Frage von Meister am Mac:Liebe SlashCam Gemeinde,
ich habe eine Frage zu Urheberrechtsbestimmungen auf YouTube.
In den vergangenen Wochen haben wir einen Image-Spot produziert und dieser soll, nachdem er seinen eigentlichen Zweck bei einer Präsentation erfüllt hat, auf YouTube hochgeladen werden.
Das Videomaterial ist ist ausschließlich selbst gedreht, daher gehören uns alle Rechte daran. 
Das Problem ist der Soundtrack; dieser besteht aus einer von uns gekürzten Version des DAFT PUNK Songs "Aerodynamic". Laut meines Verständnisses dürfen wir den Spot nicht hochladen, da uns die "Rechte" am DAFT PUNK Song fehlen.
Meine Frage(n):
Kann man irgendetwas tun? Werbung schalten? AddSense verwenden? iTunes verknüpfen? Andere Online-Video-Plattform etc. um den Clip strafrei hochzuladen?
Alternativ müsste ein neuer Schnitt mit einem freien Musikstück angefertigt werden, was zu lange dauert und auch nicht in unserem Sinne ist. Die "Lizenz zum Hochladen" des DAFT PUNK Songs zu kaufen ist vermutlich nicht möglich bzw. sehr teuer ist das korrekt?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe und Anregungen!  
Max
 Antwort von  gekkonier:
Schon für den Imagespot alleine hättet ihr Rechte haben müssen. Um so etwas kümmert man sich bereits in der Planungsphase.
lg, gekkonier.
 Antwort von  edgar:
Ich denke schon die öffentliche Präsentation ist grenzwertig, was die Urheberrechte angeht...
 Antwort von  B.DeKid:
Willst Du uns nun  verarschen  oder meinst Du deine Frage ernst?!?
Du  hättest das Lied noch nicht mal für  das ImageVideo  zur Präso  nutzen dürfen!
Und im Sinne  der " fairen Nutzung"  wie  sowas in den Staaten  manchmal ausgelegt wird  ,  ist das auch nicht mehr . 
Ergo  Du kannst den Clip hochladen  und  Youtube  wird direkt  dich anschreiben  und auch sofort  nen iTunes  Link  drunter  klatschen. 
Ob  dann nen AbmahnAnwalt  kommt  und dich verklagt  ,  das  kann dir keiner sagen.
Bei  PrivatPersonen eher nicht  wenn  Du  aber  als "Gewerbetreibender / freischaffender Künstler"  ein Projekt  zeigst  wo du  womöglich noch Geld  vom Auftraggeber bekommen hast  ,  kann das ganz schnell gehen. 
Ergo  das   alles ist deine freie Entscheidung.  Da können  und  wollen  Wir hier auf Slashcam dir  bestimmt  keinen Rat geben. 
MfG
B.DeKid
PS:  Nur ein Tip  frag nicht nach solchen Sachen  und  häng es damit  an die grosse Glocke!
 Antwort von  nahmo:
Hi,
dein Verständnis ist schon richtig. Wenn dir etwas nicht gehört bzw. dir der Besitzer nicht das Recht einräumt, es zu benutzen darfst Du es nicht verwenden. Das, wie auch immer zu umgehen, geht nicht. Obwohl Du es bereits gemacht hast.
Ein Nutzungsrecht für die Musik einzuholen, dürfte möglich sein. Wird aber nicht 'billig' werden. Aber warum auch, ihr habt es ja wahrscheinlich auch gewählt, weil es gut ist. Und das hat seinen Preis.
Dass das Thema Musik bei der Verwendung bzw. der Kalkulation immer noch so gering geschätzt wird, ist echt ein Fehler.
Gruß,
nahmo
 Antwort von  Xergon:
Andere Frage:
Man präsentiert einen Clip mit Sound öffentlich, zum Beispiel jenen Imagefilm.
Die Veranstaltung ist bei der Gema angemeldet, und für eben jenes verwendete Lied zahlt man auch Gebühren an die Gema.
Ist so etwas rechtens?
 Antwort von  Pianist:
Andere Frage:
Man präsentiert einen Clip mit Sound öffentlich, zum Beispiel jenen Imagefilm.
