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Frage von vonlahnstein__:


Hallo,

ich habe ein Videoclip für einen Musiker gedreht, den er beauftragt und bezahlt hat.
Nur mal abgenommen, der Song schafft den Durchbruch.
Bekomme ich etwas von dem weiteren Gewinn von meinen Bildern ab?
Wie ist das rechtlich? Wem gehört das Video nach dem Verkauf?
Kann ich da vielleicht vorher etwas vertraglich regeln?

Mfg,
vonlahnstein

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Antwort von Anonymous:

Was hast du denn vertraglich mit dem Musiker vereinbart?

Der Urherber bist und bleibst du, auch nach dem Verkauf.
Er kann aber mit dem Video dann anstellen was er will wenn es vertraglich nicht geregelt ist. Also auch was den Gewinn & Co. betrifft.

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Antwort von Anonymous:

Ich denke das ist so nicht korrekt, mit Bezahlung der Ware geht das Eigentum an den Käufer über. Nicht jede Firma die DVDs herstellen kann erwirbt dabei auch die Rechte an deren Inhalt.

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Antwort von Anonymous:

PS: Nimm große Filmfirmen, die geben laufend Aufträge in Spezialstudios. Diese werden Pauschal abgegolten, und wenn anschließend Millionen damit verdient werden so bekommt das Spezialstudio garnichts davon.

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Antwort von PowerMac:

Hallo,

ich habe ein Videoclip für einen Musiker gedreht, den er beauftragt und bezahlt hat.
Nur mal abgenommen, der Song schafft den Durchbruch.
Bekomme ich etwas von dem weiteren Gewinn von meinen Bildern ab?
Wie ist das rechtlich? Wem gehört das Video nach dem Verkauf?
Kann ich da vielleicht vorher etwas vertraglich regeln?

Mfg,
vonlahnstein Himmel! Wer hat denn das Geschäft gemacht? Wir oder du?
Wie das ist, bestimmt ihr, die den Deal gemacht haben. Rein prinzipiell, warum solltest du bei kommerziellem Erfolg etwas für dein Video bekommen? Du verkaufst ihm je nach Vertrag Nutzungsrechte oder das Urheberrecht. Das kann man haarklein regeln. Sag eben, das Video darf er verteilen und ins Netz stellen. Sobald ein größerer Erfolg eintritt, bekommst du eine marktübliche Gage für die Produktion des Videos nachbezahlt. Damit trittst du die Nutzungsrechte aber an die Plattenfirma ab. Die kann das dann bei MTV oder Viva zeigen usw. Nur verändern darf sie es nicht.

PS: Höchstwahrscheinlich wird die Band keinen Durchbruch schaffen;)

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Antwort von Anonymous:

Hallo,

ich habe ein Videoclip für einen Musiker gedreht, den er beauftragt und bezahlt hat.
Nur mal abgenommen, der Song schafft den Durchbruch.
Bekomme ich etwas von dem weiteren Gewinn von meinen Bildern ab?
Wie ist das rechtlich? Wem gehört das Video nach dem Verkauf?
Kann ich da vielleicht vorher etwas vertraglich regeln?

Mfg,
vonlahnstein Himmel! Wer hat denn das Geschäft gemacht? Wir oder du?
Wie das ist, bestimmt ihr, die den Deal gemacht haben. Rein prinzipiell, warum solltest du bei kommerziellem Erfolg etwas für dein Video bekommen? Du verkaufst ihm je nach Vertrag Nutzungsrechte oder das Urheberrecht. Das kann man haarklein regeln. Sag eben, das Video darf er verteilen und ins Netz stellen. Sobald ein größerer Erfolg eintritt, bekommst du eine marktübliche Gage für die Produktion des Videos nachbezahlt. Damit trittst du die Nutzungsrechte aber an die Plattenfirma ab. Die kann das dann bei MTV oder Viva zeigen usw. Nur verändern darf sie es nicht.

PS: Höchstwahrscheinlich wird die Band keinen Durchbruch schaffen;) Nie gehört, nie gesehen, aber schon wissen das es kein erfolg hat.
Selbst nur Pech im Leben gehabt?

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Antwort von PowerMac:

Reine Milchmädchen-Statistik.

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Antwort von camworks:

PS: Nimm große Filmfirmen, die geben laufend Aufträge in Spezialstudios. Diese werden Pauschal abgegolten, und wenn anschließend Millionen damit verdient werden so bekommt das Spezialstudio garnichts davon. das stimmt so nicht. in deutschland gibt es genau für diesen fall einen paragraphen im urheberrechtsgesetz:
§ 32a Urheberrecht
Weitere Beteiligung des Urhebers

(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird. Ob die Vertragspartner die Höhe der erzielten Erträge oder Vorteile vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen können, ist unerheblich.
p.s.: das ist keine rechtsberatung, sondern nur meine unmaßgebliche meinung.

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Antwort von Anonymous:

Das ist doch quatsch!
Wenn ich etwas herstelle dann bin ich der Urheber, ohne Frage.
Wenn ich aber in einem Auftrag mit Bezahlung etwas herstelle, so liegen die Rechte beim Auftraggeber.

