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Infoseite // Filmen in der Schule: Ein Haufen Minderjährige im Bild...



Frage von ToMMYFiLM:


Hallo,

ich habe von unserem Schulleiter den Auftrag bekommen, einen Dokumentarfilm über unsere Schule (Gymnasium, also Schüler etwa 12-19 Jahre alt) anlässlich des 30-jährigen Jubiläums zu drehen. Nun meine Frage:

Ich habe auch vor, z.B. in der Pause zu filmen. Dazu gehört nun mal, dass ein paar Schüler durchs Bild latschen. Könnte es da evtl. Ärger geben? Der Film soll im April auf einer Leinwand öffentlich und vor einer "Delegation" des Ministeriums gezeigt werden...



Tommy von ToMMYFiLM

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Antwort von jasmin61:

Hey Tommy,

erstmal Glückwunsch zum Aurtrag!

Wenn Personen im Bild zu sehen sind, die nicht als Komparsen oder Schauspieler ihr Einverständnis gegeben haben, kann es Probleme geben. Wenn mehr als 7 Personen im Bild zu sehen sind, verfällt in der Regel das Persönlichkeitsrecht, man gehört dann zu einer Menge oder Gruppe.

Problematisch wird es immer dann, wenn eine Person als Individuum erkennbar ist und nicht „in der Masse verschwindet“. Fällt einem Passanten z. B. ein Sandwich aus der Hand und konzentriert sich die Kamera darauf, so könnten die Bildnissrechte verletzt sein.

Quelle www.movie-college.de

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Antwort von Anonymous:

hallo jasmin!

erstmal danke für deine schnelle Antwort. Unser Rechtsexperte hatte diese 7-Leute-Regel auch schon mal irgendwo gehört, aber ich wollte mich lieber vergewissern.
Weißt du (oder irgend jemand anders hier im Forum) vielleicht, ob diese Regelung auch für Kinder (unter 18 Jehren) gilt?

DANKE!

Tommy

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Antwort von mdb:

Dokumentarfilm über unsere Schule (Gymnasium, also Schüler etwa 12-19 Jahre alt) anlässlich des 30-jährigen Jubiläums zu Immer schwierig in der Schule. Minderjährige können natürlich keine wirksame Erklärung abgeben, das sie im Bild erscheinen wollen, das bleibt den Erziehungsberechtigten vorbehalten. In der Pause kann man sich wohl auch nicht wirklich auf Menschenmenge und Beiwerk berufen, weil die Schule kein öffentlicher Raum ist.

Ich kenne es so, das vor Drehs in der Schule (wenn es um bestimmte Kinder, Lehrer oder so geht) die Eltern der entsprechenden Klasse vorher informiert werden und schriftlich ihr Einverständnis geben müssen. Fehlt dieses bei einzelnen Kindern, so müssen diese aus dem Bild gehalten werden. Allgemeine Schulhofbilder werden von uns auch immer so gemacht (die Kinder müssen ja meist von der Kamera weggejagt und nicht hergelockt werden), bloß ob das so ganz unangreifbar ist, weiß ich nicht.

Dazu kommt, das den Kindern keine Anweisungen gegeben werden dürfen (steht bei uns jedesmal ausdrücklich auf den Dispos), weil es dann Kinderarbeit werden könnte und außerdem Haftungsprobleme auftreten (Sag dem Kind, es solle nach links gehen und es stolpert, stürzt und verletzt sich. Da hast Du (Deine Firma) ein Problem)

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Antwort von ToMMYFiLM:

Hmmm...

Das scheint ja komplizierter als ich dachte.
In der Pause kann man sich wohl auch nicht wirklich auf Menschenmenge und Beiwerk berufen, weil die Schule kein öffentlicher Raum ist. Das ist in der Tat ein Problem. Aber ich kann auch nicht zum Schulleiter gehen und sagen: "Bitte, Herr Dr. Gerling, drucken Sie 900mal dieses Elternblatt..."
Dazu kommt, das den Kindern keine Anweisungen gegeben werden dürfen (steht bei uns jedesmal ausdrücklich auf den Dispos), weil es dann Kinderarbeit werden könnte und außerdem Haftungsprobleme auftreten (Sag dem Kind, es solle nach links gehen und es stolpert, stürzt und verletzt sich. Da hast Du (Deine Firma) ein Problem) So weit möchte ich dann auch nicht gehen.

Aber: Gibt es da keine Möglichkeit, die Kinder einfach von so weit weg zu filmen, dass man später auf dem Video keine persönlichen Dinge mehr erkennt? So etwa 10 m? Das würde mir die Arbeit, in Premiere ca. 100 sich unabhängig von einander bewegende Subtraktions-Masken zu erstellen, ersparen...
Danke für Antwort


Tommy

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Antwort von Anonymous:

Lade die Eltern zu einer Voraufführung ein und frage sie zu diesem Anlaß ob Einwände gegen eine Veröffentlichung bestehen.
Achte darauf, dass keiner durch den Film gekränkt werden kann und hol Dir von den drei-vier Großaufnahmen die Genehmigung der Eltern ein.
Bei diesen Schulsachen bekommst Du eigentlich nur probleme, wenn ein Kind nicht drauf ist.


Viel Glück

Elimar

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Antwort von pennor:

Du bist Schüler an der Schule, nicht wahr? Und dein Direktor hat dir den Auftrag gegeben. Da würde ich einfach mal sagen, der Direktor ist quasi der Produzent und ist dem nach für den rechtlichen Kram verantwortlich. Du hast einfach nur die Kamera bedient. Somit wärst du fein raus.

