Frage von jansen:Laut eu soll doch die neue Garantie 24 monate betragen. Bei meinem camcorder steht aber nur etwas von 6 monaten Gewährleistung!!!!
Was ist denn nun richtig
mfg jan
Antwort von UweB:
: Laut eu soll doch die neue Garantie 24 monate betragen. Bei meinem camcorder steht aber
: nur etwas von 6 monaten Gewährleistung!!!!
:
: Was ist denn nun richtig
:
: mfg jan
Hallo Jan,
Der Hersteller muss 6 Monate Garantie geben. In dieser Zeit muss er gegebenenfalls nachweisen, dass das Gerät durch den Kunden beschädigt wurde. Der Händler muss dir weitere 18 Monate Garantie geben. Allerdings musst Du unter Umständen nachweisen, dass der Fehler auf die Herstellung zurückzuführen ist.
Gruß
Uwe
Antwort von UweB:
: Was Uwe schreibt, stimmt; allerdings ist die Gewährleistung in den ersten 24 Monaten
: immer gegen den Händler gerichtet. Der Hersteller gibt höchstens Garantie und die
: ist frühestens nach 6 Monaten interessant, wenn Du die Beweislast hast.
:
: Der Knackpunkt ist, dass Du zwar theoretisch nach 6 Monaten in der Beweislast bist,
: dass die Kamera bereits beim Kauf defekt war, in der Praxis sich die Frage aber
: selten stellt. Der Händler muss schließlich auch gegen Imageverlust u.Ä kämpfen.
:
: Ich würde in den ersten 24 Monaten immer gegen den Händler gehen und mich bzgl.
: Beweislast dumm stellen.
Hallo Udo,
da habe ich mich natürlich nicht ganz klar ausgedrückt. Du hast recht, der Ansprechpartner des Kunden ist auch in den ersten 6 Monaten der Händler. Dass einige Hersteller das auch ander handhaben ist eine freiwillige Leistung.
Bei namhaften Händlern dürftest Du auch mit der Beweislast richtig liegen. Leider geht der Trend ja dahin, beim günstigsten Internethänder zu bestellen. Ich denke, da könnte schon so manche Überraschung lauern.
Gruß
Uwe
Antwort von Udo:
Was Uwe schreibt, stimmt; allerdings ist die Gewährleistung in den ersten 24 Monaten immer gegen den Händler gerichtet. Der Hersteller gibt höchstens Garantie und die ist frühestens nach 6 Monaten interessant, wenn Du die Beweislast hast.
Der Knackpunkt ist, dass Du zwar theoretisch nach 6 Monaten in der Beweislast bist, dass die Kamera bereits beim Kauf defekt war, in der Praxis sich die Frage aber selten stellt. Der Händler muss schließlich auch gegen Imageverlust u.Ä kämpfen.
Ich würde in den ersten 24 Monaten immer gegen den Händler gehen und mich bzgl. Beweislast dumm stellen.
Antwort von jansen:
Hört sich gut an,
beispiel, mein Camcorder hat andauern drop outs und ich habe ihn aber immer sachmässig behandelt und erst selten benutzt. Nun wäre das ein garantiefall oder einfach pech für mich nach 6 monaten??
MFG Jan