Musik Videos (Viva u.s.w.): Wer glaubt denn das der Kameramann der so ein Video erstellt hat, irgendwelche Rechte erworben hat.

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Antwort von camworks:

glauben heißt nicht wissen. nochmal: urheberrechte sind in deutschland UNVERKÄUFLICH. außerdem hat er ja wohl das ganze video produziert, sprich konzept, dreh und schnitt. da ist m.e. sicherlich die nötige schöpfungshöhe für ein werk gegeben.

wer sich nicht sicher ist sollte zu einem auf medienrecht spezialisierten rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen.

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Antwort von PowerMac:

Das ist doch quatsch!
Wenn ich etwas herstelle dann bin ich der Urheber, ohne Frage.
Wenn ich aber in einem Auftrag mit Bezahlung etwas herstelle, so liegen die Rechte beim Auftraggeber.

Musik Videos (Viva u.s.w.): Wer glaubt denn das der Kameramann der so ein Video erstellt hat, irgendwelche Rechte erworben hat. Das ist fast richtig. Ihr habt beide teilweise recht.

Das Urheberrecht (sprich der geistige Besitz) geht aber nie vom Produktionsunternehmen an den Auftragsgeber über. Auftragsgeber und Produktionsunternehmen arbeiten zusammen. Urheber, Schöpfer und geistiger Besitzer (Rechtsinhaber) des Werkes bleibt aber immer der Auftragsgeber. Das Urheberrecht bleibt dort für immer. Es geht dann um die Idee eines Videos vom Urheber und Auftragssteller, die näher beschrieben oder noch offen is. Die Ausführende Produktionsfirma führt nur aus, wie der Name sagt und produziert quasi nur die geistige Idee eines Werkes.
Der Kameramann tritt wiederum sein Bildrecht durch seinen Arbeitsvertrag an seine Firma ab.

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Antwort von camworks:

das kommt drauf an, inwieweit die produktionsfirma an der entwicklung beteiligt war. ist sie nur ausführendes organ, dann stimmt das, was du sagst.

das ist aber fast nie der fall. in der regel wird das konzept von der produktion erarbeitet, die bildgestaltung und der schnitt ebenso. also ist in der regel auch die produktionsfirma der urheber. beteiligte schauspieler, sänger oder wer da sonst noch im bild rumturnt haben oftmals eine miturheberschaft, wenn das was sie tun, die nötige schöpfungshöhe erreicht. mal abgesehen von komponist und bandmitgliedern, die natürlich das urheberrecht an dem musikstück haben und damit auch miturheber an dem video sind.

die produktionsfirma veräußert mit dem abschluß des werkvertrags die gewünschten nutzungsrechte an den auftraggeber.

nicht mehr und nicht weniger.

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Antwort von PowerMac:

Ich habe noch editiert. Du warst zu schnell. Sicher, wenn alles von der Ausführenden Produktionsfirma gemacht wird, liegen die Urheberrechte bei ihr und sie verkauft nur Nutzungsrecht weiter. Sehr oft wird das Urheberrecht aber quasi unter der Hand an den Auftraggeber "verkauft".

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Antwort von vonlahnstein__:

Danke für die vielen Antworten.

Richtig, ich als "ausführende Produktionsfirma" habe so gut wie alles gemacht (Bildausschnitte, Schnitt, Einstellungen, Ideen).
Ich möchte also nur Nutzungsrechte weiterverkaufen.
Das heißt, ich bestehe darauf, dass ich ab einer best. Anzahl (die ich selbt bestimmen kann?!) an Kopien, wieder mitverdiene.
Und das geht also, wenn ich es euerer Diskussion richtig entnehme.

Klar, das ist eher unwahrscheinlich, dass der Song bekannt wird, aber nicht unmöglich! :-) Denn er ist echt gut...

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Antwort von Anonymous:

die ich selbt bestimmen kann? Es ist deine Produktion und dein Vertrag, du kannst quasi alles bestimmen. Ob die Kuenstler ihn dann unterschreiben ist eine andere Sache... aber sowas kann man ja verhandeln :)

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Antwort von Anonymous:

Der Kameramann tritt wiederum sein Recht am eigenen Bild durch seinen Arbeitsvertrag an seine Firma ab. Ach so, der Kameramann wurde gefilmt. Ich dachte, der Sänger wurde gefilmt. Normalerweise steht ja der Kameramann hinter der Kamera.

Matthias

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Antwort von camworks:

Der Kameramann tritt wiederum sein Recht am eigenen Bild durch seinen Arbeitsvertrag an seine Firma ab. Ach so, der Kameramann wurde gefilmt. Ich dachte, der Sänger wurde gefilmt. Normalerweise steht ja der Kameramann hinter der Kamera.

Matthias ;-)
siehst du, solche formulierungen können passieren, wenn laien sich über ein thema unterhalten, von dem sie keine oder unzureichende kenntnis haben...

