Frage von MZ:Liebe Leute,
eine Kundin möchte ein von mir ursprünglich für ihre Social-Media-Auftritte produziertes Video in einer oder eventuell auch mehrerer ihrer Filialen im Kundenbereich abspielen. Dass dafür zusätzliches Nutzungshonorar fällig ist, ist ihr klar - allerdings ist mir die Höhe nicht klar, da ich diesen Fall noch nie hatte.
Wie berechne ich das? Habt Ihr da einen Anhaltspunkt für mich?
(Darsteller, Locations, Musik und alles andere sind abgeklärt - es geht nur um mich als alleinigen Urheber)
Antwort von klusterdegenerierung:
MZ hat geschrieben:
Dass dafür zusätzliches Nutzungshonorar fällig ist, ist ihr klar
Ja, ist das klar?
Wenn ich vom Elektriker einen Kühlschrank in die Küche instalieren lassen würde, würde ich mich wundern wenn er Geld von mir haben wollen würde,
weil ich ihn jetzt im Partykeller nutze.
Antwort von srone:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
MZ hat geschrieben:
Dass dafür zusätzliches Nutzungshonorar fällig ist, ist ihr (Auftraggeberin) klar
Ja, ist das klar?
Wenn ich vom Elektriker einen Kühlschrank in die Küche instalieren lassen würde, würde ich mich wundern wenn er Geld von mir haben wollen würde,
weil ich ihn jetzt im Partykeller nutze.
kopfschüttel, du willst die branche in der wir alle geldverdienen, mit recht, weil leistung erbracht, wohl vollends ruinieren.
cantsins lob ist dir wohl zu kopf gestiegen...;-)
lg
srone
Antwort von MZ:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
MZ hat geschrieben:
Dass dafür zusätzliches Nutzungshonorar fällig ist, ist ihr klar
Ja, ist das klar?
Wenn ich vom Elektriker einen Kühlschrank in die Küche instalieren lassen würde, würde ich mich wundern wenn er Geld von mir haben wollen würde,
weil ich ihn jetzt im Partykeller nutze.
Willkommen in der wundervollen Welt der Medien! Diese ist nicht mit der Welt der Kühlschränke deckungsgleich. Ich würde mich um konstruktive Beiträge zum Thema freuen.
Antwort von Bluboy:
Über eins muß man sich Klar sein, nicht nur die Medienbranche, sondern auch deren Kunden sind gut vernetzt, so dass es sich schnell rumspricht wenn was als nicht ganz koscher empfunden wird.
Antwort von klusterdegenerierung:
srone hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
Ja, ist das klar?
Wenn ich vom Elektriker einen Kühlschrank in die Küche instalieren lassen würde, würde ich mich wundern wenn er Geld von mir haben wollen würde,
weil ich ihn jetzt im Partykeller nutze.
kopfschüttel, du willst die branche in der wir alle geldverdienen, mit recht, weil leistung erbracht, wohl vollends ruinieren.
cantsins lob ist dir wohl zu kopf gestiegen...;-)
lg
srone
Srone, darf ich Dich mal fragen was eigentlich passiert ist, das Du mich nur noch anmaulst wo wir uns doch immer gut verstanden haben?
Desweiteren finde ich Deine unreflektiertheit bzw undifferenziertheit etwas befremdlich, denn Du solltest doch lange genug im Business sein, das Du weißt das es zig unterschiedliche Geschäftsmodelle gibt, oder?
So kann natürlich jeder ein Video drehen und es mit einer schmalen Mark berechnen und darauf hoffen das der Kunde irgendwann mal wieder ankommt und es auch für was anderes nutzen möchte und dafür noch mal ne schmale Mark zahlt, statt einmal anständig zu berechnen und der Kunde darf machen was er will, er hat die Leistung schliesslich gekauft.
Ich fand diese doppelabzocke immer schon arg befremdlich und was cantsin damit zu tun hat frage ich mich wirklich, aber so wie ich mich mit cantsin privat unterhalten kann, kann ich es mit Dir ja leider nicht mehr. Seltsame Entwicklung.
