ich hab ja nix gegen den TO - auch ist die Frage ja irgendwo noch nach voll ziehbar aber im Grunde fragt man nach so was halt nicht - weil hier klar die Rechtslage ja bekannt ist ( selbst dem TO)

Somit finde ich so Threads halt doof und die werden zB auf doom9 direkt geloescht zu recht.

Darum gings mir halt .

MfG
B.DeKid

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Antwort von Alikali:

Ne, oder????

vom: Mo 13 Sep, 2010 10:59:

viewtopic.php?t=84379?start=0&postdays= ... highlight=


Da hätte man eigentlich ja schon Bescheid wissen können.

Möchtest du vielleicht noch einmal fragen, bis du endlich eine Antwort bekommst, die dir besser gefällt?

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Antwort von dienstag_01:

Recht und Rechtsprechung haben in demokratischen Gesellschaften die zwingende Voraussetzung, "für alle gleich zu sein". Ansonsten sprechen wir von Diktatur. Das "alle" nicht gleich "alle" bedeutet, wissen wir, aber wenigstens die Mehrheit sollte es betreffen.
Das ist ja nun auf YT ersichtlich nicht der Fall (gibt auch noch ganz andere Bereiche, wo das Urheberrecht etc. verschieden behandelt wird).
Für mich ist es also unverständlich, wieso in einem Forum wie diesem hier nicht darüber diskutiert werden soll. Oder harrt ihr einfach der Dinge und hofft, dass "die da Oben" das für euch richten werden.

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Antwort von gunman:

Recht und Rechtsprechung haben in demokratischen Gesellschaften die zwingende Voraussetzung, "für alle gleich zu sein". Ansonsten sprechen wir von Diktatur. Das "alle" nicht gleich "alle" bedeutet, wissen wir, aber wenigstens die Mehrheit sollte es betreffen.
Das ist ja nun auf YT ersichtlich nicht der Fall (gibt auch noch ganz andere Bereiche, wo das Urheberrecht etc. verschieden behandelt wird).
Für mich ist es also unverständlich, wieso in einem Forum wie diesem hier nicht darüber diskutiert werden soll. Oder harrt ihr einfach der Dinge und hofft, dass "die da Oben" das für euch richten werden. Weil es hier nicht ums Philosophieren, sondern um harte klare deutliche Fakten geht ! Mittlerweile müsste jeder, der sich irgendwie in der Materie auskennt, wissen, dass man seine eigenen Filmchen nicht mit Musik anderer unterlegen und auf Youtube hochladen kann !!!

Dass Youtube nicht alles sofort findet ist doch sehr gut nachvollziehber, das rechtfertigt doch nicht dass ich das auch so handhaben kann.

Entweder man versteht es, oder man wird zur Ader gelassen (was ich voll unterstütze, denn gegen Dummheit ist bis heute noch kein Kraut gewachsen).!

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Antwort von xinon:

Verstehe ich nicht ganz, denn das gleiche Lied ist doch dutzendfach auch bei youtube von Privatanwendern hinterlegt worden. Da habe ich es ja her!
Kann mir jemand erklären, wie das sein kann? Es ist eine Rechtsdiskussion - aber - oder - weshalb wird ein Video gesperrt und andere nicht? ist vom Inhalt abhängig - nichts anders.

z.b. wird weniger gegen leute getan, welche einen Videoclip ein zweites mal auf youtube publizieren - da dies eher im interesse des Künstlers ist. is bei dir aber anders...
und dein Surfvideo wird noch anderen Ton als den Original-Soundtrack beinhalten - bzw. mehrere Musikstücke - und das will kein Künstler.
(z.b. mach mir ja nicht meine Musik / mein Video zur sau ... )

und zur rechtsdiskussion: KAUF dir verdammt deine Titel - und nerv nicht weiter mit solchen sachen rum. es gibt genug Freie oder günstige Musik, welche gut zum unterlegen ist.
und - schon gar nicht halblegal herunterladen - das ist einfach nur noch peinlich.


ps: google mal nach "sound-marker" bzw "video-marker" in youtube-filmen...

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Antwort von dienstag_01:

Weil es hier nicht ums Philosophieren, sondern um harte klare deutliche Fakten geht ! Das bestimmst du wohl, worum es hier geht.

