Frage von Charlinsky:Hallöchen,
ich hab ein ziemliches Problem mit einem Projekt.
Ich hatte für eine Stadtverwaltung eine Doku über ein Event gemacht, mit mehreren Programmpunkten und als Abschluß ein großes OpenAir Konzert mit einigen Top Stars mitgefilmt und Fragmente davon in die Doku eingebaut - war vom Auftraggeber auch so gewünscht.
Jetzt allerdings will die Stadt diese Doku (DVD) gewinnbringend verkaufen, hatte sich aber dafür natürlich keine vertragliche Zustimmung der Künstler eingeholt.
Hafte ich als Hersteller des Filmes auch dann dafür, wenn ich ich sämtliche Bild-und Tonrechte sowie das Recht zur Vervielfältigung an die Stadt abgetreten habe (vertragliche Vereinbarung)
Das Konzert ist nur mitgeschnitten, mit Kameramikros live aufgenommen, keine Abnahme an der PA der Technik, daher natürlich auch entsprechend schlechte Qualität des Tons - war aber auch so beabsichtigt.
Kann mir da jemand kompetende Tipps geben????
LG & Dank
Charly
Antwort von NEEL:
Ups... sowas geht gar nicht. Zumindest nicht ohne Ärger mit den Rechteinhabern. Wenn auch noch Topstars im Spiel sind, dann kann das ziemlich ins Auge gehen.
Mein Rat: Schneid einach alles raus, wo Musik zu hören ist, deren Nutzungsrechte Du nicht hast.
Wenn die Stadt das nicht will, mach sie darauf (schriftlich!) aufmerksam, daß die Lizenzrechte noch einzuholen sind, unter Auflistung aller Titel, Künstler und Stellen im Film. Mach sie darauf schriftlich aufmerksam, daß sie nicht dazu befugt sind, die DVD ohne Rechteabgeltung zu kopieren geschweige denn zu vertreiben. Vielleicht gibt es ja einen unterbeschäftigten Justiziar, der die nächsten Monate Lizenzverhandlungen mit den Rechteinhabern und der Gema führen möchte...:)
Wärest Du böse, könntest Du den schwarzen Peter der Stadt zuschieben, indem Du sie vertraglich zum Filmhersteller und Dich per Werkvertrag (unbedingt dazuschreiben!) zum reinen Regisseur/Kameramann/Cutter machst. Dann fände keine Lizenzübertragung von Dir auf sie statt und Du wärest aus dem Schneider.
Lass Dich in jedem Fall noch mal von einem richtigen Anwalt beraten, der Dir ggf. die nötigen Schriftstücke aufsetzt. Die Erstberatung ist i.d.R. kostenlos, das kann man getrost nutzen.
Antwort von Charlinsky:
Ja, diese Überlegungen hatte ich ja auch, Frage ist ja nur, ob ich mit einer Abtretung meiner urheberrechtlichen Rechte in allen Belangen dann auch von der Haftung weg bin. Das würde dann heisen, das die Stadt von mir einen fertigen Film bekommen würde lt. Auftrag und was sie damit macht, ist mir egal, mir geht es ja nur um die Haftung!
Bzw. wo kann man sich dafür ne erste Beratung einholen, ohne das man zur Kasse gebeten wird?
LG
Charly
Antwort von Alf_300:
Was will die Stadt mit einer DVD anfangen die Sie zwar bezahlt hat aber zu der es im Zweifelsfall keine Rechte gibt. In der Regel hält sie sich an den Verkäufer.
Antwort von Charlinsky:
Es wurden im Vorfeld die Nutzungsrechte zwar angesprochen, aber relativ leichtfertig vom Tisch gewischt (ist ja nur ein Mitschnitt - im Gegensatz zu youtube, wo die Clips in voller Länge zigmal hochgeladen wurden) und da nur ein Mitschnitt, ist die Tonqualität ja auch nicht so gut...
LG
Charly
Antwort von Jott:
Ein klarer Fall für Beratung beim Anwalt. Und zwar einem mit Spezialgebiet Medienrecht, nicht Strafzettelabwehr.
Antwort von WideScreen:
Für die Rechtegeschichte ist der "in Verkehr bringer" zuständig. Also die Stadt. Außer es wurde extra Vertraglich geregelt, dass die Stadt alle Rechte aben will. Eigentlich ganz einfach.
Antwort von NEEL:
Für die Rechtegeschichte ist der "in Verkehr bringer" zuständig. Also die Stadt. Außer es wurde extra Vertraglich geregelt, dass die Stadt alle Rechte aben will. Eigentlich ganz einfach.
Das ist leider nicht richtig. Um es mal juristisch auszudrücken: Der Filmhersteller selbst hat bereits Musikaufnahmen ohne Berechtigung gemacht und diese mindestens 1x kopiert. Zur Rechteübertragung (=Abtretung der Nutzungsrechte am Filmwerk) ist er nur bei urheberrechtsfreien Stellen im Film befugt, nicht jedoch bei Musikpassagen.