Die Veranstaltung ist bei der Gema angemeldet, und für eben jenes verwendete Lied zahlt man auch Gebühren an die Gema.
Ist so etwas rechtens?
Natürlich. Nutzung im Film, Verbreitung (bzw. Vervielfältigung) des Filmes und Aufführung des Filmes sind drei unterschiedliche Rechte.
Matthias
 Antwort von  einsiedler:
Andere Frage:
Man präsentiert einen 
Clip mit Sound öffentlich, zum Beispiel jenen Imagefilm.
Die Veranstaltung ist bei der Gema angemeldet, und für eben jenes verwendete Lied zahlt man auch Gebühren an die Gema.
Ist so etwas rechtens?
Nein. Durch die Verbindung von Video und Song entsteht ein neues sogenanntes Bild-Ton-Werk, für das man weitere Lizenzen einholen muss. Z.B. das Synchronisationsrecht, für das man bereits bei der Herstellung die entsprechenden Rechte einholen muss.
Man kann es nicht oft genug sagen: Die Gema ist in allen Fällen das kleinste Problem, weil deren Gebühren vergleichsweise lächerlich niedrig sind. Die Verletzung der anderen Rechte ist viel gefährlicher, da mit viel höheren Kosten und eventuell mit stafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden muss.
 Antwort von  nahmo:
Andere Frage:
Man präsentiert einen Clip mit Sound öffentlich, zum Beispiel jenen Imagefilm.
Die Veranstaltung ist bei der Gema angemeldet, und für eben jenes verwendete Lied zahlt man auch Gebühren an die Gema.
Ist so etwas rechtens?
Natürlich. Nutzung im Film, Verbreitung (bzw. Vervielfältigung) des Filmes und Aufführung des Filmes sind drei unterschiedliche Rechte.
Matthias
Die "Nutzung im Film" ist doch untrennbar mit der Verbreitung und Aufführung verbunden. Wenn ich eine Musik lizensiert haben möchte muss ich angeben wofür. Dazu zählt nicht nur der Inhalt und die Art des Films, sondern auch (und das ganz zentral) wie ich ihn medial, zeitlich und geographisch verbreiten bzw. verwerten möchte.
Gruß,
nahmo
 
 Antwort von  philbird:
GEMQA ist mit dem Upload auf Youtube (NUR fürs Innet) abgegolten.
Die lizenz am Song brauchsat du aber trotzdem.
Auf Allmusic.com kannst du nachschauen bei wem du lizensieren musst.
 Antwort von  eatis:
GEMQA ist mit dem Upload auf Youtube (NUR fürs Innet) abgegolten.
???? das halte ich für ein gerücht. sonst würde ja nicht bei jedem zweiten video kommen: "in deinem land nicht verfügbar weil die gema unfähig ist"
 Antwort von  Meister am Mac:
Hallo zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen!
Nein, ich möchte niemanden verarschen und auch nichts geringschätzen, ich habe nur wenig Ahnung von der Materie Veröffentlichung / Rechte und habe mich auch wohl missverständlich ausgedrückt;
Es handelt sich bei dem Film um ein Uni-Projekt mit Studenten. Mit "Präsentation" war lediglich die Vorstellung im Klassenverband gemeint, keine öffentliche Präsentation.
Ich sehe gemäß Eurer Ratschläge selbstverständlich von jeder Art der Veröffentlichung ab.
Trotzdem vielen Dank!
Gruß
Max
 Antwort von  dirkus:
GEMQA ist mit dem Upload auf Youtube (NUR fürs Innet) abgegolten.
Die Gema hat seit 2009 keinen Vertrag mehr mit YT. Daher sind auch offizielle Videos oft in Deutschland nicht mehr verfügbar.
Ich habs im anderen Thread schon geschrieben.
Für Privatleute wird es schwer werden, eine offizielle Freigabe zu bekommen bzw ist es bei den meisten Majors von vornherein ausgeschlossen. Sonst würden die nämlich hunderttausende Anfragen von Hobbyfilmern bekommen, die einen Song für ihr "Urlaubsvideo" oä frei haben wollen.