Es gibt zum Beispiel auch das Recht der künstlerischen Freiheit. Ganz klar, dass das an verschiedenen Punkten mit den kommerziellen Rechten kollidieren muss. Natürlich kann man sich einfach auf die eine Seite, nämlich die der kommerziellen Rechteinhaber, stellen, aber das das zwingend so sein muss und auch überall und immer gleich gehandhabt wird, ist nicht so.

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Antwort von dustdancer:

@dienstag:
vielleicht solltest du dir das urherberrecht einmal anschauen, bevor du mit so nem schwachfug wie künstlerische freiheit argumentierst. denn dieses wurde in diesem fall verletzt...
sobald urheberrechte verletzt werden ist pustekuchen mit künstlerische freiheit

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Antwort von dienstag_01:

In der Literatur gibt es nach wie vor die Möglichkeit zu zitieren. Da kann der Rechteinhaber überhaupt nichts dagegen machen. Und in anderen Medien sollen die Inhaber der Urheberschaft uneingeschränkt und widerspruchslos "höhere" Rechte haben als andere. Ist für mich unvorstellbar.
Nehmen wir mal den Fall an, es gibt eine Musik oder einen Film, die/den man als "menschenverachtend" oder so ähnlich einschätzen könnte. Ich glaube nicht, das der Rechteinhaber eine öffentliche Debatte darüber - mit Beispiel natürlich - darüber unterbinden kann, dass er die Rechte verweigert.
Mal so zum darüber Nachdenken. Urheberrecht kann durchaus anderen Grundrechten nachrangig eingeordnet werden.

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Antwort von einsiedler:

Hallo,

ich habe mein fertig geschnittenes Video mit Musik hinterlegen wollen Das klingt auf keinen Fall so, als ob Du Dich auf das "Zitatprivileg" berufen könntest.
Aber egal - Du wirst schon wissen, was Du tust.

Musst Dich halt nicht wundern, wenn Du hier auf Unverständnis triffst. Es gibt hier nämlich Menschen, welche viel Geld für entsprechende Lizenzen bezahlen.

Deine Story könnte in einem Fahrradforum etwa so lauten:
"Hallo, ich hab kürzlich ein Mountainbike geklaut. Das hab ich dann in ebay eingestellt. Jetzt haben die gesagt, ich darf das da nicht verkaufen weil es geklaut ist. Versteh ich nicht, andere verkaufen doch auch Diebesgut. Warum dürfen die das und ich nicht?"

Da könntest Du dann auch froh sein, dass der Marktplatzbetreiber Dich nicht umgehend anzeigt, sondern sich "nur" weigert, Dein Inserat zu veröffentlichen.

Dass viele YT-Nutzer gegen geltendes Recht verstoßen, ist ein Problem, welches auf Grund der unglaublich großen Fallzahl eben schwer verfolgbar ist. Das gibt dennoch keinem das Recht, ebenfalls illegal zu handeln. Jetzt hast Du eben Gegenwind bekommen - und damit musstest Du rechnen. So einfach ist das.

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Antwort von dustdancer:

ja, in der literatur gibt es die möglichkeit zu zitieren, aber nicht zu kopieren. wenn ich ganze werke kopiere und sie dann mit meinem eingenen vermische, ist und bleibt das geistiger diebstahl

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Antwort von mann:

@dienstag:
sobald urheberrechte verletzt werden ist pustekuchen mit künstlerischer freiheit Kann man auch andersrum sehen.

Und vor ein paar hundert Jahren, als es noch kein Urheberrecht gab, ging die Welt auch nicht unter.

"In den letzten Jahren gerät das aktuelle Urheberrecht, entgegen aller legislativen Trends, immer mehr in die Kritik führender Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler.
Kritisiert wird vor allem, dass das Urheberrecht immer mehr zu einem „Rechteverwerterrecht“ ohne Berücksichtigung der Allgemeinheit und der im Wandel befindlichen Internet- und Informationsgesellschaft verkomme. Das Urheberrecht sei in seiner aktuellen Form ein Relikt des letzten Jahrhunderts, das in der Zeit von interaktiven Internetanwendungen und Breitbandanbindung eine ganze Generation kriminalisiere und in keiner Weise mehr seiner ursprünglichen Intention gerecht werde. Anstatt kreatives Schaffen zu beflügeln und zu fördern, schränke das aktuelle Urheberrecht die Entwicklung von Kultur und Fortschritt enorm ein."
Gelesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte ... eberrechts

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Antwort von pete1234:

Hallo,

ich habe mein fertig geschnittenes Video mit Musik hinterlegen wollen Das klingt auf keinen Fall so, als ob Du Dich auf das "Zitatprivileg" berufen könntest.
Aber egal - Du wirst schon wissen, was Du tust.

