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Infoseite // Kinder für kurzen Spot - Verträge, rechtliches?



Frage von SCHWARZSEHER:


Hallo,

ich werde in diesem Monat einen ca. 1,5 minütigen Spot umsetzen, in dem insgesamt 3 Kinder Ihre Stadt vorstellen. Dabei werden 2 Drehtage benötigt (jeweils 4-5 Stunden), wobei 1 Kind nur am 1., und die beiden anderen Kinder nur am 2. Drehtag mitspielen werden.

Meine Frage: welche Gesetzgebungen muss ich beachten? Gibt es Vertragsvorlagen für solche Zwecke? Letzteres wäre mir besonders wichtig.

Vielen Dank für eine Antwort!

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Antwort von Johannes:

...
Meine Frage: welche Gesetzgebungen muss ich beachten... Alle Verträge (Arbeitsverträge) müssen mit den Eltern durch gegangen bzw. von den Eltern( Erziehungsberechtigten) Unterzeichnet sein. Da es sich ja hierbei um einen Arbeitsvertrg handelt und Kinder&Jugendlichen unter 18 Jahren noch nicht Geschäftstüchtig sind (rede aus Erfahrung). Bei den Verträgen muss neben der Unterschrift der Person/Schauspieler immer noch eine vom Gesetzmäßigenvertreter hinkommen.

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Antwort von Markus:

Bei den Verträgen muss immer noch eine vom Gesetzmäßigenvertreter hinkommen. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass es sogar ratsam sei, die Einverständniserklärungen beider Elternteile zu haben.

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Antwort von Johannes:

Bei den Verträgen muss immer noch eine vom Gesetzmäßigenvertreter hinkommen. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass es sogar ratsam sei, die Einverständniserklärungen beider Elternteile zu haben. Ja ist natürlich immer besser, meistens reicht eine schon.
Man geht davon aus das sich die Eltern darüber bereden was mit ihren Kindern gemacht wird.

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Antwort von B.DeKid:

In dem Film My Dog Skip (mein Hund Skip) http://www.imdb.com/title/tt0156812/
wurde im Makeing of darüber gesprochen , das es schwirig war mit Kids zu drehen, da man gewisse Richtlinen beachten musste, der Dauer der Arbeitszeit etc . Wie man in Deutschland da vorgehen muss kann ich Dir leider nicht sagen.
Denke dieser Aspekt sollte aber auch geklärt sein/werden.

Hier ein paar Links

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_ ... s_982.html
http://www.gsa-essen.de/gsa/analysen/an ... arbeit.htm

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Antwort von SCHWARZSEHER:

Hallo,

erstmal vielen Dank für die hilfreichen Tipps - einer der Links war besonders hilfreich, da werde ich gleich am Montag mal nachhaken: "(...) gibt es für Kinder auch Ausnahmen (§ 6 JArbSchG) für Theater- und Musikveranstaltungen, Filmaufnahmen, Fernseh- und Hörfunkproduktionen sowie die dazugehörigen Proben. Diese Arbeiten müssen vom Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden"

Ich werde also schauen müssen, ob ich auch einen Arbeitsvertrag aufsetzen muss - die Einverständniserklärung jedenfalls werde ich mir natürlich schriftlich einholen.

Viele Grüße & Danke!

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Antwort von B.DeKid:

Cool freut mich. Wenn du dann bitte nach weiterer Recherche mal über deine Ergebnisse berichten könntest würde bestimmt hilfreich sein . Dank Dir. MfG
B.Dekid

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Antwort von SCHWARZSEHER:

Hallo,

als kurzes Resümee:

Ich habe eine Ausnahmegenehmigung für insgesamt 3 Kinder beantragt. Diser zugrunde liegen verschiedene Dokumente (Schule, Arzt, Jugendamt, Einverständniserklärung der Eltern). Diese habe ich umgehend bekommen, so dass der Dreh (unter Beachtung der erlaubten Arbeitszeiten) zustande kam.

Vielen Dank für die Hilfen!

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