Antwort von klusterdegenerierung:
MZ hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
Ja, ist das klar?
Wenn ich vom Elektriker einen Kühlschrank in die Küche instalieren lassen würde, würde ich mich wundern wenn er Geld von mir haben wollen würde,
weil ich ihn jetzt im Partykeller nutze.
Willkommen in der wundervollen Welt der Medien! Diese ist nicht mit der Welt der Kühlschränke deckungsgleich. Ich würde mich um konstruktive Beiträge zum Thema freuen.
Dein Alter würde mich jetzt aber doch interessieren.
Wie lange genau bist Du im Business?
Antwort von srone:
du weisst, was du für deinen film bekommen und geleistet hast, also schätze das verhältnis ein.
was glaubst du, wieviel mehrwert es für deine kundin ist, 30%, 100% oder gar mehr?
daran würde ich es festmachen.
lg
srone
Antwort von klusterdegenerierung:
Kunden bezahlen einmal und können damit machen was sie wollen.
Wer nicht in der Lage ist dies ordentlich abzurechnen sollte noch mal in sich gehen.
Wäre ich Kunde und hätte ein Video gekauft würde ich mich stark wundern das ich nun für Insta noch mal nach zahlen muß und wieder beauftragen würde ich den Filmer dann auch nicht mehr.
Ich verkaufe eine Dienstleistung an der am Ende ein Produkt und nicht eine Lizenz steht.
Antwort von srone:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
So kann natürlich jeder ein Video drehen und es mit einer schmalen Mark berechnen und darauf hoffen das der Kunde irgendwann mal wieder ankommt und es auch für was anderes nutzen möchte und dafür noch mal ne schmale Mark zahlt, statt einmal anständig zu berechnen und der Kunde darf machen was er will, er hat die Leistung schliesslich gekauft.
was hat das mit schmale mark zu tun?
ich fürchte, jeder sollte die preisliste haben, die er verdient...;-)
lg
srone
Antwort von klusterdegenerierung:
srone hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
So kann natürlich jeder ein Video drehen und es mit einer schmalen Mark berechnen und darauf hoffen das der Kunde irgendwann mal wieder ankommt und es auch für was anderes nutzen möchte und dafür noch mal ne schmale Mark zahlt, statt einmal anständig zu berechnen und der Kunde darf machen was er will, er hat die Leistung schliesslich gekauft.
was hat das mit schmale mark zu tun?
ich fürchte, jeder sollte die preisliste haben, die er verdient...;-)
lg
srone
Dass das man ja wohl nicht noch so unverschämt sein kann, ein volles Honorar für Insta only abzurechnen und für jede weitere Verwendung noch mal.
Solche Leute haben immer nur einen Job pro Kunden.
Weder hat mich in den letzten 25 Jahren jemand nach buyouts gefragt, noch habe ich welche berechnet, hätte ich es, hätte ich es bei meinem Kundenstamm nur einmal gemacht.
Niemand von denen und auch ich würde verstehen das man einen haufen Geld für Fotos oder Videos bezahlt und dann noch mal für jeden Verwendungszweck zahlen muß.
Wenn Du die Kunden hast, gut für Dich.
Antwort von srone:
nicht jeder, mag in der lage sein, massgeschneiderte angebote, anbieten zu können...;-)
lg
srone
Antwort von Sammy D:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
...
Ich verkaufe eine Dienstleistung an der am Ende ein Produkt und nicht eine Lizenz steht.
Die Einschränkung der Nutzungsrechte und die damit einhergehende Lizensierung ist in vielen Branchen gängige Geschäftspraxis und stellt eine wichtige Einnahmequelle für den Urheber dar.
Antwort von MZ:
srone hat geschrieben:
du weisst, was du für deinen film bekommen und geleistet hast, also schätze das verhältnis ein.
was glaubst du, wieviel mehrwert es für deine kundin ist, 30%, 100% oder gar mehr?
daran würde ich es festmachen.
lg
srone
Danke für den Input! Den Werbewert zum Erstellungshonorar in Relation zu setzen, widerstrebt mit ein wenig - zwischen diesen beiden Größen gibt es keine direkte Verbindung.