Musst Dich halt nicht wundern, wenn Du hier auf Unverständnis triffst. Es gibt hier nämlich Menschen, welche viel Geld für entsprechende Lizenzen bezahlen.

Deine Story könnte in einem Fahrradforum etwa so lauten:
"Hallo, ich hab kürzlich ein Mountainbike geklaut. Das hab ich dann in ebay eingestellt. Jetzt haben die gesagt, ich darf das da nicht verkaufen weil es geklaut ist. Versteh ich nicht, andere verkaufen doch auch Diebesgut. Warum dürfen die das und ich nicht?"

Da könntest Du dann auch froh sein, dass der Marktplatzbetreiber Dich nicht umgehend anzeigt, sondern sich "nur" weigert, Dein Inserat zu veröffentlichen.

Dass viele YT-Nutzer gegen geltendes Recht verstoßen, ist ein Problem, welches auf Grund der unglaublich großen Fallzahl eben schwer verfolgbar ist. Das gibt dennoch keinem das Recht, ebenfalls illegal zu handeln. Jetzt hast Du eben Gegenwind bekommen - und damit musstest Du rechnen. So einfach ist das. Sehe das genauso.

Die Hemmschwelle in einem Geschäft zu klauen ist größer als bei Software, bzw. Musik, aber im Grunde das Gleiche.

Nur, im Internet ist es vermeintlich anonym und kein Adrenalin vorhanden.

Illegal bleibt es. Nach gültigem Recht.

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Antwort von Alf_300:

Die Vorsilbe "Ur" hat sicher einen guten Grund, nämlich den dass diese Leute nicht Zeitgemäß sind,

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Antwort von B.DeKid:

@ mann

Wir erinnern uns mal an meinen "So Duscht Man Im Hunsrueck" Clip ( nackt draussen bei stroemendem Regen vor der RegenTonne" unterlegt mit nem Zusammen schnitt der "Weather Girls - It s raining Man"

Innerhalb weniger Tage bereits ne YT Verlinkung zum iTunes Shop - Ob wohl das Anfangs Sample um 20 Sek+ gekuerzt war ...... innerhalb ein paar Wochen zig tausend Klicks .... da hab ich dann Freiwillig den Clip runter genommen.


Nun zur "künstlicheren freiheit" - .....

- Ich besitz so ca - ach keine Ahnung , 3000 + Platten (LPs) - dazu nen paar Plattenspieler , Mischer und etc.

Wenn ich jetzt sagen wir , nen Live Mix (Stream Capture) und ne uralt Platte + nen bissel " MusicMaker" ( wir nennen das mal so nen BeatProgi) ... nutze und daraus nen "quasi" eigen Beat mixe und Ihn auf SoundCloud / YT Poste , auf YT mit nen paar schicken Bildern passend misch und das ganze poste ..... naja dann , aber auch nur dann kann man meiner Meinung nach von "Künstlerischer Freiheit" reden.

Ich glaub kaum das wenn Amon Tobin , da Hits bzw eher unbekannte Stücke aus den 60 zigern - 80 zigern raus "krammt" die mit nem selbst gebastelten Beat unterlegt , das der da Bands anschreibt die seit 30 Jahren nicht mehr aktiv sind.

Es gab da mal nen cooles Video auf VIMEO , wo ein Typ mal zeigte " Alles nur geklaut" , anhand von Video Film und auch Ton Beispielen.

Worauf ich hinaus will, "klauen" ist eine Sache , kreatives neu abmischen und verfälschen , dies ne ganz andere "kreative" Sache.

Wer ganz frech sich nen 0815 Track schnappt , diesen 1:1 auf bzw unter sein Video legt , naja der darf sich nich wundern wenn man sein Video stumm schaltet.

.................

In der Regel sind "unbekannte" Musiker , durchaus bereit wenn man die anschreibt , ihren Song für nen Video Projekt zu sponsern. Man muss halt nur einfach brav anfragen plus nen Grund / Story / Sample mit schicken - mehr als Nein können die nicht sagen.