Dafür hat man da schlicht und einfach keine Zeit und bei Videos mit privatem Charakter oder nur minimaler Verbreitung haben die Labels kein Interesse daran, weils für die eh nix einbringt.
Du wirst also mit ziemlicher Sicherheit keine offizielle Freigabe bekommen! Es sei denn du hast Kontakte zum Label.
Andersherum ist es wie B.de Kid schon richtig sagte: Es interessiert bis zu einer gewissen Grenze dort auch niemanden und wird stillschweigend geduldet. Solange das Video niemanden "aufregt" oder irgendwie anstössig erscheint, wird es mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Probleme geben.
Ansonsten mache einfach mal einen Test und lade dein Video als rein  privates Video mit beschränktem Zugriff hoch und warte die Content ID Treffermeldung ab.
Entweder erscheint dann neben deinem Video Werbung (was darauf hindeutet, dass der Rechteinhaber die Veröffentlichung duldet) oder du bekommst ne Mail von YT mit dem Hinweis dass dieses Video in bestimmten Ländern gesperrt wird (dann solltest du es sofort wieder löschen)
Normalerweise passiert da auch sonst nix weiter.
Erhälst du keine Treffermeldung, dann solltest du es ebenfall sein lassen und lieber einen freien Song nehmen. Dann hat zwar noch niemand Rechte angemeldet, aber es kann dann nachträglich noch was kommen.
Grundsätzlich aber verklagen die Labels keine User auf YT, sondern lassen entweder sperren oder dulden die Videos und schalten dafür Werbebanner.
Das soll hier aber keine Rechtsbelehrung gewesen sein, sondern ist nur ein Erfahrungswert! 
LG Dirk
 Antwort von  Meister am Mac:
Danke Dirk für die Rückmeldung!
Ich werde die Sache trotzdem abblasen!
Gruß
Max
 Antwort von  Xergon:
Andere Frage:
Man präsentiert einen 
Clip mit Sound öffentlich, zum Beispiel jenen Imagefilm.
Die Veranstaltung ist bei der Gema angemeldet, und für eben jenes verwendete Lied zahlt man auch Gebühren an die Gema.
Ist so etwas rechtens?
Nein. Durch die Verbindung von Video und Song entsteht ein neues sogenanntes Bild-Ton-Werk, für das man weitere Lizenzen einholen muss. Z.B. das Synchronisationsrecht, für das man bereits bei der Herstellung die entsprechenden Rechte einholen muss.
Man kann es nicht oft genug sagen: Die Gema ist in allen Fällen das kleinste Problem, weil deren Gebühren vergleichsweise lächerlich niedrig sind. Die Verletzung der anderen Rechte ist viel gefährlicher, da mit viel höheren Kosten und eventuell mit stafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden muss.
OK, ich muss konkreter werden.
Nehmen wir an wir machen eine Videomapping-Show auf ein Gebäude. Dies ist eine einmalige Sache, z.B. in Zusammenhang mit einem Theaterfestival, und dieses hat über die Gema die Nutzung aller verwendeten Lieder genehmigt.
Wie sieht jetzt die rechtliche Lage aus?
Man könnte jetzt sagen: "ist ein neues Bild-Ton-Werk", oder man könnte sagen "jemand spielt Musik ab und dazu werden Bilder projeziert" oder "jemand projeziert Bilder und dazu wird passend Musik abgespielt"
Ist das nicht das gleiche wie ein Musikfestival auf dem gevjed wird, rein rechtlich gesehen?
Mfg
 Antwort von  dirkus:
Danke Dirk für die Rückmeldung!
Ich werde die Sache trotzdem abblasen!
Gruß
Max
Schade, ich kenne viele Leute bei Plattenfirmen, die freuen sich regelmässig über kreative Videos, wo ihre Songs drunter sind. Also keine Angst!
Es gibt daher auch immer häufiger Songs, die unter kreative Common Licenses laufen.
...ist quasi ja auch ne kostenlose Werbung für die.
Aber musst du entscheiden.