Es gibt zwar Ausnahmen für einmontierte Fremdwerke, wie das "Zitatrecht" und für einmontierte Filmschnipsel das Recht zur Klammerteilauswertung, die Gerichte entscheiden hier aber sehr unterschiedlich, so daß man sich besser nicht darauf berufen sollte.
Ich hab das ganze ein paar Jahre lang an der Filmhochschule durchleiden müssen. Wehte nur ein kurzer Radiosong in die Atmo, gab es keine Freigabe, es sei denn es war direkt für einen Sender. Letztere haben Rahmenverträge mit der Gema und können musikalisch so ziemlich alles bringen.
Antwort von Charlinsky:
Der Filmhersteller selbst hat bereits Musikaufnahmen ohne Berechtigung gemacht und diese mindestens 1x kopiert. Zur Rechteübertragung (=Abtretung der Nutzungsrechte am Filmwerk) ist er nur bei urheberrechtsfreien Stellen im Film befugt, nicht jedoch bei Musikpassagen.
Es gibt zwar Ausnahmen für einmontierte Fremdwerke, wie das "Zitatrecht" und für einmontierte Filmschnipsel das Recht zur Klammerteilauswertung, die Gerichte entscheiden hier aber sehr unterschiedlich, so daß man sich besser nicht darauf berufen sollte.
Ich hab das ganze ein paar Jahre lang an der Filmhochschule durchleiden müssen. Wehte nur ein kurzer Radiosong in die Atmo, gab es keine Freigabe, es sei denn es war direkt für einen Sender. Letztere haben Rahmenverträge mit der Gema und können musikalisch so ziemlich alles bringen.
Die Veranstaltung war vom WDR 2 und die Doku darüber sowie das Konzert war im Vorfeld natürlich abgesprochen und auch bewilligt worden. Nach Sichtund des Filmes wurde allerdings von seitens WDR darauf hingewiesen, das "eigentlich"die Urheberrechte der Künstler eingeholt werden müßte. Diese liegen natürlich aus Kostengründen nicht vor. Die Stadt wollte die DVD gegen eine Aufwandsentschädigung weitergeben.
Ich hatte jetzt angeboten, das Master und sämtliche Rechte an dem Film an die Stadt abzugeben -
das Konzert war ja Teil der Doku - bin ich dann aber aus der rechtlichen Haftung raus???? 2. Die Stadt setzt sich mit dem Management der Künstler in Verbindung und versucht die Genehmigung als Stadt zu holen (wäre wahrscheinlich das sicherste) oder welche Möglichkeiten hätte ich sonst noch???? Wie läuft eigentlich so eine Anzeige gegen den Film ab und wer kann das machen? Anonym oder müßen da auch Fakten genannt werden?
LG
Charly
Antwort von newsart:
Ich würde es mir "einfach" machen. Übertrage Deine Nutzungs- und Verwertungsrechte als Produzent an die Stadt und mache in Deiner Rechteerklärung deutlich, dass du Deine Rechte lediglich "vorbehaltlich der rechte Dritter, etwa der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder auftretender Künstler", abtrittst. Zudem weise die Stadt darauf hin, dass im Film enthaltene Musikstücke ggf. mit rechten Dritter und der GEMA-Pflicht belegt sind. Damit trägt die Stadt bei einer Veröffentlichung das Risiko, welches ich persönlich - da es sich ja offenbar nicht um eine gesamte Konzertaufzeichnung, sondern um Ausschnitte innerhalb einer (journalisitschen?) Reportage handelt, pragmatisch als eher gering einschätze. Aber sicher ist sicher.
Antwort von DWUA:
Nach Sichtund des Filmes wurde allerdings von seitens WDR darauf hingewiesen, das "eigentlich"die Urheberrechte der Künstler eingeholt werden müßte.
So ist es.
Entweder du machst dies selbst oder "verkaufst" alle deine Rechte.
Beispiel:
Ein Musikverlag hat kompetente Leute darum gebeten, bei der
Realistion einer Veröffentlichung mitzuwirken.
Die ausgewählten Beiträge werden auf "Herz und Nieren" überprüft.
Nicht unbedingt inhaltlich, weil oft die Kompetenz der Lektoren
dazu nicht ausreicht, sondern rein rechtlich.
Die Haupttätigkeit jener Verlagsmitarbeiter besteht darin,
aus diesem Grund (Rechte klären) rund um die Uhr
herum zu telefonieren um Bedingungen zu schaffen, die für
eine schriftlich fixierte Form geeignet sind.
;)
Diesmal mit vielen "städtischen Grüßen ...