Aber ehrlich mal: Ich glaub kaum, dass da ein Hahn nach krähen wird, wenn du so ein kleines Schulvideo machst.

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Antwort von ToMMYFiLM:

Da würde ich einfach mal sagen, der Direktor ist quasi der Produzent und ist dem nach für den rechtlichen Kram verantwortlich. Du hast einfach nur die Kamera bedient. Somit wärst du fein raus. Eigentlich ganz nett, diese Idee. Aber auch Elimars Idee hat mir gefallen.
Ich denke, ich nehme nun einfach die Aufnahmen, die sich ergeben. Dann hole ich mir Eltern-Erlaubnis bei allen "größeren" Aufnahmen. Und mein Schulleiter wird auch dahinter stehen. Also: Alles kein Problem. Danke für eure vielzähligen Antworten!

Tommy

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Antwort von Ephraim:

Ich habe mal in einer Behinderteneinrichtung gedreht, wo die Bestimmungen, verständlicherweise. weit restriktiver sind. Wir haben das Problem damit gelöst, dass wir die Vormünder über den Drehtermin und die Absicht des Filmes informierten, des weiteren wurde das an für jedermann sichtbarer Stelle ausgehängt. Da kann dann niemand hinterher kommen und gegen die Veröffentlichung der Bilder intervenieren. Er hätte das ja auch vorher tun können. Da Recht am eigenen Bild dürfte hier m. E. auch nicht greifen, da es sich sowohl um öffentlichen Raum als auch um öffentliches Interesse handelt. Der Schulleiter hat in jedem Fall den Hut auf und saubere Handgelenke. Soweit die Logik, aber:
"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"

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Antwort von mdb:

Da Recht am eigenen Bild dürfte hier m. E. auch nicht greifen, da es sich sowohl um öffentlichen Raum als auch um öffentliches Interesse handelt. Das ein Schulgelände öffentlicher Raum sei, ist falsch.

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Antwort von Ephraim:

Da Recht am eigenen Bild dürfte hier m. E. auch nicht greifen, da es sich sowohl um öffentlichen Raum als auch um öffentliches Interesse handelt. Das ein Schulgelände öffentlicher Raum sei, ist falsch. stimmt, es sind Schlafräume.

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Antwort von gast:

Mensch Leute habt ihr Probleme!
Ich habe vor Jahren auch ein Schulportrait gedreht. Und keinen einzigen um Erlaubnis gebeten. Als der Film fertig war, wurde er öffentlich gezeigt. Und kein Mensch hat gemeckert, alle haben applaudiert.

Euer Problem ist typisch deutsch. Überall auf der Welt fragt man zuerst: Was bringt mir das Projekt an Nutzen? Nur in Deutschland fragt man als Erstes: Was sind die Risiken?

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Antwort von mdb:

Euer Problem ist typisch deutsch. Überall auf der Welt fragt man zuerst: Was bringt mir das Projekt an Nutzen? Nur in Deutschland fragt man als Erstes: Was sind die Risiken? Das geht genauso lange gut, bis Du die erste Klage am Hals hast (oder Abmahnung oder sowas). Da wäre ich heutzutage (nach dem was man alles so liest) nicht mehr sehr risikofreudig.

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Antwort von jasmin61:

Hallo "Gast",

es ist genau richtig wie es Tommy macht!
Warum soll er sich nicht vorher informieren? Natürlich könnte er auch einfach drauflosfilmen und aufführen. Aber grade bei "Kindern" ist das so eine Sache. Ich hatte ein ähnliches Projekt und dort wollten 2 Eltern nicht, das ihr Kind zu sehen ist, aus welchem Grund auch immer.
Vorsicht ist besser als Nachsicht!! ;-)

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Antwort von Flati:

Euer Problem ist typisch deutsch. Überall auf der Welt fragt man zuerst: Was bringt mir das Projekt an Nutzen? Nur in Deutschland fragt man als Erstes: Was sind die Risiken? Das ist quatsch. Wir habe in Las vegas gedreht, ohne Drehgenehmigung läuft da gar nichts und wenn man diese bekommt dann muß man eine Versicherung über 1.000.000 Dollar vorlegen.

Den Nutzen interesiert da unten niemand. Bei den Hotels steht auch das zum Verkauf oder für kommerzielle Zwecke das Drehen und Fotografieren verboten ist.

Es ist also keinesfalls typisch deutsch. Es gibt noch zig Beispiele wie es in anderen Ländern läuft. Die Strafzahlungen und Urteile sind fast nirgens so milde wie in D bei Verstoss. Also: Immer erst die Zustimmugen der Personen bzw. entsprechende Drehgenehmigungen einholen. Und in zweifelsfällen eine Fachanwalt um Rat bitten. Ist viel billiger als der Ärger wo hinterher kommen kann.

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Antwort von jens:

Aber grade bei "Kindern" ist das so eine Sache. Ich hatte ein ähnliches Projekt und dort wollten 2 Eltern nicht, das ihr Kind zu sehen ist, aus welchem Grund auch immer. Ging mir auch schonmal so in einem Kindergarten (dort haben die Eltern grundlegend festgelegt, ob ihre Kinder fotografiert u./o. gefilmt werden dürfen).
Hat sich dabei u.a. um ein Kind eines BKA-Beamten gehandelt. Und ja: ich sehe auch durchaus einen Sinn darin, das Persönlichkeitsrecht (noch dazu von Kindern) zu schützen.
Was ist zB., wenn irgendein Schüler, mitten in der Pubertät, einfach mal ein Problem damit hat, in einer öffentlichen Filmvorführung aufzutauchen...
Jens

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