 Antwort von  handiro:
viewtopic.php?p=531100#531100
 Antwort von  cebros:
Auch wenn das Risiko für den Privatanwender, abgemahnt oder verklagt zu werden, verschwindend klein ist - ein Restrisiko bleibt. Daher weiche ich für meine private Sachen gerne auf CC-Musik (Jamendo & Co) aus. 
In diesem Fall handelt es sich jedoch um eine kommerzielle Produktion. Auch wenn hier ebenfalls unwahrscheinlich ist, dass die Plattenfirmen oder deren Anwälte aktiv nach Urheberrechtsverletzungen auf YouTube fahnden werden, so gibt es hier ein anderes Risiko:
Wir hatten schon in diesem Forum den Fall, dass ein verärgerter Teilnehmer, der selber Imagevideos produziert, drauf und dran war, einen Konkurrenten, der urheberrechtlich geschützte Musik verwendete, zu verpetzen.
Sowas kann immer passieren, denn die Konkurrenz in diesem Gewerbe ist bekanntlich hart. Und so mancher, der selber gutes Geld für (oftmals) schlechte Musik bezahlt, ärgert sich darüber, wenn andere sich einfach illegal bedienen und sich so einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
In einem solchen Fall könnten die Rechteinhaber dann doch aktiv werden.
 
 Antwort von  Meister am Mac:
Danke Dirk für die Rückmeldung!
Ich werde die Sache trotzdem abblasen!
Gruß
Max
Schade, ich kenne viele Leute bei Plattenfirmen, die freuen sich regelmässig über kreative Videos, wo ihre Songs drunter sind. Also keine Angst!
Es gibt daher auch immer häufiger Songs, die unter kreative Common Licenses laufen.
...ist quasi ja auch ne kostenlose Werbung für die.
Aber musst du entscheiden.
Danke für die motivierenden Worte :)
Aber ich denke, das Projekt wird sicherheitshalber erstmal weiter verstauben ...
Gruß
Max
 Antwort von  deti:
Aber ich denke, das Projekt wird sicherheitshalber erstmal weiter verstauben ...
Weichei ;-)
Ich würde den Kram online stellen und abwarten, ob irgendwas passiert. YouTube wird nach kurzer Zeit feststellen: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden." (siehe 
)
Schwupps isses wieder weg. 
Anders ist es bei Vimeo - da passiert wohl eher nichts (siehe 
https://vimeo.com/30668050)
Deti
 Antwort von  Bernd E.:
Interessante Lektüre zum Thema gibt's ganz aktuell in diesem 
US-Blog. Kurz zusammengefasst, ist Folgendes passiert: In einem Hochzeitsvideo wurde ein bekanntes Lied verwendet, ohne dass die Rechte geklärt waren, und der Film zog Kreise im Internet. Jemand hat dies dem Plattenverlag mitgeteilt, der daraufhin seine Anwälte mobilisierte und 150.000 Dollar forderte. Nach wochenlangen Verhandlungen - der Videoproduzent schreibt darüber "es war eine große Belastung für mein Geschäft und mein Leben und so etwas wünsche ich niemandem" - einigte man sich auf einen immer noch fünfstelligen Betrag. Da würde ich auch hierzulande besser nicht allzu blauäugig darauf vertrauen, dass auch zukünftig nichts weiter passieren kann, als dass Youtube das Video blockiert.
Allgemein staune ich aber immer, wenn ich lese, mit welcher Selbstverständlichkeit die einen Kreativen die Leistung anderer Kreativer klauen. Da scheint noch nicht einmal zu interessieren, ob der Musiker mit diesem Film/dieser Firma/diesem Produkt überhaupt in Verbindung gebracht werden möchte oder er auch nur weiß, wofür seine Arbeit gekapert wird: Das einzig Wichtige ist offenbar, bei welcher bewusst illegalen Verwendung der Rechteinhaber voraussichtlich die geringste Lust haben werde, sie zu verfolgen.
