Frage von popaj:Hallo,
ich produziere Kurzfilme für einen bestimmten Kundenkreis
(kein Porno :-).)
Reicht für das copyright der domainname? oder muß ich immer
meinen Namen + productions dazuschreiben (z.B. Vorspann).
z.B. domainname.com Produktion präsnetiert
oder muß man schreiben MaxMuster Produktion präsentiert
domainname.com.
Die meisten die ich kenne haben zu dem domainnamen
einen erfundenen Namen + produktion.
Mir geht es hauptsächlich um den Schutz, weil es kann ja sein
das ich den domainnamen irgendwann nicht mehr habe, was dann?
Danke
Antwort von Jake the rake:
Du kannst doch domainname.de als Firma eintragen lassen und gleich auch schützen am besten...
Antwort von PowerMac:
Warum muss "Produktion" mit in den Namen? Das klingt immer so
möchtegern, dieses "xxxausgefallenerNameYY Productions"…
Antwort von regalpacker:
Hallo,
wenn du mit copyright dein Recht meinst, die Verwendung deines Films selbst bestimmen zu können, meinst du das Urheberrecht.
Das deutsche Urheberrecht schützt Autoren vor ungewollten Kopien, Veröffentlichungen, Verwendungen, etc. durch Dritte. Um diesen Schutz zu erhalten musst du folgendes tun: Nichts. (ausser vielleicht den Film selbst produzieren, sonst gilt es halt für einen anderen Urheber, ne?!)
Du musst auch nicht deinen namen, deine Firma oder sonst irgendetwas darunterschreiben. Das Urheberrecht gilt ganz automatisch.
Niemand darf den Film ohne dein Einverständnis weiterverwenden. Das Copyright-Zeichen oder das Wort "Copyright" schützt dich in Deutschland vor garnichts. Es macht höchstens deutlich, dass du der Autor bist - also im Bezug auf dein Werk das Sagen hast.
Antwort von KrischanDO:
Moin,
einen Domainnamen als Urheberangabe geht m.W. nur, wenn Du eine Firma hast, deren Name identisch mit der Domain ist.
Firma heisst, dass selbige im Handesregister eingetragen ist, geht m.W. nur bei Gesellschaften, nicht bei Einzelunternehmen.
Wenn Du selbstständig bist, bist Du wahrscheinlich Freiberufler oder Du hast ein Gewerbe angemeldet. Bei beidem kannst Du Deinen Betrieb ziemlich beliebig nennen, außer Du kollidierst mit Standes-, Wettbewerbs- oder Handelsrecht. Also nicht "AG" nennen, und sagen, es soll "Arbeitsgemeinschaft" heißen, oder "Internationales Institut für Filmproduktion", das könnte Wettbewerber ansäuern.
Grüße
Christian
Antwort von Camy:
Niemand darf den Film ohne dein Einverständnis weiterverwenden. Das Copyright-Zeichen oder das Wort "Copyright" schützt dich in Deutschland vor garnichts. Es macht höchstens deutlich, dass du der Autor bist - also im Bezug auf dein Werk das Sagen hast.
Bedeutet das, dass man das Zeichen "Copyright" (bzw. das Wort) verwenden darf wann und wo man will? Ich meine, man hat ein Film produziert und platziert irgendwo auf dem Cover dieses Zeichen. Oder innerhalb des Videos usw. Muss man dazu nicht das zu kennzeichnende Material irgndwie prüfen lassen oder gilt dieses Zeichen zur Abschreckung mit dem man sich selbstbedienen kann wie man lustig ist?
Danke!
Antwort von Alikali:
Ich meine, man hat ein Film produziert und platziert irgendwo auf dem Cover dieses Zeichen. Oder innerhalb des Videos usw. Muss man dazu nicht das zu kennzeichnende Material irgndwie prüfen lassen oder gilt dieses Zeichen zur AbschreckungSowohl das Wort Copyright als auch das dazu gehörige Zeichen bedeuten in Deutschland nichts. Es hat keine Wirkung, keine Bedeutung, keinen Nutzen, niemand prüft irgend was und kein deutsches Gericht interessiert sich dafür.
