Frage von toxictwin:Ich suche Aufträge für musikalische Kompositionen in Film und Werbung
Wichtig und hoffentlich nicht abschreckend, ist zu erwähnen, dass ich ein Neuling im Bereich der Filmkomposition bin. Ich kann jedoch an rein musiklischen Produktionen auf eine lange Karriere zurückblicken.
Zahlreiche Musikvideos und Tonträger bestätigen meine Angaben. Um meine Ideen für Filmkompositionen endlich in die Tat umsetzen zu können, bin ich für alle Genres zu haben und freue mich auf Kontakte jeglicher Spaten des Films. Für weitere Infos, wie Biographie, Discographie und Hörproben, besuchen Sie einfach kurz meine Seite.
http://www.svenbrede.de
Bei Interesse freue ich mich auf Nachricht an:
sven.brede1@freenet.de
Antwort von Pianist:
Also musikalisch könnte da was drin sein, wenn Du künftig daran denkst, dass Filmleute Musik brauchen, die nicht zu eigenständig und dominant ist, sondern die sich in eine Mischung aus Sprache und Atmo einfügt. Also Du musst Dich als Künstler weit zurücknehmen und Dich mehr als Dienstleister sehen, dann könnte es klappen.
Schau Dir mal abends die ganzen Dokus auf n-tv und N24 an, dann bekommst Du ein Gefühl dafür, was für eine Art von Musik massenweise benötigt wird. Und dann höre Dich mal durch die ganzen gemafreien Musikanbieter durch, damit Du weißt, wie man es (überwiegend) nicht machen soll.
Eines solltest Du aber sofort ändern: Deine Homepage hat kein Impressum, sondern nur ein Kontaktformular. Du musst irgendwo deutlich sichtbar Deinen vollen Namen und die volle Anschrift hinschreiben. Die Abmahn-Anwälte lauern auf sowas.
Matthias
Antwort von toxictwin:
hi,
vielen dank, dass Du Dir die zeit genommen hast, mal bei mir einzuhören.
bin echt überrascht. tips sind mir sehr lieb und ich werde mir Deine Vorschläge zu herzen nehmen. sag mal, was bedeutet das, mit den abmahne-anwälten.
die Musik ist doch ausschließlich von, oder hat das einen anderen grund?
viele grüsse, Sven.
Antwort von Anne Nerven:
... oder hat das einen anderen grund?
Das hat nichts mit dem Urheberrecht o.ä. Deiner Musik zu tun, sondern ist eine gesetzliche Forderung beim Gestalten von Websites. Es gibt Anwälte, die Leute beschäftigen, solche "Vergehen" im Netz zu suchen, um die Inhaber kostenpflichtig abzumahnen. Die erste Abmahnung kostet ca 500,- Euro, die zweite ca 1000,-. Bei Nichtzahlung folgt ein Verfahren, da es nunmal ein Gesetzesverstoß ist.
Das gilt übrigens auch für Schreibfehler im Impressum. Zahlendreher bei der Steur- bzw. USt-ID oder Haus-Nr kosten das Gleiche.
Gruß,
Dirk
Antwort von Jott:
Und please such dir gleich noch jemanden, der den englischen Text entfehlert. Der ist grauenhaft! Kostet zwar keine Strafe, aber Reputation.
Antwort von toxictwin:
oh...alles klar, vielen dank.