MfG
B.DeKid

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Antwort von gunman:

Deine Story könnte in einem Fahrradforum etwa so lauten:
"Hallo, ich hab kürzlich ein Mountainbike geklaut. Das hab ich dann in ebay eingestellt. Jetzt haben die gesagt, ich darf das da nicht verkaufen weil es geklaut ist. Versteh ich nicht, andere verkaufen doch auch Diebesgut. Warum dürfen die das und ich nicht?"

Hi,

Dieses "lustige" Beispiel trifft den Nagel auf den Kopf !
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufjügen.

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Antwort von Alf_300:

Fahrräder Klauen ist schon etwas Anderes als Fahrräder kopieren

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Antwort von einsiedler:

Wenn Du der Hersteller und Entwickler dieses Fahrrades bist und dadurch deutlich weniger Fahrräder verkaufst, dann siehst Du das vielleicht anders.

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Antwort von Alf_300:

Wenn Du es für richtig hälts, dass ein Dudelhofer einmal singt und dann ein paar hunderttausend Kopien 75 Jahre lang für teures Geld verkauft möchte ich die nicht dran hindern, Elvis freut sich wenn er einen neuen Sargdeckel kriegt ;-) (ich beziehe meine Daten lieber aus einer legalen Quelle wie z.B. der Telecom
Unser Threadersteller, hat leider vergessen dass der Upload, also das Anbieten verboten ist

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Antwort von B.DeKid:

Un bei Fahrrädern klaut man auch nur auf Bestellung ;-) Einzelteile wie zB die Schaltung sind mehr wert als der ganze Bock ;-)

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Antwort von B.DeKid:

Un bei Fahrrädern klaut man auch nur auf Bestellung ;-) Einzelteile wie zB die Schaltung sind mehr wert als der ganze Bock ;-)

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Antwort von Alf_300:

Klautcompjuting und Cinaviapflicht soll ja ab 2013 eingeführt werden

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Antwort von pailes:

Deine Story könnte in einem Fahrradforum etwa so lauten:
"Hallo, ich hab kürzlich ein Mountainbike geklaut. Das hab ich dann in ebay eingestellt. Jetzt haben die gesagt, ich darf das da nicht verkaufen weil es geklaut ist. Versteh ich nicht, andere verkaufen doch auch Diebesgut. Warum dürfen die das und ich nicht?" Ich will das Verhalten nicht rechtfertigen, aber der Vergleich passt einfach nicht. Der OP wird mit seinem Youtube-Video ja kein Geld verdienen und der Song wird sich durch sein Video auch nicht weniger gut verkaufen als vorher.

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Antwort von Filmo:

das ist der springende Punkt- "sein Video"-genau das ist es eben nicht,es ist zur Hälfte geklaut,die Musik stammt nicht vom TO.
Sobald er in irgendeiner Form damit in die Öffentlichkeit geht,auch wenn er nicht dabei verdient,wirds happig....

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Antwort von nicecam:

Da hab ich grad wen erwischt!

Geklaut, abgeschrieben und sich noch nicht mal die Mühe gemacht, einzelne Worte zu verändern; selbst den Namen des Autors unverändert übernommen - UNVERSCHÄMT:

1. Original
2. Fälschung

Bitte an Herrn Björn D. aus S. im H.:
  • Lasst stehn diesen Nepp
    im World Wide Web.
    ich sag das im Ernst,
    denn wennst ihn entfernst
    ich wär nur der letzte Depp.
  • :-)

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    Antwort von einsiedler:

    Deine Story könnte in einem Fahrradforum etwa so lauten:
    "Hallo, ich hab kürzlich ein Mountainbike geklaut. Das hab ich dann in ebay eingestellt. Jetzt haben die gesagt, ich darf das da nicht verkaufen weil es geklaut ist. Versteh ich nicht, andere verkaufen doch auch Diebesgut. Warum dürfen die das und ich nicht?" Ich will das Verhalten nicht rechtfertigen, aber der Vergleich passt einfach nicht. Der OP wird mit seinem Youtube-Video ja kein Geld verdienen und der Song wird sich durch sein Video auch nicht weniger gut verkaufen als vorher. Der Vergleich sollte auch nur meine Sicht der Dinge veranschaulichen. Wenn Du magst, dann stell Dir halt vor, dass das geklaute Montainbike nicht verkauft wird sondern verschenkt wird. Das ändert nichts an der Tatsache, dass es geklaut wurde. Außerdem ist es absolut sicher, dass der Musikbranche durch den zigtausendfachen illegalen Einsatz von Musik in YT-Videos bedeutsamer Schaden entsteht. Klar, wer sein Video mit gemafreier Musik unterlegt, welche er legal erworben hat, der verwendet andere Musik. Dennoch bezahlt er dadurch die Arbeit von Musikern.