Antwort von MarcBallhaus:
Wenn Du selbstständig bist, bist Du wahrscheinlich Freiberufler oder Du hast ein Gewerbe angemeldet. Bei beidem kannst Du Deinen Betrieb ziemlich beliebig nennen, außer Du kollidierst mit Standes-, Wettbewerbs- oder Handelsrecht. Also nicht "AG" nennen, und sagen, es soll "Arbeitsgemeinschaft" heißen, oder "Internationales Institut für Filmproduktion", das könnte Wettbewerber ansäuern.
Grüße
Christian
Du kannst deinen Betrieb nicht beliebig nennen, du darfst ihm überhaupt keinen Namen geben ausser deinen eigenen, weil du bist der Betrieb. Zusätze sind jedoch erlaubt.
Das Recht, dem Unternehmen einen Namen zu geben, obliegt aussschliesslich juristischen Personen/Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, etc.)
"XYZ Productions" gibt es nicht, "XYZ Productions GmbH" ist in Ordnung sofern eingetragen, "Hans Meier - YXZ Productions" auch. Es mag ein weit verbreitete Unart sein, aber rechtens ist es keineswegs. Aber egal welchen Zusatz oder Namen du verwendest, checke vorher die internationalen Markendatenbanken, sonst hast du schneller eine extrem teure Abmahnung am Hals als du gucken kannst.
MB
Antwort von david2:
Die Infos sind echt interessant.
Ich pflege in meinen Videos immer noch am Ende kurz die Jahreszahl der Produktion mit anzugeben.
Nicht das jemand auf die Idee kommt, es vor den 70 Jahren (Verjährung des Urheberrechts), frei zu verwenden.
Macht das eigentlich Sinn?
(Gut, für meine Videos wird sich im Moment bestimmt keiner mehr in 70 Jahren interessieren ;-))
Antwort von shipoffools:
... Ich pflege in meinen Videos immer noch am Ende kurz die Jahreszahl der Produktion mit anzugeben.
Nicht das jemand auf die Idee kommt, es vor den 70 Jahren (Verjährung des Urheberrechts), frei zu verwenden.
Macht das eigentlich Sinn?
(Gut, für meine Videos wird sich im Moment bestimmt keiner mehr in 70 Jahren interessieren ;-))
Das Urheberrecht verlischt erst 70 Jahre
nach deinem Tod. Also glaube ich kaum, dass es dich dann noch interessieren wird. ;o)
Selbst wenn deine Videos mal "der Knaller" werden, ist es vermutlich nur noch für deiner Erben Erben interessant.
Gruß
shipoffools
Antwort von RocknRoyal:
Also,
wir leben im Land der Abmahnungen, da gibt es Leute die nur auf Fehler anderer warten. Das ganze ist zwar erst interessant wenn sich der Erfolg einstellt, aber es sollte eben eingeplant werden.
Eine sehr einfache Sache ist auch die Gründung einer "Limited" - die englische Form der deutschen GMBH! Allerdings sind "Limited"s" immer sehr negativ belastet, da in Deutschland oft Firmen eine solche Form anmelden, um sich zu verschleiern, gerade in der illegalen Szene, wo es darum geht, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu vermarkten/verbreiten.
Zwecks Namen,
da solltest Du in jedem Fall vorher bei der DPMA nachsehen, ob der Name bereits in relevanten Klassen geschützt ist... sonst kann das teuer werden und getätigte Investitionen für die Marke (ohne vorherige Prüfung) sind für die Katze gewesen.
Gruss
Alex.
Achja,
meine Meinung - der Trend geht in meinen Augen weg von "englischen möchte-gern Namen" hin zu deutschen Wörtern, die vielleicht ein Wortwitz bereithalten, für ein junges dynamisches Team, also nichts mit "Premium Productions etc" das ist einfach nur "Autsch..."