Antwort von Charlinsky:
Und wie ist es bei einer einmaligen öffentlichen Vorstellung des Filmes durch die stadt? Gelten da andere regeln ? Wie lange darf z,b eine Doku über das Konzert im rahmen einer angesprochenen journalistischen Reportage sein- die Beiträge vorher waren ca 35 min. Lang? Lg Charly
Antwort von DWUA:
Und wie ist es bei einer einmaligen öffentlichen Vorstellung des Filmes durch die stadt? Gelten da andere regeln ?
Andere Regeln gibt es nicht.
Sowie es auch "die Stadt" nicht gibt.
Es gibt dahinter aber Menschen, die dafür verantwortlich sind,
dass so etwas geregelt wird.
;))
Antwort von Charlinsky:
Ok. Also wenn ich alle Rechte unter der Form wie oben erwähnt verkaufe bzw. Abtrete, bin ich aus der Haftung raus?!lg charly
Antwort von DWUA:
Ok. Also wenn ich alle Rechte unter der Form wie oben erwähnt verkaufe bzw. Abtrete, bin ich aus der Haftung raus?!lg charly
Bitte jetzt keine Rechtsberatung erwarten, das geht nicht.
Jeder Fall ist bis ins Detail zu klären; die Gegenseite mit ihren
gewieften Anwälten könnte unangenehm werden.
Lieber folgende Seite aufsuchen und sich dort beraten lassen:
(Von "Bettina" z.B.):
"Virtuos"
www.gema.de/index.php?id=1057
;))
Antwort von Charlinsky:
Ist natürlich ein großer Shit das ganze, aber trotzdem interessiert mich nach wie vor die Frage, wie lange darf so ein Beitrag zum Konzert im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung denn sein???
Die ganze Doku über dieses Event dauert ohne Konzert ca. 28 min, da es mehrere Programmpunkte waren und alle sind mit unterschiedlichen Längen von 3 min. bis 7 min. dabei, da es ja nur Ausschnitte sind. Und beim Konzert sind es ja auch nur Mitschnitte sprich Fragmente, aber wie lange dürfen diese "Fragmente"sein? Gibt es dafür irgendwelche Richtlinien oder wo kann ich mich darüber informieren?
LG
Charly
Antwort von KSProduction:
Für die Rechtegeschichte ist der "in Verkehr bringer" zuständig. Also die Stadt. Außer es wurde extra Vertraglich geregelt, dass die Stadt alle Rechte aben will. Eigentlich ganz einfach.
Das ist leider nicht richtig. Um es mal juristisch auszudrücken: Der Filmhersteller selbst hat bereits Musikaufnahmen ohne Berechtigung gemacht und diese mindestens 1x kopiert. Zur Rechteübertragung (=Abtretung der Nutzungsrechte am Filmwerk) ist er nur bei urheberrechtsfreien Stellen im Film befugt, nicht jedoch bei Musikpassagen.
Es gibt zwar Ausnahmen für einmontierte Fremdwerke, wie das "Zitatrecht" und für einmontierte Filmschnipsel das Recht zur Klammerteilauswertung, die Gerichte entscheiden hier aber sehr unterschiedlich, so daß man sich besser nicht darauf berufen sollte.
Ich hab das ganze ein paar Jahre lang an der Filmhochschule durchleiden müssen. Wehte nur ein kurzer Radiosong in die Atmo, gab es keine Freigabe, es sei denn es war direkt für einen Sender. Letztere haben Rahmenverträge mit der Gema und können musikalisch so ziemlich alles bringen.
leider alles wahr was du schreibst, kann das nur bestätigen.
Antwort von KSProduction:
Ich würde es mir "einfach" machen. Übertrage Deine Nutzungs- und Verwertungsrechte als Produzent an die Stadt und mache in Deiner Rechteerklärung deutlich, dass du Deine Rechte lediglich "vorbehaltlich der rechte Dritter, etwa der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder auftretender Künstler", abtrittst. Zudem weise die Stadt darauf hin, dass im Film enthaltene Musikstücke ggf. mit rechten Dritter und der GEMA-Pflicht belegt sind. Damit trägt die Stadt bei einer Veröffentlichung das Risiko, welches ich persönlich - da es sich ja offenbar nicht um eine gesamte Konzertaufzeichnung, sondern um Ausschnitte innerhalb einer (journalisitschen?) Reportage handelt, pragmatisch als eher gering einschätze. Aber sicher ist sicher.
Guter Vorschlag. Im Prinzip auch der einzige Weg. Wenn der Auftraggeber Geschäfte oder Werbung mit dem Mitschnitt haben will - Dann soll er sie haben. Aber bitte auf eigenes Risiko
Antwort von DWUA:
...wo kann ich mich darüber informieren?
Hier gibt es genügend Möglichkeiten, professionell beratende Ansprechpartner zu finden:
www.gema.de/der-verein-gema/adressen/bezirksdirektionen
(Und nebenbei dort auch u.a. "Partner/Institutionen" anklicken...
> "Verwertungsgesellschaften").
;)