Himmel! Wer hat denn das Geschäft gemacht? Wir oder du?vonlahnstein__ hat geschrieben:Hallo,
ich habe ein Videoclip für einen Musiker gedreht, den er beauftragt und bezahlt hat.
Nur mal abgenommen, der Song schafft den Durchbruch.
Bekomme ich etwas von dem weiteren Gewinn von meinen Bildern ab?
Wie ist das rechtlich? Wem gehört das Video nach dem Verkauf?
Kann ich da vielleicht vorher etwas vertraglich regeln?
Mfg,
vonlahnstein
Nie gehört, nie gesehen, aber schon wissen das es kein erfolg hat.PowerMac hat geschrieben:Himmel! Wer hat denn das Geschäft gemacht? Wir oder du?vonlahnstein__ hat geschrieben:Hallo,
ich habe ein Videoclip für einen Musiker gedreht, den er beauftragt und bezahlt hat.
Nur mal abgenommen, der Song schafft den Durchbruch.
Bekomme ich etwas von dem weiteren Gewinn von meinen Bildern ab?
Wie ist das rechtlich? Wem gehört das Video nach dem Verkauf?
Kann ich da vielleicht vorher etwas vertraglich regeln?
Mfg,
vonlahnstein
Wie das ist, bestimmt ihr, die den Deal gemacht haben. Rein prinzipiell, warum solltest du bei kommerziellem Erfolg etwas für dein Video bekommen? Du verkaufst ihm je nach Vertrag Nutzungsrechte oder das Urheberrecht. Das kann man haarklein regeln. Sag eben, das Video darf er verteilen und ins Netz stellen. Sobald ein größerer Erfolg eintritt, bekommst du eine marktübliche Gage für die Produktion des Videos nachbezahlt. Damit trittst du die Nutzungsrechte aber an die Plattenfirma ab. Die kann das dann bei MTV oder Viva zeigen usw. Nur verändern darf sie es nicht.
PS: Höchstwahrscheinlich wird die Band keinen Durchbruch schaffen;)
das stimmt so nicht. in deutschland gibt es genau für diesen fall einen paragraphen im urheberrechtsgesetz:Anonymous hat geschrieben:PS: Nimm große Filmfirmen, die geben laufend Aufträge in Spezialstudios. Diese werden Pauschal abgegolten, und wenn anschließend Millionen damit verdient werden so bekommt das Spezialstudio garnichts davon.
p.s.: das ist keine rechtsberatung, sondern nur meine unmaßgebliche meinung.§ 32a Urheberrecht
Weitere Beteiligung des Urhebers
(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird. Ob die Vertragspartner die Höhe der erzielten Erträge oder Vorteile vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen können, ist unerheblich.
Das ist fast richtig. Ihr habt beide teilweise recht.Anonymous hat geschrieben:Das ist doch quatsch!
Wenn ich etwas herstelle dann bin ich der Urheber, ohne Frage.
Wenn ich aber in einem Auftrag mit Bezahlung etwas herstelle, so liegen die Rechte beim Auftraggeber.
Musik Videos (Viva u.s.w.): Wer glaubt denn das der Kameramann der so ein Video erstellt hat, irgendwelche Rechte erworben hat.
Es ist deine Produktion und dein Vertrag, du kannst quasi alles bestimmen. Ob die Kuenstler ihn dann unterschreiben ist eine andere Sache... aber sowas kann man ja verhandeln :)die ich selbt bestimmen kann?
Ach so, der Kameramann wurde gefilmt. Ich dachte, der Sänger wurde gefilmt. Normalerweise steht ja der Kameramann hinter der Kamera.PowerMac hat geschrieben:Der Kameramann tritt wiederum sein Recht am eigenen Bild durch seinen Arbeitsvertrag an seine Firma ab.
;-)Anonymous hat geschrieben:Ach so, der Kameramann wurde gefilmt. Ich dachte, der Sänger wurde gefilmt. Normalerweise steht ja der Kameramann hinter der Kamera.PowerMac hat geschrieben:Der Kameramann tritt wiederum sein Recht am eigenen Bild durch seinen Arbeitsvertrag an seine Firma ab.
Matthias
Da Dir hier bisher nicht die ganze Wahrheit gesagt wurde, ergänze ich noch mal ein wenig: Zunächst mal gibt es da ein Werk, nämlich das Stück von dem Musiker. Da wird es einen Komponisten und einen Textdichter geben, oder auch beides in einer Person. Nun kommst Du ins Spiel: Du sollst das bestehende Werk verfilmen, also das vorhandene Musikwerk durch Deine schöpferische Leistung (Filmwerk) zu einem neuen Werk verbinden. Das Ursprungswerk hat also zwei Urheber, und der Videoclip als verbundenes Werk hat drei Urheber, also da kommst Du zu dem Komponisten und dem Textdichter noch hinzu. Folglich hast Du auch Anspruch auf Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg. Also nicht am wirtschaftlichen Erfolg des Musikwerkes, sondern nur am wirtschaftlichen Erfolg des Videoclips, weil Du ja nicht Miturheber des Musikwerkes bist, sondern Miturheber des Filmwerkes. In der Praxis besteht da aber das Problem, dass die Musiksender ja nicht für die Aufführung des Clips, sondern für die Aufführung der Musik zahlen, da ihnen der Clip zu Werbezwecken kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Um so wichtiger ist es, dass Du mit Deinem Auftraggeber eine entsprechende Vereinbarung triffst.vonlahnstein__ hat geschrieben:Das heißt, ich bestehe darauf, dass ich ab einer best. Anzahl (die ich selbt bestimmen kann?!) an Kopien, wieder mitverdiene. Und das geht also, wenn ich es euerer Diskussion richtig entnehme.
Ich bin ein anderer Matthias... :-)camworks hat geschrieben:übrigens: machst du jetzt doch mit hier? ich dachte, du wolltest nichts mehr schreiben!?
Och, unser halbanonymer Prediger, der von andere was verlangt was er selbst nicht macht, nämlich ANMELDEN, schlägt wieder zu.Solche Leute würde ich gerne künftig ignorieren, aber da hier jeder anonym posten kann, funktioniert das eben nicht
Ich meine natürlich Bildrecht.camworks hat geschrieben:;-)Anonymous hat geschrieben: Ach so, der Kameramann wurde gefilmt. Ich dachte, der Sänger wurde gefilmt. Normalerweise steht ja der Kameramann hinter der Kamera.
Matthias
siehst du, solche formulierungen können passieren, wenn laien sich über ein thema unterhalten, von dem sie keine oder unzureichende kenntnis haben...