    Ich glaube viel eher, dass diesem bedenkenlosen Umgang mit fremdem geistigen EIgentum was anderes zu Grunde liegt.
    Denn viele denken so:

    1.)" Ich bin ja nur einer von vielen. Ich kann durch mein Verhalten gar keinen wirklichen Schaden anrichten."
    Wenn jedoch zehntausende so denken entsteht der Schaden dennoch.

    2.) "Einen Song zu schreiben/produzieren ist ja sowas von babyleicht, das kann ja jeder. Wieso bekommt jemand dafür so lange soviel Geld?"

    Eine tolle Mischung aus Neid, Mißgunst und Unwissen. Wenn es so einfach ist mit Musik Reich zu werden, dann sollten es alle machen ;)

    3.) "Mein Videoclip ist ja sowieso total gut. Die Musik ist da nur unwichtiges Bewerk, die Musiker sollen sich nbicht so aufregen."

    Wenn der Clip also ohne Musik genauso gut funktioniert wie mit der meist geklauten Musik, dann kann man diese ja auch gleich weglassen.

    Ihr könnt ja gerne alle anderer Meinung sein als ich. Das ist Euer gutes Recht. Stellt Euch aber bitte mal kurz vor, es gäbe in YT ab sofort nur legale Musik.
    Meine Vermutung: Dann gäbe es YT in wenigen Wochen nicht mehr.

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    Antwort von arthur:

    Hier ist die Lösung für dein Problem:

    1. Youtube hat den Sound bei deinem Video gelöscht, was du nicht verstehst.
    2. Miete dir bei 1&1, Strato & Co. eine eigene Webseite. Kosten: 72 Euro (24x3 Euro/Monat)
    3. Lade dein Video und deinen Song dort hoch. Kosten: 30 Minuten Zeit
    4. Geniesse deine neue Freiheit. Kosten: keine
    5. Bekomme eine Abmahnung (du weißt ja warum): Kosten: 900 Euro
    6. Lösche dein Video wieder von deiner Seite: Kosten: 5 Minuten
    7. Verstehe, warum YT den Sound gelöscht hat. Kosten: unbezahlbar :-)

    Ok, das kostet dich jetzt zwar einmalig 972 Euro, aber dafür hast du endlich verstanden, warum Youtube den Sound in deinem Film gelöscht hat.

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    Antwort von Alf_300:

    @Arthur
    Genauer könnte man das Wesen der sogenannten Künstler garnicht beschreiben - Kleine unbedeutetende Schüler Anwaltlich verfolgen und finanziell ruinieren, weil Sie durch ihre miesen Anteiligen GEMA Auszahlungen Selber schon weit überschuldet sind und neue Geldquellen brauchen.
    Leider hat sich noch keiner gefunden der es fertigbringt, das Urheberrecht dem Patentrecht gleichzusetzen

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    Antwort von pailes:

    Der Vergleich sollte auch nur meine Sicht der Dinge veranschaulichen. Wenn Du magst, dann stell Dir halt vor, dass das geklaute Montainbike nicht verkauft wird sondern verschenkt wird. Das ändert nichts an der Tatsache, dass es geklaut wurde. Auch dieser Vergleich passt nicht, schließlich ist das Mountainbike dem Besitzer weggenommen worden. Das Mountainbike wurde nicht in einen Replikator gesteckt, eins-zu-eins repliziert und dann verschenkt.
    Ich glaube viel eher, dass diesem bedenkenlosen Umgang mit fremdem geistigen EIgentum was anderes zu Grunde liegt.
    Denn viele denken so:

    1.)" Ich bin ja nur einer von vielen. Ich kann durch mein Verhalten gar keinen wirklichen Schaden anrichten."
    Wenn jedoch zehntausende so denken entsteht der Schaden dennoch.

    2.) "Einen Song zu schreiben/produzieren ist ja sowas von babyleicht, das kann ja jeder. Wieso bekommt jemand dafür so lange soviel Geld?"

