Frage von Clemens:Hallo zusammen.
demnächst werde ich einen Dokumentarfilm drehen und habe folgende Fragen:
Brauche ich wenn ich zB in der Stadt unterwegs bin ( Fußgängerzone ) und Passanten befrage eine Drehgenehmigung? ( es sind 2 Kameras und Ton, also auffällig ).
Von den befragten Passanten brauche ich eine Bildabrechteerklärung. Was muss da drin stehen, bzw gibt es irgendwo Formulare zum downloaden?
Danke für jede Antwort.
Gruß
Clemens
Antwort von rush:
hi,
die fußgängerzone müsste an sich öffentlicher raum sein - und dem zu folge dort auch ohne genehmigung drehen möglich sein...
in der erklärung übergibt dir der befragte das einverständnis, seinen o-ton im rahmen des dokumentarfilmes (und auch nur für diesen bzw. zu diesem thema) verwenden zu dürfen. daher wäre es sinnvoll bzw. von nöten den titel/thema der dokumentation schriftlich festzhalten.. die personalien sind ebenfalls von vorteil, damit ihr und uach dre interviewpartner einen konkreten ansprechpartner/firma hat... falls er sich irgendwann mal zu 'nem ganz anderen thema im sender xyz wiedersieht... wo er nie hinwollte ;)
allternativ besteht auch die möglichkeit das ganze direkt vor der kamera aufzunehmen... sprich - die kamera läuft, der reporter erzählt worum es geht und bittet den interviewpartner sein einverständnis zu geben (ebenfalls in die kamera)... das ganze wird dann mit archiviert und ihr habt das auch nochmal zur sicherheit...
Antwort von der balou:
danke für die auskunft.
ich werde dann die bildabtretungsrechte vor laufender kamera klären.
zwecks drehgenehmigung habe ich soeben mit der stadt telefoniert ( amt für verkehr ). es handelt sich bei meinem film um eine studentische angelegenheit und so ist kein problem eine drehgenehmigung zu bekommen. ich soll mit einem von mir gefertigten schrieb zur verwaltung kommen und bekomme dann wohl einen stempel. wirklich notwendig ist es nach aussagen des amtes nicht, mit genehmigung ist es dann wohl nur relaxter.
gruß
clemens
Antwort von Roma:
Ich kenne ja die Rechtslage in Deutschland nicht genau, jedenfalls in der Schweiz kommen da noch mehr Rechte hinzu (welch in Deutschland möglicherweise auch gelten).
Da gibts dann noch die Rechte der Vervielfältigung des eigenen bild und Tones, der Ausstrahlung, der öffentlichen Vorführung (Festival) und noch einige andere. Die blose Abtretung am Recht des eingenen Bildes und Tones bezieht sich auf das Masterband, nicht aber auf den Rest. Das Ganze mag ein wenig komisch klingen, aber spätestens wenn euer Doc bewusst oder zufällig ein komerzieller Erfolg werden würde, ist es möglich dass die eine oder andere Person daraus Provit schlagen möchte (kommt halt auch darauf an, welch "wichtige" Rolle die Person im Film haben wird).
Roger