Üblicherweise basiere ich Nutzungshonorare auf dem Umfang der Mediaplanung - dieser Anhaltspunkt fehlt leider in diesem Fall, da die eigenen Ausspielflächen keine Schaltungskosten haben :-/
Antwort von pillepalle:
Das ist immer Verhandlungssache und hängt sehr vom spezifischen Fall ab. Als Filmemacher mit Direktkunden sollte man da Augenmaß walten lassen und nicht stur nach Schema F vorgehen. In der Werbung werden Buyouts normalerweise prozentual zum Tageshonorar berechnet. Grob würde ich mich an der Buyoutliste der Velma orientieren (Verband lizensierter Modellagenturen) :
https://www.velma-models.de/wp-content/ ... liste.pdf
Oder der von Schauspielern, Komponisten, oder Sprechern
http://www.sprecherpreise.de/pdf/gagenl ... er-gds.pdf
Für die Filmwirtschaft gelten teilweise Ausnahmeregelungen, weil die Urheberschaft da in der Regel ja recht kompliziert ist (Gemeinschaftswerk). Dort werden deshalb auch oft recht detailierte Verträge geschlossen. 2016 gab es eine Gesetzesänderung zum Urheberrecht zu der die UFA 2015 eine Stellungnahme geschrieben hat (aus Sicht eines Medienunternehmens das z.B. gerne Rechtssicherheit für Pauschalierungen hätte). Wer sich für das Thema interessiert, kann ja mal da hinein schauen.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=1
VG
Antwort von klusterdegenerierung:
"Sammy D" hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
...
Ich verkaufe eine Dienstleistung an der am Ende ein Produkt und nicht eine Lizenz steht.
Die Einschränkung der Nutzungsrechte und die damit einhergehende Lizensierung ist in vielen Branchen gängige Geschäftspraxis und stellt eine wichtige Einnahmequelle für den Urheber dar.
Wie gesagt, können andere gerne machen, meine Kunden hätten kein Verständnis dafür und ich auch nicht.
Auch wie gesagt wäre das für mich so wie wenn ich im Mediamarkt einen Kühlschrank kaufe und immer wenn jemand anderes als ich ihn öffnen will muß ich nachbezahlen.
Könnt ihr gerne so machen, ich rechne im Vorfeld soviel ab, das alle machen können was sie wollen und zufrieden sind.
Anders ist es, wenn der Kunde den Film an eine weitere Person abgibt und diese ihn zu ganz anderen Zwecke oder für seine Werbung nehmen möchte und vielleicht soagr umschneidet, das geht natürlich nicht.
Antwort von TheBubble:
Wenn man den "Beruf" Influencer nicht besonders mag, würde ich es mit ALLES + 10 % versuchen ;-)
Antwort von Bluboy:
Ich würde sagen die knallharten Geschäftsleute sind nicht besonders Kreativ
die, die jedem Cent nachlaufen (weil sie ihn brauchen) auch nicht
Antwort von TheBubble:
Ich habe die Frage eben noch einmal gelesen. Ich dachte zuerst, es geht um Influencer, die ihre Internet-Postings jetzt als Werbung für Produkte eines Dritten in dessen Filialen zeigen wollen.
Da die Ladenkette der Auftraggeber war, würde ich mir anschauen, was ursprünglich ausgehandelt war. Wenn es einen Rabatt für "Internet only" gegeben haben sollte, darf man das natürlich nicht außer Acht lassen.
Will man den Kunden behalten und Folgeaufträge bekommen? Wenn ja, dann würde ich ein vernünftiges Angebot machen. Hätte man ursprünglich für diese Nutzung mehr verlangt und falls ja, wie viel? Die Antwort kann ein Anhaltspunkt für eine faire Lösung sein.
Antwort von Bluboy:
Wenn es eine Ladenkette ist, kommt der Stream wahrscheinlich übers Internet, Youtube sei Dank.
Wieviel kann man den von Filmemacher verlangen wenn man das Video nicht vereinbarungsgemäß nutzen kann