    Eine tolle Mischung aus Neid, Mißgunst und Unwissen. Wenn es so einfach ist mit Musik Reich zu werden, dann sollten es alle machen ;)

    3.) "Mein Videoclip ist ja sowieso total gut. Die Musik ist da nur unwichtiges Bewerk, die Musiker sollen sich nbicht so aufregen." Das sind alles Pauschalisierungen, vielleicht ist das so, vielleicht aber auch nicht.

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    Antwort von einsiedler:

    Viele sehen einfach nicht ein, dass geistiges Eigentum den gleichen Wert darstellt wie materielles. Das geistige Eigentum lässt sich eben leichter vervielfältigen. Wäre das nicht so, dann wäre mein Vergleich auch völlig sinnlos. Genau die Punkte in denen mein Vergleich sich nicht 1:1 übertragen lässt, zeigen das Problem auf.

    Ohne den Schutz geistigen Eigentums (und die entsprechende Entlohnung der Urheber solcher Werke) entzieht man einen bedeutenden Teil der wirtschaftlichen Basis großer Berufsgruppen. Und wer sich eben sagt: Ich bin nur ein ganz kleiner Fisch, mein (illegales) Tun spielt im großen und ganzen keine Rolle, der belügt sich einfach aus der Bequemlichkeit heraus, aus der der TO das sozusagen instant-verfügbare Musikstück weiter-verschenkt.

    EDIT: Was für ein netter Zufall, dass VAD auf seiner Homepage heute gerade zu diesem Thema einen Rechtsratgeber eingestellt hat :)

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    Antwort von dienstag_01:

    Manchmal hab ich ja mit Jugendlichen/Studenten zu tun.
    Die "erzählen" in ihren ersten Filmen meist von ihrem Lebensgefühl. Das wiederum transportiert sich bei ihnen meist über Musik. Es wird ja auch in großem Maße in ihrer Realität davon bestimmt. Sie/wir können uns dem oftmals auch gar nicht entziehen, selbst wenn sie/wir wollten.
    Für mich ist diese Auseinandersetzung mit der eigenen Realität/dem eigenen Lebensgefühl ein künstlerischer Prozeß, obenderein noch nicht-kommerziell.
    Der gehört nicht unter Strafandrohung gestellt.
    Vor nicht allzu langer Zeit hab ich über den Fall gelesen, dass ein kleines kanadisches Kind auf YT einen Lady-Gaga-Song performed hat und ich weiss nicht 1 Million Klicks erzielt hat. Die wurde nicht verklagt, sondern Lady Gaga hat sie zu sich auf die Bühne geholt. Mal so, mal anders.
    Wir sollten die Welt nicht ausschließlich den Marketing-Strategen überlassen.

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    Antwort von einsiedler:

    Hier bin ich voll bei Dir. Ich habe täglich (beruflich) mit Jugendlichen zu tun und bekomme so jede Menge Einblicke in deren Welt. Und natürlich gehört zu jeder Gesetzesregelung ein Mensch(!), der diese anwendet. Zumindest sollte es so sein.
    Es geht mir hier auch nicht nur ums Geld, sondern einfach auch darum, dass beim unerlaubten Vertonen die Musik nicht unbedingt mit Bildern verknüpft wird, die der Urheber gutheißen kann. Doch - und hier schließt sich der Kreis zu Deiner Frage - wo soll man die Grenze ziehen? Ist es dem Urheber zumutbar, das gesamte Internet nach Videos mit seiner Musik abzusuchen?
    Weil wir alle wissen, dass das völlig unmnöglich ist, halte ich es für notwendig, dass man sich auch im Internet an die Gesetze der realen Welt hält.
    Klar, als ich jung war, haben wir auch im Bekanntenkreis Kassetten überspielt. Auch wir wussten es nicht besser. Das war aber mit einem gewissen Aufwand verbunden, außerdem litt die Qualität doch sehr.
    Das Veröffentlichen auf YT geht erstens bedeutend schneller, zweitens in besserer Qualität und sorgt drittens dafür, dass nicht eine mögliche Kopie entsteht, sondern Millionen.

    Übrigens: Etwa 10 der 30 Jugendlichen, mit denen ich jede Woche zu tun habe, konsumieren ihre Musik mittlerweile direkt aus YouTube. Ein Erwerb in Form eines Downloads oder einer CD ist hier schlichtweg überflüssig.

    Wenn das (durch steigende DSL-Geschwindigkeit) auch mit längeren Filmen zunimmt, dann werden einige unter uns Forumsmitgliedern ganz traurig schauen. Denn dadurch schwinden auch Budgets für Filmprojekte.

