Frage von Kar.El.Gott:Nachdem mir erneut mitten in einem wichtigen Projekt der Rechner abgeraucht ist, möchte ich ein mein Premiere zusätzlich auf einem Notebook installieren. Das hilft mir, weil alle Daten auf einem externen Server liegen. Mein Händler meint, dass Adobe das zwar erlaubt, sollten aber beide Gerät gleichzeitg im Netz sein, und Adobe findet das raus, schaltet Adobe beide Versionen ab...
Zwar hab nur ich Zugang zu meinen Rechnern, aber es könnte ja sein, dass, aus Versehen, beide Rechner an sind. Hat das schon mal jemand erlebt???
Antwort von JerryTrumpet:
Moin,
ich habe sehr oft beide Rechner an und auch am Netz, allerdings arbeite ich nicht gleichzeitig an beiden Rechner mit der Adobe-Software, bisher keine Probleme und so viel ich weiß, so steht es auch in den Bedingungen, nicht gleichzeitige Benutzung an beiden Rechner von Adobe. Ansonsten noch mal die EULA durchlesen.
Gruß
Jerry
Antwort von SteffenUp:
Hallo!
Habe auch die ProductionPremiumCS5 auf Desktop und Laptop.
Beide Rechner sind des Öfteren gleichzeitig im Netz! Allerdings lasse ich dann auch die AdobeSuite auf einen der beiden Rechner aus.
Soweit keine Probleme.
Die sollen sich lieber erstmal um die vielen Raubkopien ihrer Programme kümmern, bevor sie an die zahlende Kundschaft gehen :-)
Steffen
Antwort von Jörg:
sollten aber beide Gerät gleichzeitg im Netz sein, und Adobe findet das raus, schaltet Adobe beide Versionen ab...
die Gefahr besteht in der Tat, aber man kann natürlich seinem Rechner beibringen, mit WEM er Kontakt aufnimmt...
Ein simples Ändern der Hostdatei verhindert das Nachhause telefonieren
sehr wirkungsvoll.
So sollte ein versehentlicher Betrieb keinerlei Folgen haben...
Antwort von glider_pilot:
Aber so eine Änderung ist doch sicherlich nicht legal oder?
Antwort von Jörg:
Wie ich meine host Datei konfiguriere ist ganz allein meine Sache.
Es kann mich doch niemand zwingen, mit ihm zu kommunizieren.
Das ist ganz legal, legaler geht es nicht.
Ich würde eher darüber diskutieren, ob es legal ist, eine software automatisch, ohne mein Zutun, fast klammheimlich ( die kleine Fussnote
auf der großen inetseite mal außen vor lassend) zu aktivieren, bzw. die Aktivierung zu überprüfen.
Auch das Schreiben von Sicherungsdateien in den MBR ist aus meiner Sicht recht diskussionswürdig.
Das alles unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der Nutzung des Programms, hier wird sicherlich keinerlei Unrechtmäßigkeit das Wort geredet.Das Recht des Herstellers auf Schutz seines Produktes ist unbestritten.
Antwort von Alf_300:
Wichtig ist doch eigentlich nur dass Legal ist Software zu verkaufen für die man monatlich mehrere hundert Megabyt Updates benötigt, damit Sie überhaupt funktioniert. Man könnte fast behaupten daß es sich um eine Update- statt Video Software handelt. ;-)