Frage von beIN:Media:HI!
Ich habe einen Film über ein gemeinnütziges Projekt in Afrika gedreht und weiss nicht, wass für Unterschriften ich vom Projektleiter und unter umständen anderen brauche.
Situation: Der Leiter des Projekts kommt gleich vorbei wobei ich ihm den Film zeige. Er ist auch der Hauptinterviewte. Neben ihm gibt es auch noch andere, von ihm Angestellte, die im Film interviewed werden.
Gibt es einen einfachen Weg die Rechte zur nicht gewerblichen Verbreitung von ihm zu bekommen so dass ich den Film egal wo auf der Welt verbreiten darf. Also was müsste er mir unterschreiben? So was wie: Hiermit gestatte ich es *Mein Name* alle im Film *Name des Filmes* gezeigten Ausschnitte des Unternehmens *Name* sowie des Angestellten zu verbreiten.
*Unterschrift von Projektleiter* *meine unterschrift*
LG und Danke für Hilfe!
beIN:Media
Antwort von PowerMac:
http://books.google.de/books?id=-KRC4AX ... ew&f=false
Antwort von DMD:
"so dass ich den Film egal wo auf der Welt verbreiten darf"
...meiner Meinung nach ist "dieser Teil" schon problematisch.
"Das Recht am eigenen Bild" ist erstens etwas sehr persönliches und wird zweitens in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ausgelegt.
Selbst bei "Personen des öffentlichen Interesses" gibt es da in Dt. sehr klare Grenzen. Soll heißen wenn dir nicht jeder einzelne zustimmt gibt es immer ein Rest-Risiko...
Viel mehr, als das dir zB. der Auftraggeber entsprechende Zusagen macht kannst du meistens nicht tun. Ein Risiko bleibt immer... ist aber "Alltag" im Geschäft...
Gruß
Stev (DMD)
Antwort von Jott:
Wer sich willentlich interviewen lässt, hat sehr schlechte Karten, wenn er danach das Recht am eigenen Bild einklagen will - so lange seine Aussagen nicht durch fiesen Schnitt und sonstige Manipulationen in einen anderen, vielleicht beleidigenden oder verunglimpfenden Kontext gemogelt werden.
Geh zum Spezialanwalt für Medienrecht, wenn du verbindliche Aussagen willst. Wenn dir das trotz Bedenken zu teuer ist, Finger weg vom kompletten Projekt. Ganz einfach.
Antwort von DMD:
"Wer sich willentlich interviewen lässt".... behauptet dann einfach ihm wurde nicht gesagt... das... usw....
Also so einfach ist es leider nicht. Man kann sich aber nicht immer darauf konzentrieren... "sonst dreht man nix mehr"...
Im Zweifel ist es wie immer.... "Wo kein Ankläger ist..." und wenn man Ärger riecht muss man sich so gut wie möglich absichern.
Hier gibt es ganz gute Anhaltspunkte zum Thema.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Gruß
Stev (DMD)