Wie soll da ein Auftraggeber Respekt vor der filmischen Leistung haben, wenn man schon selber keinerlei Achtung vor den Werken anderer hat? Gelegentlich mag es angebracht sein, auf "Wo kein Kläger, da kein Richter" zu bauen, aber wenn man es zum Produktionsgrundsatz erhebt, erweist man der ganzen Branche einen Bärendienst, der zum Eigentor werden kann - spätestens dann, wenn plötzlich doch der Kläger auf der Matte steht. Ein Rest von Berufsethik gehört zum Job schon auch dazu.
 Antwort von  deti:
... dagegen stehen Millionen von Privatvideos, die auch massiv von fremden kreativen Leistungen Gebrauch machen, ohne dass etwas passiert. Ich denke, wenn man mit seinen Werken kein Geld verdient und das nur Hobbycharakter hat, dann wird auch kein Rechteinhaber eine Forderung stellen.
Deti
 Antwort von  Alf_300:
man sollte sich nicht auf Zufall und Glück verlassen. Vorallem dann nicht wenn zu erwarten ist dass die Geschäfte in naher Zukunft nicht mehr so gut laufen, oder man ein Video mit vielen Clicks hat.
 Antwort von  philbird:
GEMQA ist mit dem Upload auf Youtube (NUR fürs Innet) abgegolten.
???? das halte ich für ein gerücht. sonst würde ja nicht bei jedem zweiten video kommen: "in deinem land nicht verfügbar weil die gema unfähig ist"
Ich habe da Montag noch angerufen und es wurde mir exakt so geaagt.
 Antwort von  carstenkurz:
Man muss schon noch zwischen Nutzungsrechten und Veröffentlichtungsrechten unterscheiden. Auf Dauer wird es sehr hilfreich sein, wenn die Rahmenvereinbarung zwischen YouTube und GEMA unter Dach und Fach ist, weil sich dann zumindest in einem sehr weiten Bereich die Frage der Veröffentlichungs- UND Nutzungsrechte von Musik auf YouTube für die Nutzer von selbst erledigen wird. Selbst die gegenwärtige Praxis ist recht nützlich, weil sie unbedarfte Nutzer davor schützt, von der GEMA selbst belangt zu werden. Und wenn YouTube irgendwann an die GEMA zahlt, hat die Last für die Vergütungen YouTube übernommen, das wird schon eine enorme Vereinfachung. In so einem Fall schon sehr praktisch, dass Google quasi beliebig viel Geld hat.
Das Problem ist dennoch erstmal die Unterscheidung zwischen einer reinen Veröffentlichung und Nutzung respektive Bearbeitung. YouTube ist ja kein Musiksender sondern ein Videoportal und streng genommen ist JEDE Unterlegung eines Videos mit Musik eine Bearbeitung und die Vergütung der GEMA Gebühren zwar notwendig, aber nicht ausreichend. Man müsste sich vorher noch die Nutzungsrechte für eine Bearbeitung einholen und ggfs. separat bezahlen. Nun darf man allerdings davon ausgehen, dass in den allermeisten Fällen (allemale bei Dokumentation) das Unterlegen irgendwelcher Clips vermutlich von den Rechteinhabern auf dieser Ebene nicht verfolgt werden wird, sicher nicht auf YouTube. Schon alleine weil die Auseinandersetzung über die Frage Veröffentlichung oder Bearbeitung im großen Stil enorme Ressourcen binden wird, und ich mal wage zu behaupten, dass die meisten Rechteinhaber bei YouTube Fällen damit auf die Nase fallen werden. Sprich, mit einer GEMA Regelung dürfte man da schon auf der sicheren Seite sein.
Wenn das Projekt des TE so wichtig und nicht mehr zu ändern ist, kann man sich vielleicht ohne Beteiligung YouTubes individuell mit der GEMA einigen. Ich vermute aber, dass die GEMA da sehr engstirnig sein wird und das recht teuer wird. Angesichts der Nutzerzahlen bei solchen Veröffentlichungen haben die GEMA-Bonzen ziemlich konservativ-gierige Vorstellungen darüber, was so ein einmaliges Anhören Wert sein soll.
Ich hätte auch keinen Bock, mit einer Kunstdokumentation Dieter Bohlens nächste Proll-Villa zu finanzieren.
- Carsten