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    Antwort von dienstag_01:

    Mir geht es hier hauptsächlich um die Möglichkeit einer kreativen Auseinandersetzung/eines kreativen Umgangs mit der eigenen "Welt".

    Aber zu deiner YT/Musik-Download-Geschichte:
    - meines Wissens sind analoge Kopien nach wie vor vom Gesetzgeber erlaubt, keine Ahnung, warum du das im Nachhinein als einen Fehler deiner Jugend beschreibst
    - Radio gibt es ja nach wie vor. Den Unterschied zwischen Internetradio und YT, erkläre den doch mal schlüssig. Für einen bspw. 14-Jährigen. Bezogen aufs Urheberrecht. Findest du den denn so "real".

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    Antwort von einsiedler:

    Einen Unterschied zwischen analogen und digitalen Kopien gab es damals nicht. Die aktuelle Diskussion darüber bezieht sich auch nur auf einen Sonderfall (analoge Kopie von kopiergeschützten digitalen Tonträgern). Kannst ja mal googlen (§53 Urhebberrecht). Außerdem gab es für uns schlichtweg nur die Möglichkeit der analogen Kopie. Das war schon damals verboten.
    Der Grund, warum sich kaum einer darüber aufregte war, dass das kopieren immer nur als Einzelkopie möglich war. So hielt es sich wegen des Aufwands in Grenzen.

    Dass ein 14jähriger sich um solche Themen keine Gedanken macht, ist völlig verständlich. Deshalb ist er auch kein Erwachsener, sondern ein Jugendlicher. Er weiß eben auch nicht, dass der Internet-Radio-Sender Gema bezahlt - im Gegensatz zu YT. Wobei beim Thema YT auch noch mehrere Rechte verletzt werden, so dass nicht nur die Gema, sondern auch die Musikverlage, die Produktionsfirmen und die ausübenden Künstler auf den Plan gerufen werden.

    Jeder muss wohl selbst entscheiden, wie sehr er/sie sich an geltendes Recht hält. Denn wir sind ja erwachsen, gehen das Risiko z.B. einer Abmahnung also bewusst ein - oder eben nicht.

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    Antwort von nicecam:

    - meines Wissens sind analoge Kopien nach wie vor vom Gesetzgeber erlaubt,... Meiner Vermutung nach sind auch analoge Kopien nur dann erlaubt, wenn sie keinen wie auch immer gearteten Kopierschutz haben.

    Es kommt dann auch auf die Schnittstellen an; die Art, wie ich den Film, die Musik etc. mir von irgendwoher verdopple.

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    Antwort von Alf_300:

    Youtube &Co haben natürlich auch Verträge mit der Musik- und Filmindustrie, in diesem Thread geht es jedoch nicht um den Download,ohne den man übrigens am PC weder was hören noch was sehen kann, sondern um den Upload, da kann man seit Emule nicht mehr sagen dass Internetnutzer nicht Voll im Bilde sind.

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    Antwort von nicecam:

    Doch, es geht hier schon um den nochmaligen bzw. erweiterten Download eines sich schon im Cache befindlichen Materials.

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    Antwort von Axel:

    YouTube als Adoptivtochter von Google, dem Weltunternehmen und seinen Symbionten, denen wir bereits den Datenschutz freiwillig opfern, höhlt auch das Urheberrecht weiter aus. Die Fragen, ob Up- oder Download, analog oder digital, "Sicherungskopien", Umgehung eines unwirksamen Kopierschutzes legal oder illegal sind, gehen doch völlig an dem vorbei, was die schiere Masse der Urheberrechtsverletzungen bedeutet. Ein Verbot ist begründet, aber es gibt absolut keine Grundlage mehr, es durchzusetzen. Solange YouTube, das mächtige YouTube, es nicht selbst unterbindet: Keine Chance.

    Die juristische Diskussion ist ein bisschen wie der Versuch in manchen Gesellschaften, den Sex zu tabuisieren. Man hat Grund dafür, denn in diesen Gesellschaften wird jede Gelegenheiten zum Poppen genutzt. Wo ein Wille ist ...

    Also, solange es YouTube gibt: See you later, plagiator!

    Unabhängig von dieser Geschichte ist ein Video, dessen Wirkung von einer bestimmten Musik abhängig ist, unoriginell, zumindest. In meinen Augen: wertlos.

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