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Antwort von Anonymous:

Das heißt, ich bestehe darauf, dass ich ab einer best. Anzahl (die ich selbt bestimmen kann?!) an Kopien, wieder mitverdiene. Und das geht also, wenn ich es euerer Diskussion richtig entnehme. Da Dir hier bisher nicht die ganze Wahrheit gesagt wurde, ergänze ich noch mal ein wenig: Zunächst mal gibt es da ein Werk, nämlich das Stück von dem Musiker. Da wird es einen Komponisten und einen Textdichter geben, oder auch beides in einer Person. Nun kommst Du ins Spiel: Du sollst das bestehende Werk verfilmen, also das vorhandene Musikwerk durch Deine schöpferische Leistung (Filmwerk) zu einem neuen Werk verbinden. Das Ursprungswerk hat also zwei Urheber, und der Videoclip als verbundenes Werk hat drei Urheber, also da kommst Du zu dem Komponisten und dem Textdichter noch hinzu. Folglich hast Du auch Anspruch auf Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg. Also nicht am wirtschaftlichen Erfolg des Musikwerkes, sondern nur am wirtschaftlichen Erfolg des Videoclips, weil Du ja nicht Miturheber des Musikwerkes bist, sondern Miturheber des Filmwerkes. In der Praxis besteht da aber das Problem, dass die Musiksender ja nicht für die Aufführung des Clips, sondern für die Aufführung der Musik zahlen, da ihnen der Clip zu Werbezwecken kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Um so wichtiger ist es, dass Du mit Deinem Auftraggeber eine entsprechende Vereinbarung triffst.

Und wenn es sich eher um ein abgefilmtes Konzert als um einen gestalteten Videoclip handelt, dann wäre das zwar nicht als Werk, auf jeden Fall aber als Laufbild geschützt, also nicht bis 70 Jahre nach Deinem Tod, sondern nur 50 Jahre nach der ersten Aufführung oder Ausstrahlung.

Matthias

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Antwort von camworks:

stimmt m.e. so.
das hättest du aber auch von anfang an schreiben können, dann hätte ich mich nicht als laie mit irgendwelchen formulierungen rumschlagen müssen. ;-)

ich hab den satz jetzt mal in mein letztes posting eingepflegt, damit alles zusammen steht.

übrigens: machst du jetzt doch mit hier? ich dachte, du wolltest nichts mehr schreiben!?

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Antwort von Anonymous:

übrigens: machst du jetzt doch mit hier? ich dachte, du wolltest nichts mehr schreiben!? Ich bin ein anderer Matthias... :-)

Nein, mal im Ernst: An sich hatte ich mir gestern vorgenommen, hier nie wieder was zu schreiben, weil ich die Reaktionen auf meine (aus meiner Sicht) berechtigte Anfrage in dem besagten Unterforum vollkommen bescheuert fand. Seltsamerweise wurde dieser Thread einfach kommentarlos gesperrt, ohne dass ein Foren-Verantwortlicher dazu mal Stellung genommen hätte. Hier scheint es den Betreibern also nur darum zu gehen, möglichst viele Postings zu haben, um vielleicht mehr Werbung verkaufen zu können, aber auf Qualität scheint es denen nicht anzukommen, sonst hätten sie längst einen Registrierungszwang eingeführt, wie sonst auch in allen Foren, die ich kenne.

Stein meines Anstoßes war die Anfrage eines unbekannten Menschen im Unterforum "Postproduktion", wo er eine aufwändige Greenscreen-Aufnahme in "Auftrag" geben wollte. Als ihm dann von mehreren Leuten klargemacht wurde, dass das so nicht läuft, und ihm Tipps gegeben wurden, wie er das selbst bewerkstelligen kann, hat er zunächst geschmollt und dann Tage später behauptet, dass er nun eine ganz tolle Aufnahme hinbekommen hat. Daraufhin habe ich ihn gebeten, doch bitte für alle Mitleser zu beschreiben, wie er das nun gemacht hat, damit die anderen was davon lernen können, aber er schmollte weiter und antwortete sinngemäß, dass er kein Wissen preisgibt, weil wir nicht nett zu ihm waren.

Solche Leute würde ich gerne künftig ignorieren, aber da hier jeder anonym posten kann, funktioniert das eben nicht. Folglich werde ich gelegentlich mal grob drüberlesen und wenn ich meine, irgendwo meinen Senft dazugeben zu müssen, werde ich das tun, aber sehr eingeschränkt, weil ich ja auch noch ein paar andere Sachen zu tun habe.

Matthias

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Antwort von Anonymous:

Solche Leute würde ich gerne künftig ignorieren, aber da hier jeder anonym posten kann, funktioniert das eben nicht Och, unser halbanonymer Prediger, der von andere was verlangt was er selbst nicht macht, nämlich ANMELDEN, schlägt wieder zu.

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Antwort von PowerMac:

Ach so, der Kameramann wurde gefilmt. Ich dachte, der Sänger wurde gefilmt. Normalerweise steht ja der Kameramann hinter der Kamera.

Matthias ;-)
siehst du, solche formulierungen können passieren, wenn laien sich über ein thema unterhalten, von dem sie keine oder unzureichende kenntnis haben... Ich meine natürlich Bildrecht.

Space


Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
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